Erneute Umfrage der Schulen NRW zum Stichtag 02.09.2020

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut einem Interview, dass Frau Schulministerin Yvonne Gebauer heute (8. September 2020) der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Düsseldorf gegeben hat, wurden erneut weit über 4000 Schulen in NRW zum Stichtag 2. September 2020 befragt.
Bitte liefern Sie mir alle Fragen und Antworten der einzelnen Schulen möglichst in maschinenlesbarer Form (beispielsweise CSV, JSON, Excel).

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. September 2020
  • Frist
    13. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
Hong Presto
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut einem Intervi…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Hong Presto
Betreff
Erneute Umfrage der Schulen NRW zum Stichtag 02.09.2020 [#196822]
Datum
8. September 2020 22:23
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, laut einem Interview, dass Frau Schulministerin Yvonne Gebauer heute (8. September 2020) der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Düsseldorf gegeben hat, wurden erneut weit über 4000 Schulen in NRW zum Stichtag 2. September 2020 befragt. Bitte liefern Sie mir alle Fragen und Antworten der einzelnen Schulen möglichst in maschinenlesbarer Form (beispielsweise CSV, JSON, Excel). Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Hong Presto Anfragenr: 196822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196822/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
8. September 2020 22:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Hong Presto
AW: Empfangsbestätigung [#196822] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erneut…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Hong Presto
Betreff
AW: Empfangsbestätigung [#196822]
Datum
13. Oktober 2020 08:17
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Erneute Umfrage der Schulen NRW zum Stichtag 02.09.2020“ vom 08.09.2020 (#196822) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hong Presto Anfragenr: 196822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196822/

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Presto, vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 08.09.2020, in der Sie bezugnehm…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Erneute Umfrage der Schulen NRW zum Stichtag 02.09.2020 [#196822]
Datum
23. Oktober 2020 16:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Presto, vielen Dank für Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 08.09.2020, in der Sie bezugnehmend auf ein Interview von Frau Ministerin Gebauer mit der dpa vom 08.09.2020 um Bereitstellung aller Fragen und Antworten der Schulen bei der Befragung vom 02.09.2020 zum Unterrichtsbetrieb unter Corona-Bedingungen in maschinenlesbarer Form bitten. In der Anlage dieser E-Mail finden Sie eine Excel-Datei mit den folgenden Angaben: · Schulnummer · Art des Unterrichtsbetriebs (Präsenzunterricht für alle Klassen / Teilschließung / vollständige Schließung) · Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen für freiwillige Corona-Tests · Angaben zur Einhaltung der Hygienestandards und des Infektionsschutzes ohne die Inhalte des Freitextfeldes zur Erläuterung der sonstigen Gründe · Angaben zur Belüftungssituation der Unterrichtsräume Bei den Befragungsergebnissen zu Lehrkräften sowie zu den Schülerinnen und Schülern handelt es sich praktisch vollumfänglich bzw. in weiten Teilen um personenbeziehbare Daten. Auch die Angaben der Schulen im Freitextfeld zur Einhaltung der Hygienestandards enthalten personenbezogene oder personenbeziehbare Angaben. Aus Datenschutzgründen können wir Ihnen diese Befragungsergebnisse nicht zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen