Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger

die Art und Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Wenn möglich postalisch.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. August 2019
  • Frist
    15. September 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Art und Anzah…
An Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger [#164091]
Datum
16. August 2019 18:02
An
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Art und Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Wenn möglich postalisch.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach "Art und Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger im …
Von
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Betreff
Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger
Datum
19. August 2019 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach "Art und Anzahl der Ermittlungsverfahren gegen Amtsträger im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe" beantworte ich wie folgt: Im Geschäftsjahr 2018 wurden im Bezirk gegen 5073 Personen Verfahren eingetragen, die als "Verfahren gegen Amtsträger" erfasst wurden. Amtsträger im Sinne dieser Statistik sind Justizbedienstete, Richter, Notare, Rechtsanwälte und sonstige Amtsträger, soweit die anzeigte Tat im Zusammenhang mit der Berufsausübung steht. Ein Verfahren wird übrigens schon dann als "Verfahren gegen Amtsträger" eingetragen, wenn nur eine von mehreren angezeigten Personen ein Amtsträger ist. Unter den 5073 Personen können sich mithin auch Personen befinden, die selbst nicht Amtsträger sind, die aber zusammen mit einem Amtsträger anzeigt wurden. Schließlich weise ich darauf hin, dass jede Person gezählt wird, auch wenn es die Staatsanwaltschaft abgelehnt hat, Ermittlungen aufzunehmen. Nicht bei den 5073 Personen dabei sind noch weitere 162 Personen, gegen die wegen des Vorwurfs der Bestechung/Bestechlichkeit Verfahren eingetragen wurden. Hierbei kann es sich indes auch wieder um Nichtamtsträger als mitangezeigte Personen gehandelt haben. Dies dürfte sogar regelmäßig der Fall sein, da der Bestechende regelmäßig nicht Amtsträger ist. Eine weitere Unschärfe ergibt sich daraus, dass auch Verfahren wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr hier sein könnne, obgleich hier Mitarbeiter von Unternehmen in Betracht kommen und nicht Amtsträger. Eine Beantwortung nach "Art" ist mir schon deswegen nicht möglich, weil ich nicht nachvollziehen kann, was Sie damit meinen. Mit freundlichen Grüßen