Ermittlungsverfahren gegen Beamte im Einsatz am 14.01. in Lützerath

Herbert Reul hatte in der Talkshow bei Anne Will zugesichert, alle Gewaltdelikte der eingesetzten Beamten aufzuklären. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden bisher eingeleitet. Gibt es Hinweisportale oder andere Möglichkeiten Hinweise oder (Video-)Beweise einzureichen? Wie viele Mitarbeiter:innen des Ministeriums sind mit der Sichtung und Sicherung von Videomaterial beschäftigt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: He…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungsverfahren gegen Beamte im Einsatz am 14.01. in Lützerath [#268070]
Datum
18. Januar 2023 14:19
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Herbert Reul hatte in der Talkshow bei Anne Will zugesichert, alle Gewaltdelikte der eingesetzten Beamten aufzuklären. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden bisher eingeleitet. Gibt es Hinweisportale oder andere Möglichkeiten Hinweise oder (Video-)Beweise einzureichen? Wie viele Mitarbeiter:innen des Ministeriums sind mit der Sichtung und Sicherung von Videomaterial beschäftigt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268070/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit beantworte ich Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ermittlungsverfahren gegen Beamte im Einsatz am 14.01. in Lützerath [#268070]
Datum
7. Februar 2023 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit beantworte ich Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) wie unten angegeben. Vorausschicken möchte ich, dass das IFG NRW auf vorhandene Informationen abstellt - eine Informationsbeschaffung ist nicht vorgesehen (§ 4 Abs. 1 IFG NRW) Frage: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden bisher eingeleitet? Antwort: Bislang wurden sechs Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ich weise darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine abschließende Zahl handelt, da weiterhin Videomaterial gesichtet wird und bei weiteren Verdachtsmomenten von Amts wegen Strafanzeigen gestellt werden könnten. Auch können im Nachgang Strafanzeigen von Privatpersonen eingehen. Frage: Gibt es Hinweisportale oder andere Möglichkeiten Hinweise oder (Video-)Beweise einzureichen? Antwort: Es besteht die Möglichkeit, die zuständige Kreispolizeibehörde Aachen oder auch andere Polizeibehörden - z. B. per E-Mail - auf ein Video hinzuweisen. Frage: Wie viele Mitarbeiter:innen des Ministeriums sind mit der Sichtung und Sicherung von Videomaterial beschäftigt? Antwort: Im Ministerium des Innern werden keine Ermittlungsvorgänge bearbeitet. werden, Zuständig ist ausschließlich die federführende Kreispolizeibehörde zuständig. Bei Delikten, bei denen der Verdacht besteht, dass Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamten tatverdächtig sind, regelt die Verordnung über die zu Kriminalhauptstellen bestimmten Kreispolizeibehörden (KHSt-VO) die Zuständigkeit. Im vorliegenden Kontext ist dies das Polizeipräsidium Mönchengladbach. Mit freundlichen Grüßen