Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB

1) Information zur Anzahl der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahren;

2) Aktenzeichen der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahren; und

3) Höhe der Steuerhinterziehung, für die in diesen Ermittlungsverfahren ein Anfangsverdacht besteht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
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Malte Daniels
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
Malte Daniels
Betreff
Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB [#259220]
Datum
16. September 2022 23:38
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Information zur Anzahl der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahren; 2) Aktenzeichen der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahren; und 3) Höhe der Steuerhinterziehung, für die in diesen Ermittlungsverfahren ein Anfangsverdacht besteht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Malte Daniels Anfragenr: 259220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259220/ Postanschrift Malte Daniels << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Malte Daniels
Staatsanwaltschaft Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil…
Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Betreff
RE: Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB [#259220]
Datum
16. September 2022 23:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bonn gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, FAX oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Malte Daniels
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften d…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
Malte Daniels
Betreff
AW: RE: Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB [#259220]
Datum
21. Oktober 2022 08:44
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB“ vom 16.09.2022 (#259220) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Malte Daniels
Staatsanwaltschaft Bonn
RE: Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, …
Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Betreff
RE:
Datum
21. Oktober 2022 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bonn gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, FAX oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Malte Daniels
AW: RE: [#259220] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen C…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
Malte Daniels
Betreff
AW: RE: [#259220]
Datum
29. Oktober 2022 14:33
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB“ vom 16.09.2022 (#259220) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Malte Daniels
Staatsanwaltschaft Bonn
RE: Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, …
Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Betreff
RE:
Datum
29. Oktober 2022 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Bonn gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, FAX oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Malte Daniels
AW: RE: [#259220] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen C…
An Staatsanwaltschaft Bonn Details
Von
Malte Daniels
Betreff
AW: RE: [#259220]
Datum
29. Oktober 2022 16:37
An
Staatsanwaltschaft Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB“ vom 16.09.2022 (#259220) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Malte Daniels

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Staatsanwaltschaft Bonn
Ihre E-Mails vom 21.10.2022 und 29.10.2022 Der Leitende Oberstaatsanwalt Bonn, 08.11.2022 - 1…
Von
Staatsanwaltschaft Bonn
Betreff
Ihre E-Mails vom 21.10.2022 und 29.10.2022
Datum
9. November 2022 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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Der Leitende Oberstaatsanwalt Bonn, 08.11.2022 - 1492 - 73/22 - Ihre E-Mails vom 21.10.2022 und 29.10.2022 Sehr geehrter Herr Daniels, sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit den Cum/Ex-Geschäften werden von der Staatsanwaltschaft Köln geführt, so dass die von Ihnen angefragten Informationen hier nicht verfügbar sind. Mit freundlichen Grüßen