Ermittlungen gegen "Recherche Nord"

Begründung für die Ermittlungen gegen Journalisten des Medienportals "Recherche Nord" im Fall kritischer Berichterstattung über Rechtsrock-Konzerte in Eisenach,
obwohl die Veröffentlichung von Fotos mit verbotenen Symbolen in diesem Fall eindeutig der Aufklärung dient.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Februar 2024
  • Frist
    12. März 2024
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung für die Ermittlung…
An Landespolizeidirektion Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungen gegen "Recherche Nord" [#299714]
Datum
9. Februar 2024 17:51
An
Landespolizeidirektion Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung für die Ermittlungen gegen Journalisten des Medienportals "Recherche Nord" im Fall kritischer Berichterstattung über Rechtsrock-Konzerte in Eisenach, obwohl die Veröffentlichung von Fotos mit verbotenen Symbolen in diesem Fall eindeutig der Aufklärung dient.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299714/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landespolizeidirektion Thüringen
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG vom 09.02.2024, Anfragennr: 299714 Sehr << Antragsteller:in >> mit…
Von
Landespolizeidirektion Thüringen
Betreff
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG vom 09.02.2024, Anfragennr: 299714
Datum
22. Februar 2024 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Mail vom 09.02.2024 baten Sie um Begründung für die Ermittlungen gegen Journalisten des Medienportals "Recherche Nord" im Fall kritischer Berichterstattung über Rechtsrock-Konzerte in Eisenach, obwohl die Veröffentlichung von Fotos mit verbotenen Symbolen in diesem Fall eindeutig der Aufklärung dient. Ihr Antrag wurde mit folgendem Ergebnis geprüft: Es wurden von Amts wegen polizeiliche Ermittlungen eingeleitet. Diese Ermittlungen sind abgeschlossen und es erfolgte die Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Meiningen. Polizeiliche Ermittlungen und die Abgabe an die Staatsanwaltschaft sind ein Hinderungsgrund, der Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen entgegensteht, da das Bekanntwerden eine konkrete Gefährdung für die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitenrechtlicher oder disziplinarischer Vermittlungen darstellt. Aus diesem Grund müssen wir Ihren Antrag auf Informationszugang gem. § 12 Abs. 1 Ziff. 1c ThürTG ablehnen. Diese Auskunft erfolgt gemäß § 15 Abs. 1, Satz 4 Thüringer Transparenzgesetz verwaltungskostenfrei. Gem. § 17 ThürTG haben Sie das Recht, sich an den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit zu wenden, wenn Sie Ihre Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz verletzt sehen. Mit freundlichen Grüßen