Ermittlungsverfahren nach nach StBG § 129

Ich habe erfahren das ein Ermittlungsverfahren gegen eine "Gruppierung von Aktionskünstlern" wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" läuft. Es handelt sich dabei um das Zentrum für Politische Schönheit
Sie verwenden dazu ein Rechtsmittel nach StBG § 129 welches zur Terrorbekämpfung dient
Bitte informieren Sie mich über den Stand Ihrer Ermittlungen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. April 2019
  • Frist
    7. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe…
An Landeskriminalamt Thüringen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungsverfahren nach nach StBG § 129 [#103654]
Datum
3. April 2019 13:07
An
Landeskriminalamt Thüringen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe erfahren das ein Ermittlungsverfahren gegen eine "Gruppierung von Aktionskünstlern" wegen "Bildung einer kriminellen Vereinigung" läuft. Es handelt sich dabei um das Zentrum für Politische Schönheit Sie verwenden dazu ein Rechtsmittel nach StBG § 129 welches zur Terrorbekämpfung dient Bitte informieren Sie mich über den Stand Ihrer Ermittlungen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeskriminalamt Thüringen
AW: Ermittlungsverfahren nach StGB § 129 [#103654] Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den …
Von
Landeskriminalamt Thüringen
Betreff
AW: Ermittlungsverfahren nach StGB § 129 [#103654]
Datum
12. Juli 2019 08:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E- Mail vom 03.04.2019, mit welcher Sie um Informationen zum Stand der Ermittlungen baten. Zugleich möchten wir Sie bitten, die verspätete Antwort zu entschuldigen.t Um Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen, weise ich Sie zunächst darauf hin, dass hierfür die aktuell verfügbaren Fassungen des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) ebenso wie das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz) nicht einschlägig sind. Im Übrigen ist der Anwendungsbereich des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) vom 14. Dezember 2012 gemäß § 2 Abs. 1, 2 für eine Behörde wie das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) nur eröffnet, soweit es öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, die von Ihnen begehrten Informationen tatsächlich vorliegen (§ 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Nr. 1 ThürIFG) und keine Ausschlussgründe nach § 2 Abs. 3 bis 9 ThürIFG entgegenstehen. Sie begehren indes ausnahmslos Zugang zu Informationen, die von den Polizeidienststellen im Rahmen ihrer Tätigkeit als Strafverfolgungsbehörden erhoben werden. Solche Informationen, sind gemäß § 2 Abs. 8 ThürIFG vor einem Herausgabeanspruch geschützt. Auf die zwischenzeitlich in den Medien mehrfach veröffentlichten Informationen zum Stand des Verfahrens wird daher verwiesen. Ich hoffe, Ihrem Anliegen mit meiner Auskunft Rechnung getragen zu haben und verbleibe Mit freundlichen Grüßen