Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geänderte Gesetze berücksichtigt?

1) Wurde im Jahr 2017 in Ihrer Behörde eine Verwaltungs-Software zum Anlegen und zur Verwaltung für Gerichtsakten und Gerichtsfälle verwendet, die einen Aktualitäts-Stand von vor 1.1.2014 aufwies?

2) Nach der Auskunft Ihrer Behördenangestellten war es bis zum 10.6.2019 z.B. nicht möglich, eine Gerichtsakte anzulegen, welche geänderte Gesetze nach dem 1.1.2014 berücksichtigt? Ist das korrekt?

3) Bitte geben Sie die konkrete Verwaltungs Software mit Name und Versionsnummer oder Jahrsausgabe bekannt,
die in Ihrer Behörde in den einzelnen Jahren 2008 bis 2013 und insbesondere 2017 verwendet wurde.

4) Welche Version der Verwaltungs-Software für Gerichtsakten und Gerichtsfälle wird in Zukunft nach dem 17.6.2019 von Ihrer Behörde verwendet werden? Bitte teilen Sie den konkreten Namen der Software mit Versionierungsnummer oder Jahresausgabe mit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wurde im J…
An Amtsgericht Eckernförde Details
Von
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Betreff
Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geänderte Gesetze berücksichtigt? [#150485]
Datum
13. Juni 2019 19:23
An
Amtsgericht Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wurde im Jahr 2017 in Ihrer Behörde eine Verwaltungs-Software zum Anlegen und zur Verwaltung für Gerichtsakten und Gerichtsfälle verwendet, die einen Aktualitäts-Stand von vor 1.1.2014 aufwies? 2) Nach der Auskunft Ihrer Behördenangestellten war es bis zum 10.6.2019 z.B. nicht möglich, eine Gerichtsakte anzulegen, welche geänderte Gesetze nach dem 1.1.2014 berücksichtigt? Ist das korrekt? 3) Bitte geben Sie die konkrete Verwaltungs Software mit Name und Versionsnummer oder Jahrsausgabe bekannt, die in Ihrer Behörde in den einzelnen Jahren 2008 bis 2013 und insbesondere 2017 verwendet wurde. 4) Welche Version der Verwaltungs-Software für Gerichtsakten und Gerichtsfälle wird in Zukunft nach dem 17.6.2019 von Ihrer Behörde verwendet werden? Bitte teilen Sie den konkreten Namen der Software mit Versionierungsnummer oder Jahresausgabe mit.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Eckernförde
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 17.06.2019 wird gebeten, ein Antrag in schriftliche…
Von
Amtsgericht Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geänderte Gesetze berücksichtigt? [#150485]
Datum
17. Juni 2019 14:54
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 17.06.2019 wird gebeten, ein Antrag in schriftlicher Form auf dem Postwege einzureichen. Bitte fügen Sie eine Ablichtung Ihres Personalausweises/Reisepasses dem Antrag bei. Im Auftrage Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sch…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geänderte Gesetze berücksichtigt?“ [#150485] [#150485]
Datum
23. Juni 2019 06:54
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/150485 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich die Anfrage erneut auf dem Postweg stellen soll und mich zur Auskunft ausweisen soll. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 150485.pdf Anfragenr: 150485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in begründen Sie bitte ihre Auskunftsverweigerung mit dem Hinweis auf Zweifel an meiner…
An Amtsgericht Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geänderte Gesetze berücksichtigt?“ [#150485] [#150485]
Datum
23. Juni 2019 06:58
An
Amtsgericht Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in begründen Sie bitte ihre Auskunftsverweigerung mit dem Hinweis auf Zweifel an meiner Identität und den Postweg zu dieser allgemeinen schriftlichen Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatisierte Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatisierte Empfangsbestätigung
Datum
24. Juni 2019 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Eingabe zum Anlass genommen, mit der informationspflichtigen Stelle …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geänderte Gesetze berücksichtigt?“ [#150485] [#150485]
Datum
3. Juli 2019 08:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben Ihre Eingabe zum Anlass genommen, mit der informationspflichtigen Stelle die Sach- und Rechtslage zu erörtern sowie - im Nachgang zu dieser Erörterung - der informationspflichtigen Stelle schriftlich unsere rechtliche Einschätzung aufzuzeigen und zugleich zur Stellungnahme aufzufordern (Fristsetzung bis einschließlich zum 27.07.2019). Über das weitere Verfahren werden wir Sie informieren.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich widerspreche hiermit Ihrer Ablehnung als unzutreffend. Mit freundlichen Grüßen …
An Amtsgericht Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geänderte Gesetze berücksichtigt?“ [#150485] [#150485]
Datum
4. Juli 2019 08:27
An
Amtsgericht Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich widerspreche hiermit Ihrer Ablehnung als unzutreffend. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf unsere E-Mail vom 03.07.2019, mit der wir Ihnen mitgeteilt hat…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Vermittlung bei Anfrage"Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geänderte Gesetze berücksichtigt?" [#150485]
Datum
29. Juli 2019 08:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beziehen uns auf unsere E-Mail vom 03.07.2019, mit der wir Ihnen mitgeteilt hatten, dass wir die informationspflichtige Stelle zur Stellungnahme aufgefordert hatten (unter Darlegung unserer rechtlichen Einschätzung). Zwischenzeitlich liegt uns eine Antwort der informationspflichtigen Stelle vor. Diese teilt u.a. mit, dass Ihr Informationsgesuch nunmehr ohne die bislang beabsichtigte Identitätsprüfung geprüft werde. Sie werden von dort aus eine weitergehende Antwort erhalten.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geändert…
An Amtsgericht Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage"Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geänderte Gesetze berücksichtigt?" [#150485]
Datum
18. September 2019 18:51
An
Amtsgericht Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geänderte Gesetze berücksichtigt?“ vom 13.06.2019 (#150485) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich warte auf ihre elektronische Antwort. Mir ist bisher keine Antwort eingegangen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Eckernförde
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erneut das Schreiben des Richters am Amtsgericht Simon zur Kenntnisnahme. Mi…
Von
Amtsgericht Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Vermittlung bei Anfrage"Erneuerung der IT-Infrastruktur? Werden geänderte Gesetze berücksichtigt?" [#150485]
Datum
27. September 2019 10:20
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erneut das Schreiben des Richters am Amtsgericht Simon zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen