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Ernennungsvoraussetzungen beamtete Staatssekretäre

Bitte übersenden Sie mir die Ernennungsvoraussetzungen für das Amt des beamteten Staatssekretärs zu.
Außerdem bitte ich um Mitteilung, nach welchen Regelungen eine Übernahme von Staatssekretären aus den Bundesländern erfolgt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Mai 2020
  • Frist
    4. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte ü…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ernennungsvoraussetzungen beamtete Staatssekretäre [#187628]
Datum
30. Mai 2020 09:58
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir die Ernennungsvoraussetzungen für das Amt des beamteten Staatssekretärs zu. Außerdem bitte ich um Mitteilung, nach welchen Regelungen eine Übernahme von Staatssekretären aus den Bundesländern erfolgt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187628 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO Ernennungsvoraussetzungen beamtete Staatssekretäre [#187628]
Datum
2. Juni 2020 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte senden Sie mir die Information el…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: APO Ernennungsvoraussetzungen beamtete Staatssekretäre [#187628]
Datum
12. Juni 2020 22:31
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte senden Sie mir die Information elektronisch über das Portal "Frag den Staat" zu (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2, 7 Abs. 3 Alt. 3 IFG Bund). Eine Adressangabe meinerseits ist nicht notwendig; auch für den Erlass eines Ablehnungsbescheids ist meine Adressangabe nicht erforderlich (vgl. siehe abermals § 7 IFG). Ich gehe auch davon aus, dass die Antwort oder Ablehnung auf meine Anfrage kostenfrei erfolgt, da es sich um eine einfache Information handelt. Für eine erneute Antragstellung sehe ich kein Erfordernis und daher gilt mein Antrag fort. ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 187628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187628
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und B…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SAM AW: APO Ernennungsvoraussetzungen beamtete Staatssekretäre [#187628]
Datum
15. Juni 2020 09:46
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre mit unten stehender Mail übersandten Fragen nach den Ernennungsvoraussetz…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: APO APO SAM Adresse fragen p10 th03 Ernennungsvoraussetzungen beamtete Staatssekretäre [#187628]
Datum
22. Juni 2020 14:14
Status
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre mit unten stehender Mail übersandten Fragen nach den Ernennungsvoraussetzungen für das Amt des beamteten Staatssekretärs und nach Regelungen zu Übernahmen von Staatssekretären aus den Bundesländern. Grundsätzlich hat nach § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dem Informationsanspruch kann entsprochen werden, indem die Behörde Auskunft erteilt, Akteneinsicht gewährt oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellt (§ 1 Abs. 2 IFG). Gegenstand des Informationsanspruchs sind nach § 1 Abs. 1 IFG amtliche Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Dabei handelt es sich um amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Da Ihre Anfrage sich nicht auf konkrete Vorgänge des BMAS bezieht und dementsprechend auch keinen konkreten Aktenbezug aufweist, sondern vielmehr eine Bitte um Auskunft über geltende Rechtsvorschriften ist, handelt es sich nicht um einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 IFG. Hinsichtlich Ihrer Fragen nach der Rechtslage bitte ich Sie, sich an das für das Beamtenrecht innerhalb der Bundesregierung federführende Bundesministerium des Innern, [geschwärzt], zu wenden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.