Ermittlungsverfahren gegen Soldaten

Wie viele Verfahren gab/gibt es in der letzten Legislaturperiode gegen
Soldaten?
Wie lauteten die Vorwürfe und was kam dabei heraus?
Gab es Fälle von Fahnenflucht nach § 16 WStG und/oder eigenmächtiger Abwesenheit nach § 15 WStG?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Verfah…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungsverfahren gegen Soldaten [#30474]
Datum
1. Juni 2018 12:15
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Verfahren gab/gibt es in der letzten Legislaturperiode gegen Soldaten? Wie lauteten die Vorwürfe und was kam dabei heraus? Gab es Fälle von Fahnenflucht nach § 16 WStG und/oder eigenmächtiger Abwesenheit nach § 15 WStG?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-811 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehend angeführt…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Ermittlungsverfahren gegen Soldaten [#30474]
Datum
6. Juni 2018 13:48
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-811 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer nachstehend angeführten IFG-Anfrage. Diese wird unter dem oben genannten Aktenzeichen (Az) bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-811 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.06.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Ermittlungsverfahren gegen Soldaten [#30474]
Datum
19. Juni 2018 14:07
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-811 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.06.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-811 vom 06.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer o.g. Anfrage teile ich vorsorglich mit, dass diese möglicherweise nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Dies ist in der Vielzahl der in den Bearbeitungsprozess einzubindenden Stellen begründet. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Selbstverständlich komme ich baldmöglichst auf Ihr Anliegen zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-811 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.06.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Ermittlungsverfahren gegen Soldaten [#30474]
Datum
28. Juni 2018 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-811 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 01.06.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-811 vom 06.06.2018 Anlg.: 1 Dateianhang Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 1. Juni 2018 (s.u.) teile ich Ihnen Folgendes mit: Eine sich exakt auf die Laufzeit der letzten Legislaturperiode beziehende Aufstellung von Ermittlungsverfahren gegen Soldaten ist nicht vorhanden. Nachstehend kann ich Ihnen jedoch eine Aufstellung entsprechender Verfahren für die Jahre 2014 bis 2017 übermitteln. Von der Erhebung von Gebühren sehe ich ab. Vorliegend handelt es sich um die Erteilung einer einfachen Auskunft (§ 10 Abs. 1 S. 2 IFG). Mit freundlichen Grüßen