Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB

1) Information zur Anzahl der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahren;

2) Aktenzeichen der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahren; und

3) Höhe der Steuerhinterziehung, für die in diesen Ermittlungsverfahren ein Anfangsverdacht besteht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. September 2022
  • Frist
    21. Oktober 2022
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Malte Daniels
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
Malte Daniels
Betreff
Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB [#259218]
Datum
16. September 2022 23:30
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Information zur Anzahl der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahren; 2) Aktenzeichen der im Zusammenhang mit der Beteiligung der WestLB AG oder ihrer Mitarbeiter an Cum/Ex-Geschäften geführten Ermittlungsverfahren; und 3) Höhe der Steuerhinterziehung, für die in diesen Ermittlungsverfahren ein Anfangsverdacht besteht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Malte Daniels Anfragenr: 259218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259218/ Postanschrift Malte Daniels << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Malte Daniels
Staatsanwaltschaft Köln
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Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. September 2022 23:31
Status
Warte auf Antwort

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Malte Daniels
AW: Automatische Antwort [#259218] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungs…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
Malte Daniels
Betreff
AW: Automatische Antwort [#259218]
Datum
21. Oktober 2022 08:44
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB“ vom 16.09.2022 (#259218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Malte Daniels
Staatsanwaltschaft Köln
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Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Oktober 2022 08:44
Status
Warte auf Antwort

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Malte Daniels
AW: Automatische Antwort [#259218] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungs…
An Staatsanwaltschaft Köln Details
Von
Malte Daniels
Betreff
AW: Automatische Antwort [#259218]
Datum
29. Oktober 2022 16:40
An
Staatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Cum/Ex-Geschäften der ehemaligen WestLB“ vom 16.09.2022 (#259218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Malte Daniels
Staatsanwaltschaft Köln
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Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Oktober 2022 16:40
Status
Warte auf Antwort

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Staatsanwaltschaft Köln
WG: Cum/Ex-Geschäfte der ehemaligen WestLB Der Leitende Oberstaatsanwalt - Elektronische Post - Datum: 11.11.20…
Von
Staatsanwaltschaft Köln
Betreff
WG: Cum/Ex-Geschäfte der ehemaligen WestLB
Datum
14. November 2022 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Leitende Oberstaatsanwalt - Elektronische Post - Datum: 11.11.2022 Aktenzeichen: 327 E - 879/22 Bearbeiter: [geschwärzt] Herrn Malte Daniels Cum/Ex-Geschäfte der ehemaligen WestLB Ihr Schreiben vom 16.09.2022 Sehr geehrter Herr Daniels, Ihr Schreiben vom 16. September, mit dem Sie um Auskunft hinsichtlich etwaig hier geführter Ermittlungsverfahren ersuchen, liegt mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vor. Ihrem Antrag vermag ich nicht zu entsprechen: Ihre Anfrage wird als "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG" bezeichnet. Der Anwendungsbereich - insbesondere des Informationsfreiheitsgesetzes NRW (IFG NRW) - ist im Hinblick auf die Anfrage gemäß § 2 Abs. 2 IFG NRW nicht eröffnet. Für die Staatsanwaltschaften gilt dieses Gesetz (nur), soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Die begehrte Auskunft betrifft jedoch ausschließlich den Bereich der Strafverfolgung. Mithin scheidet eine Anspruchsbegründung nach dem IFG NRW aus. Das Begehr hat sich folglich allein nach den Vorschriften der Strafprozessordnung zu richten. Insoweit haben Sie allerdings keine Angaben gemacht, die Ihre Position ausweisen. Sollten Sie insoweit Auskunft hinsichtlich etwaiger Verfahren begehren, bezüglich derer Sie nicht Betroffener sind, kommt eine Auskunftserteilung nach Maßgabe der Vorschrift des § 475 StPO an Dritte nur dann in Betracht, wenn ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung besteht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]