Ermittlungsakten Alois Brunner / Hessen

Antrag nach dem HArchivG/HDSIG/HUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die archivierten Ermittlungsakten zu Alois Brunner, die sie zuletzt der BILD-Zeitung zugänglich gemacht haben (siehe https://www.bild.de/bild-plus/news/ausland/news-ausland/exklusive-ermittlungsakten-so-entging-alois-brunner-der-verhaftung-84771666.bild.html?)

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 7 Hessisches Archivgesetz, § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. August 2023
  • Frist
    5. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Aiko Kempen
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Antrag nach dem HArchivG/HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die archivierten Ermittl…
An Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Details
Von
Aiko Kempen (FragDenStaat)
Betreff
Ermittlungsakten Alois Brunner / Hessen [#285218]
Datum
1. August 2023 11:53
An
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HArchivG/HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die archivierten Ermittlungsakten zu Alois Brunner, die sie zuletzt der BILD-Zeitung zugänglich gemacht haben (siehe https://www.bild.de/bild-plus/news/ausland/news-ausland/exklusive-ermittlungsakten-so-entging-alois-brunner-der-verhaftung-84771666.bild.html?) Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 7 Hessisches Archivgesetz, § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 285218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285218/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Aiko Kempen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
EINGANGSBESTÄTIGUNG --- EINGANGSBESTÄTIGUNG --- Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir…
Von
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Betreff
EINGANGSBESTÄTIGUNG
Datum
1. August 2023 12:02
Status
Warte auf Antwort
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--- EINGANGSBESTÄTIGUNG --- Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden Ihr Anliegen zügig bearbeiten und beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
6.1.2.857-(0218) - Kempen, Aiko33418 Sehr geehrter Herr Kempen, ich kann Ihnen bestätigen, dass wir Ihre Anfrage …
Von
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Betreff
6.1.2.857-(0218) - Kempen, Aiko33418
Datum
2. August 2023 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kempen, ich kann Ihnen bestätigen, dass wir Ihre Anfrage betreff der im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden archivierten Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Alois Brunner erhalten und mit deren Bearbeitung begonnen haben. Sie werden in den nächsten Tagen Nachricht in dieser Sache erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Ihre Anfrage an das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Sehr geehrter Herr Kempen, Ihre Anfrage betreff der im Hessischen…
Von
Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Betreff
Ihre Anfrage an das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Datum
8. August 2023 17:05
Status
Sehr geehrter Herr Kempen, Ihre Anfrage betreff der im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden archivierten Ermittlungsakten gegen Alois Brunner, vorläufige Signatur: HHStAW Best. 461 AZ.: 50 Js 36019/84, beantworte ich wie folgt: Bei der o.g. Ermittlungsakte handelt es sich um Archivgut. Damit erfolgt die Nutzung gemäß dem Hessischen Archivgesetz (HArchivG) v. 13.10.2022 (GVBl. 2022 S. 493-498) und der Nutzungsordnung des Hessischen Landesarchives vom 20. Dezember 2019 (Staatsanzeiger 2020 S. 89f.). Im Fall dieser Archivalie wird die nach § 7 HAchivG jeder Person zustehende Nutzung gemäß § 9 (1) HArchivG eingeschränkt, da die Ermittlungsakte erst im Jahr 2015, also vor weniger als 30 Jahren, geschlossen wurde. Wie im Falle der Mitarbeiter der Bild-Zeitung ist es daher auch für Sie (und jedem anderen Nutzer) gemäß § 9 (4) HArchivG erforderlich, vor einer Nutzung einen Antrag auf Schutzfristenverkürzung zu stellen. Sie müssen dort darlegen, dass die Nutzung im öffentlichen Interesse liegt. Gemäß § 3 unserer Nutzungsordnung ist für die Bereitstellung von Archivgut eine Registrierung in unserem Archivinformationssystem erforderlich. Dies ist online möglich unter arcinsys.hessen.de Zudem müssen Sie dort einen Nutzerkonto einrichten (unter dem Reiter „Beantragen“) Wenn dies erfolgt ist, kann ich einen Antrag auf Schutzfristenverkürzung übersenden. Bitte informieren Sie mich daher, sobald Sie ein Nutzerkonto eingerichtet haben. Ein genehmigter Antrag auf Schutzfristenverkürzung ermöglicht Ihnen die Einsichtnahme in die o.g. Archivalie in unserem Lesesaal. Bezüglich der Anfertigung von Scans weise ich darauf hin, dass Reproduktionen von Archivgut des Hessischen Landesarchives, das Schutzfristen unterliegt, nach § 9 (2) und (6) unserer Nutzungsordnung nur auf Antrag und nur durch unsere Fotowerkstatt angefertigt werden dürfen. Da die Ermittlungsakten zu Alois Brunner nur im Original, also nicht als Digitalisat, vorliegen, müssten Sie unsere Fotowerkstatt mit einer Digitalisierung beauftragen. Nach unserer Kostenordnung wird pro gescannter Seite ein Betrag von 0,50 € berechnet. Die Ermittlungsakte umfasst 40 Ordner plus 4 Beihefte mit einem Gesamtumfang von 3 Regalmetern, ich schätze mindestens 8.000 Blatt. Es würden also ca. 4.000 € an Gebühren für Sie anfallen, dazu käme eine entsprechende Bearbeitungszeit. Zudem regelt § 9 (6) unserer Nutzungsordnung, dass Reproduktionen aus Archivgut, dass Schutzfristen unterliegt, nur mit Genehmigung des Hessischen Hauptstaatsarchivs veröffentlicht, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden dürfen. Eine Veröffentlichung der Scans in der von Ihnen gewünschten Weise müsste gesondert beantragt werden und wäre mit Auflagen verbunden. Gerne können Sie aber auf der Webseite fragdenstaat oder Ihrer eigenen für Fragen zur Einsichtnahme in diese Archivalie auf unser Archiv verweisen (<<E-Mail-Adresse>>). Für Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen