Ermittlungen gegen Zentrum für Politische Schönheit

Sämtliche Dokumente welche mit der Ermittlung gegen das Zentrum für Politische Schönheit auf Basis von § 129 StGB in Zusammenhang stehen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtlich…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungen gegen Zentrum für Politische Schönheit [#127457]
Datum
7. April 2019 16:17
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Dokumente welche mit der Ermittlung gegen das Zentrum für Politische Schönheit auf Basis von § 129 StGB in Zusammenhang stehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Thüringer Umweltinformationsgesetz und dem Thüringer Gesetz zur V…
Von
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Thüringer Umweltinformationsgesetz und dem Thüringer Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
Datum
30. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
mit E-Mail vom 7. April 2019 haben Sie einen Antrag nach $ 4 Abs. 1 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürlFG) gestellt und insoweit um Zusendung sämtlicher Dokumente zu den Ermittlungen gegen das „Zentrum für Politische Schönheit‘ im Zusammenhang mit $ 129 StGB gebeten. Nach $ 9 Abs. 1 ThürlFG ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden. Die von Ihnen erbetenen Dokumente beziehensich auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren und enthalten damit durchgängig personenbezogene Daten Dritter. Ein Ausnahmetatbestand nach $ 9 Abs. 1 ThürIFG ist nicht gegeben. Damit liegt der genannte Ablehnungsgrund vor. Ihrem Antrag kann daher nicht entsprochen werden. Aus den in Ihrer E-Mail aufgeführten Vorschriften des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) sowie des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ergibt sich ebenfalls kein Anspruch auf Zugang zu den von Ihnen beanspruchten Informationen, weil die Anwendungsbereiche dieser Gesetze von Ihrem Anliegen nicht betroffen sind. Von der Erhebung von Verwaltungskosten wird gemäß & 10 Abs. 1 Satz 3 ThürlFG abgesehen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Thüringer Umweltinformationsgesetz und dem Thüringer Gesetz z…
An Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Thüringer Umweltinformationsgesetz und dem Thüringer Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (1552/E-961/2019-25605/2019) [#127457]
Datum
12. Mai 2019 11:58
An
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in ihrem Ablehnungsschreiben vom 30.04.2019 lehnen sie den Antrag nach § 4 Abs. 1 Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürlFG) gemäß § 9 Abs. 1 ThürlFG ab. In welcher Form, und von welchen Betroffenen, benötigen sie gemäß § 9 Abs. 1 ThürlFG die ausdrückliche Einwilligung der hier betroffenen? Eine Übersendung der Namen der Betroffenen halte ich für rechtens da dies Personen des öffentlichen Interesse sind. Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte entschied mit dem Urteil 40660/08 und 60641/08 dass darstellende Künstler, wie hier der Fall, Subjekt von allgemeinem Interesse seien können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 127457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen