Erneute Einreise nach Georgien nach einem Jahr

Anfrage an: Auswärtiges Amt

auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes steht bei den Einreisebestimmungen des Landes Georgien,dass deutsche Staatsbürger bis zu einem Jahr ohne Visum im Land bleiben können.
Die Frage ist: Kann ich kurz vor Ablauf des Jahres nach Deutschland zurückkehren und nach kurzem Aufenthalt in Deutschland erneut für ein weiteres Jahr nach Georgien einreisen ?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf der Internet…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erneute Einreise nach Georgien nach einem Jahr [#26013]
Datum
8. Januar 2018 18:28
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes steht bei den Einreisebestimmungen des Landes Georgien,dass deutsche Staatsbürger bis zu einem Jahr ohne Visum im Land bleiben können. Die Frage ist: Kann ich kurz vor Ablauf des Jahres nach Deutschland zurückkehren und nach kurzem Aufenthalt in Deutschland erneut für ein weiteres Jahr nach Georgien einreisen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
[Ticket#: 10217137] Erneute Einreise nach Georgien nach einem Jah [...] AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geeh…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10217137] Erneute Einreise nach Georgien nach einem Jah [...]
Datum
9. Januar 2018 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes. Bitte wenden Sie sich für Informationen zu Ihrer Frage direkt an die für Ihren Wohnort zuständige Vertretung Ihres Reiselandes. Nur eine Auslandsvertretung Georgiens in Deutschland kann Ihnen eine verbindliche Auskunft zu Ihrer aufenthaltsrechtlichen Frage geben. Dem Auswärgtigen Amt liegen keine diesbezüglichen Informationen vor. Die Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/vertretungen-anderer-staaten Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierbei handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Erneute Einreise nach Georgien nach einem Jahr [#26013]
Datum
9. Januar 2018 10:54
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierbei handelt es sich nicht um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Ihre Anfrage wurde an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen