Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"

1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten?

2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht?

3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke?
4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden?

5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet?

Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Aachen Details
Von
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Betreff
Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34477]
Datum
9. November 2018 12:32
An
Staatsanwaltschaft Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten? 2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht? 3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke? 4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden? 5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet? Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Aachen
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte…
Von
Staatsanwaltschaft Aachen
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
9. November 2018 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Aachen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Staatsanwaltschaft Aachen
Email vom 09.11.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre o.g. Email teile ich Ihnen mit, dass d…
Von
Staatsanwaltschaft Aachen
Betreff
Email vom 09.11.2018
Datum
16. November 2018 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre o.g. Email teile ich Ihnen mit, dass die Staatsanwaltschaft Aachen für die Bearbeitung des von Ihnen in Bezug genommenen Vorfalls nicht zuständig ist. Ihre Anfrage kann daher von hier aus nicht weiter bearbeitet bzw. beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Email vom 09.11.2018 [#34477] Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben meine Anfrage offensichtlich fals…
An Staatsanwaltschaft Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Email vom 09.11.2018 [#34477]
Datum
18. November 2018 10:56
An
Staatsanwaltschaft Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben meine Anfrage offensichtlich falsch verstanden. Die Fragen beziehen sich auf bei Ihnen anhängige Ermittlungsverfahren hinsichtlich der in sozialen Netzwerken vorgenommenen Weiterverbreitungen, nicht der Erstveröffentlichung. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ist nur die Behörde, die den ursprünglichen Haftbefehl beantragt hatte, der in der Folge von Dritten veröffentlicht wurde, was (wie der Medienberichterstattung zu entnehmen war) von diversen Staatsanwaltschaften bundesweit strafrechtlich verfolgt wurde (beispielsweise in Bremen: https://www.shz.de/deutschland-welt/Proteste-in-Chemnitz-angekuendigt-Bremer-Politiker-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-id20867557.html). Ziel meiner Anfrage ist es, herauszufinden, ob auch in Ihrem Zuständigkeitsgebiet solche Weiterverbreitungen angezeigt und verfolgt wurden. Ich hoffe, ich konnte das Missverständnis aufklären. Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Email vom 09.11.2018 [#34477] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben meine Anfrage offensichtlich falsch ve…
An Staatsanwaltschaft Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Email vom 09.11.2018 [#34477]
Datum
17. Dezember 2018 20:20
An
Staatsanwaltschaft Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben meine Anfrage offensichtlich falsch verstanden. Die Fragen beziehen sich auf bei Ihnen anhängige Ermittlungsverfahren. Darüber kann keine andere Staatsanwaltschaft Auskunft geben. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ist nur die Behörde, die den ursprünglichen Haftbefehl beantragt hatte, der in der Folge von Dritten veröffentlicht wurde, was (wie der Medienberichterstattung zu entnehmen war) von diversen Staatsanwaltschaften bundesweit strafrechtlich verfolgt wurde (beispielsweise in Bremen: https://www.shz.de/deutschland-welt/Proteste-in-Chemnitz-angekuendigt-Bremer-Politiker-im-Visier-der-Staatsanwaltschaft-id20867557.html). Ziel meiner Anfrage ist es, herauszufinden, ob auch in Ihrem Zuständigkeitsgebiet solche Weiterverbreitungen angezeigt und verfolgt wurden. Ich hoffe, ich konnte das Missverständnis aufklären. Vielen Dank im Voraus für Ihre Auskünfte. Anfragenr: 34477 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Aachen
automatische Rückantwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte…
Von
Staatsanwaltschaft Aachen
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
17. Dezember 2018 20:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Aachen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen