Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen

Die Staatsanwaltschaft Halle hat Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle, Sylvia Tempel, aufgenommen. Hintergrund sind u.a. Berichte der Mitteldeutschen Zeitung über Ein-Euro-Jobber, die auf ihrem Grundstück rechtswidrig beschäftigt gewesen sein sollen.
http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/staatsanwalt-ermittelt-im-fall-tempel,20640778,28575994.html

Die Zeitung berichtete außerdem über interne Ermittlungen des Antikorruptionsbeauftragten der Regionaldirektion der Bundesagentur und über einen Prozess, den der Personalrat im Jobcenter seit 2012 gegen Tempel führte, berichtet. Der Rechtsstreit drehte sich um Tempels Sohn, der anderthalb Jahre lang unter Umgehung der Mitbestimmung des Personalrats in Tempels Behörde beschäftigt war.
http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/sylvia-tempel-affaere-um-ehemalige-jobcenter-chefin-weitet-sich-aus,20640778,29138648,view,printVersion.html

Bitte übersenden Sie mir:

1. die Berichte der Antikorruptionsermittler
2. eine Übersicht der Anzahl der Arbeitsgelegenheiten in den Jahren 2010, 2011, 2013 und 2014
3. eine Übersicht der Kosten der AGHs in den Jahren,
4. sowie eine Aufschlüsselung der Steuermittel nach Trägern und Erwerbslosen

Ich setze voraus, dass die angefragten Daten im Rahmen Ihrer Untersuchungen ermittelt wurden.

Ergebnis der Anfrage

Nachdem sich die Behörde als nicht zuständig erklärte, wurde die Anfrage an der Bundesagentur weitergestellt.

https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittl…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Dezember 2014
  • Frist
    16. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
ergänzende Zeitungsbeiträge
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Via
Briefpost
Betreff
ergänzende Zeitungsbeiträge
Datum
15. Dezember 2014
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes: Die Staat…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen [#8154]
Datum
15. Dezember 2014 01:04
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
Die Staatsanwaltschaft Halle hat Ermittlungen gegen die ehemalige Leiterin des Jobcenters Halle, Sylvia Tempel, aufgenommen. Hintergrund sind u.a. Berichte der Mitteldeutschen Zeitung über Ein-Euro-Jobber, die auf ihrem Grundstück rechtswidrig beschäftigt gewesen sein sollen. http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/staatsanwalt-ermittelt-im-fall-tempel,20640778,28575994.html Die Zeitung berichtete außerdem über interne Ermittlungen des Antikorruptionsbeauftragten der Regionaldirektion der Bundesagentur und über einen Prozess, den der Personalrat im Jobcenter seit 2012 gegen Tempel führte, berichtet. Der Rechtsstreit drehte sich um Tempels Sohn, der anderthalb Jahre lang unter Umgehung der Mitbestimmung des Personalrats in Tempels Behörde beschäftigt war. http://www.mz-web.de/halle-saalekreis/sylvia-tempel-affaere-um-ehemalige-jobcenter-chefin-weitet-sich-aus,20640778,29138648,view,printVersion.html Bitte übersenden Sie mir: 1. die Berichte der Antikorruptionsermittler 2. eine Übersicht der Anzahl der Arbeitsgelegenheiten in den Jahren 2010, 2011, 2013 und 2014 3. eine Übersicht der Kosten der AGHs in den Jahren, 4. sowie eine Aufschlüsselung der Steuermittel nach Trägern und Erwerbslosen Ich setze voraus, dass die angefragten Daten im Rahmen Ihrer Untersuchungen ermittelt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG vom 15.12.2014 wurde an die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen Anhalt Thüringen
Betreff
AW: 141215_WG:Ermittlungsbericht der Antikorruptionsrecherchen [#8154]
Datum
13. Januar 2015 17:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem IFG vom 15.12.2014 wurde an die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit gerichtet. Die RD SAT ist hinsichtlich der von Ihnen beantragten Übersendung der „Berichte der Antikorruptionsermittler“ nicht verfügungsbefugt. Das Korruptionspräventions- und –bekämpfungsteam untersteht dem Bereich Justiziariat, Datenschutz und Compliance der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. An diesen habe ich Ihren Antrag heute weitergeleitet. Die beantragten Informationen der Nrn. 2 - 4 Ihres Antrags sind in der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt nicht vorhanden. Diese wäre auch nicht verfügungsbefugt über diese Daten. Soweit sie amtliche Informationen zum Thema Arbeitsgelegenheiten (AGH) im Jobcenter Halle wünschen, rege ich an, sich direkt an das Jobcenter zu wenden. Mit freundlichen Grüßen