Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"

1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten?

2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht?

3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke?
4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden?

5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet?

Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls" [#34520]
Datum
9. November 2018 12:32
An
Staatsanwaltschaft Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Ermittlungsverfahren laufen oder liefen bei Ihnen wegen der Veröffentlichung/Weiterverbreitung des vom Amtsgericht Chemnitz am 27.08.2018 ausgestellten Haftbefehls gegen einen wegen Totschlags Beschuldigten? 2) In wie vielen dieser Fälle wurde dieser Haftbefehl jeweils bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen veröffentlicht? 3) In wie vielen Fällen gab es Rechtshilfeersuchen an die Betreiber sozialer Netzwerke? 4) In wie vielen Fällen konnte auf diese Weise bei Facebook, Twitter oder anderen Plattformen ein Tatverdächtiger ermittelt werden? 5) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden von Ihnen in dieser Sache eingestellt, vor Gericht gebracht oder durch den Erlass eines Strafbefehls beendet? Zur Einordnung – Es geht um weitere Veröffentlichungen dieses Haftbefehls: https://www.tagesschau.de/inland/haftbefehl-chemnitz-101.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Krefeld
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Staatsanwaltschaft Krefeld,…
Von
Staatsanwaltschaft Krefeld
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen
Datum
6. Dezember 2018 12:46
Status
Warte auf Antwort
Staatsanwaltschaft Krefeld, 22.11.2018 3 AR 80/18 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen "Die Anfrage vom 09.11.2018 konnte hier nicht bearbeitet werden, da sie keine ausreichenden Daten enthält, die den Absender als natürliche Person im Sinne des § 4 IFG NW hinreichend sicher identifizieren. Es fehlen insbesondere Angaben zum Geburtsdatum, zum Geburtsort und zur Anschrift des Antragstellers, die durch Beifügung einer Ablichtung oder -im Fall einer Anfrage in elektronischer Form- einer eingescannten Ablichtung eines Ausweisdokuments- belegt werden."
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#34520] Sehr geehrte Damen und Herren, laut …
An Staatsanwaltschaft Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#34520]
Datum
7. Dezember 2018 01:41
An
Staatsanwaltschaft Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, laut § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Selbst wenn ich im Auftrag einer Organisation (einer juristischen Person) diese Anfrage gestellt hätte, bliebe ich als Anfragender eine natürliche Person. Ein Nachweis, dass ich eine natürliche Person bin, ist meines Erachtens nach unnötig, da JEDER Mensch eine natürliche Person ist. Bevor wir weiter die Bedeutung von § 4 IFG NRW eruieren, wüsste ich gerne, ob die angefragte Information Ihrer Ansicht nach überhaupt nach dem IFG NRW von Ihnen herausgegeben werden kann. Falls dies nicht der Fall ist, können wir uns Diskussionen um meinen Status als natürliche Person nämlich sparen, da ich nicht unnötiger Weise meine persönlichen Daten weitergeben möchte (Stichwort: Informationelle Selbstbestimmung). Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#34520] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Staatsanwaltschaft Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#34520]
Datum
11. Dezember 2018 01:48
An
Staatsanwaltschaft Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"“ vom 09.11.2018 (#34520) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Krefeld
E-Mails vom 09.11.2018, 07.12.2018 und 11.12.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Staatsanwaltschaft Krefeld …
Von
Staatsanwaltschaft Krefeld
Via
Briefpost
Betreff
E-Mails vom 09.11.2018, 07.12.2018 und 11.12.2018
Datum
17. Dezember 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bei der Staatsanwaltschaft Krefeld ist ein rechtserheblicher Antrag per E-Mail eingegangen, in welchem ihre Anschrift verwendet wird. Die Erteilung von Auskünften unterliegt den strengen Vorgaben des Datenschutzrechts, wonach im vorliegenden Fall Auskünfte ausschließlich natürlichen Personen erteilt werden, was eine zweifelsfreie Identifikation dieser Personen voraussetzt. Da der unverschlüsselte E-Mail-Verkehr missbrauchsgefährdet ist und keinerlei Gewähr für die Identität des Absenders und für die Ernsthaftigkeit seines Vorbringens bietet, werden entsprechende förmliche Anträge hier, unabhängig davon, ob sie elektronisch oder postalisch übermittelt werden, nur bearbeitet, wenn die Identität des Absenders durch Vorlage von Abtichtungen von Vorder- und Rückseite seines Personalausweises sowie durch eine Unterschrift des Antragstellers belegt ist. Bei grundsätzlich zulässigen elektronischen Anfragen sind diese Voraussetzungen durch die Beifügung von Unterlagen in eingescannter Form zu erfüllen. Da die mit Ihrem Namen versehenen E-Mails diesen Anforderungen nicht genügen, ist eine inhaltliche Entscheidung darüber, ob die gestellten Fragen überhaupt dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen, derzeit nicht veranlasst. Soweit allgemeine Auskünften über die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes erbeten werden, ist die Staatsanwaltschaff zu einer Beantwortung auch nicht berufen; insoweit müssten Sie sich zum Zweck der Rechtsberatung an eine zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt wenden. Da noch keine zulässige, inhaltlich beantwortbare Anfrage eines gesichert festgestellten Absenders vorliegt, haben Fristen gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz noch nicht begonnen. Auf weitere Anfragen per E-Mail, die den genannten Anforderungen nicht genügen, kann eine Beantwortung nicht mehr in Aussicht gestellt werden. Hochachtungsvoll

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#34520] Sehr geehrte Damen und Herren, meine…
An Staatsanwaltschaft Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen [#34520]
Datum
17. Dezember 2018 19:15
An
Staatsanwaltschaft Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ermittlungsverfahren wegen Veröffentlichungen des "Chemnitzer Haftbefehls"“ vom 09.11.2018 (#34520) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>