Ernennung von Botschaftern

Anfrage an: Auswärtiges Amt

1. Übersicht der Ernennung von Botschaftern (nach Erhalt des Agréments)
2. Übersicht der Versetzungen von Botschaftern auf interne Positionen im AA
Die Übersicht sollte jeweils das geplante Datum des Dienstantritts enthalten und am besten monatlich veröffentlicht werden.
Mir ist das 'Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sowie der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln' bekannt. Dieses ist jedoch für meine Zwecke (Aktualisierung der Informationen in Wikipedia) nicht geeignet, denn sie ist nicht aktuell und Änderungen von der einen zur nächsten Version sind nur sehr aufwändig nachvollziehbar. Zudem ist das Datum des Dienstantritts von Botschaftern nicht darin enthalten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juli 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Peter Neitzel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Übersicht der …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Peter Neitzel
Betreff
Ernennung von Botschaftern [#252893]
Datum
8. Juli 2022 10:44
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Übersicht der Ernennung von Botschaftern (nach Erhalt des Agréments) 2. Übersicht der Versetzungen von Botschaftern auf interne Positionen im AA Die Übersicht sollte jeweils das geplante Datum des Dienstantritts enthalten und am besten monatlich veröffentlicht werden. Mir ist das 'Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sowie der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln' bekannt. Dieses ist jedoch für meine Zwecke (Aktualisierung der Informationen in Wikipedia) nicht geeignet, denn sie ist nicht aktuell und Änderungen von der einen zur nächsten Version sind nur sehr aufwändig nachvollziehbar. Zudem ist das Datum des Dienstantritts von Botschaftern nicht darin enthalten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Neitzel Anfragenr: 252893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252893/
Mit freundlichen Grüßen Peter Neitzel
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Neitzel, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Ernennung von Botschaftern, Übersicht der Versetzungen von Botschaftern, Vg. Nr. 250-2022
Datum
11. Juli 2022 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Neitzel, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Sollte ich bis zum 20. Juli 2022 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht mehr erwünscht ist. Ich werde das Verfahren dann gebührenfrei einstellen. Mit freundlichen Grüßen
Peter Neitzel
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Postanschrift, wie gewünscht, wobei ich mich schon wundere, dass das g…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Peter Neitzel
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Ernennung von Botschaftern, Übersicht der Versetzungen von Botschaftern, Vg. Nr. 250-2022 [#252893]
Datum
11. Juli 2022 10:49
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei meine Postanschrift, wie gewünscht, wobei ich mich schon wundere, dass das ganze so formal gespielt wird, obwohl es sich um öffentliche Informationen handelt. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 252893 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252893/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Peter Neitzel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Neitzel, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Ernennung von Botschaftern, Übersicht der Versetzungen von Botschaftern, Vg. Nr. 250-2022
Datum
11. Juli 2022 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Neitzel, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Anfrage wurde abgelehnt. Gründe: zu Teil 1: 'Ernennung von Botschaftern' wird im Bundesanzeiger veröffen…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) , Ernennung von Botschaftern, Übersicht der Versetzungen von Botschaftern
Datum
22. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Anfrage wurde abgelehnt. Gründe: zu Teil 1: 'Ernennung von Botschaftern' wird im Bundesanzeiger veröffentlicht zu Teil 2: es liegen 'keine amtlichen Informationen' vor Ich habe am 4.8.2022 Widerspruch eingelegt. Gründe: zu Teil 1: die Veröffentlichung im Bundesanzeiger betrifft die Akkreditierung im Gastland und nicht die Ernennung zum Leiter der Botschaft; zudem ist die Veröffentlichung im Bundesanzeiger teilweise sehr verspätet zu Teil 2: in jeder Organisation gibt es Informationen über Versetzungen, zumindest der Behördenleiter sollte wissen welche Personen auf wichtigen Posten sitzen; diese Information kann genausogut öffentlich sein

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Auswärtiges Amt
Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Dabei wurde meine Widerspruchsbegründung verkehrt zitiert (ich hatte in meinem W…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Widerspruch wurde abgelehnt. Dabei wurde meine Widerspruchsbegründung verkehrt zitiert (ich hatte in meinem Widerspruch zu Punkt 1 darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung im Bundesanzeiger keine brauchbare Informationsquelle ist, da sie teilweise erst etliche Monate nach der Akkreditierung erfolgt). Daraus wurde in der Ablehnung meines Widerspruchs 'Zu Frage 1 führten sie aus, dass im Bundesanzeiger nicht das Datum des Akkreditierungsschreibens veröffentlicht werde, sondern das Datum, an dem das Beglaubigungsschreiben im Gastland übergeben werde'. Muss ich also vermuten, dass Behördenmitarbeiter nicht in der Lage sind, einen deutschen Text eines normalen 'Bürgers' korrekt zu lesen? Zudem wird lang und breit das Prozedere des Agrements erklärt, wo ich in meiner Anfrage explizit um Veröffentlichung nach dem Erhalt des Agrements gebeten habe. Es wird empfohlen, sich die Informationen von den jeweiligen Seiten der Botschaften (mehr als 100) zusammenzusuchen. Genau dieses aufwendige Verfahren wollte ich mit meiner Anfrage vermeiden. Die Begründung zu Frage 2 muss ich wohl dahingehend interpretieren, dass wohl zwar die Versetzungen insgesamt vorliegen, meine Frage aber abgelehnt wurde, da ich nur nach einer Teilmenge davon gefragt habe . . .