Erneuter Lockdown beschlossen?

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Informationen darüber, ob ein erneuter Lockdown ab etwa Ende August 2020 bereits beschlossen wurde.
Wenn ja, auf welcher Grundlage?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • 29 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen darüb…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erneuter Lockdown beschlossen? [#194037]
Datum
1. August 2020 13:40
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen darüber, ob ein erneuter Lockdown ab etwa Ende August 2020 bereits beschlossen wurde. Wenn ja, auf welcher Grundlage?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194037/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 190 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Az..... Erneuter Lockdown beschlossen? [#194037]
Datum
3. August 2020 13:22
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2020/NA 190 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 1. August 2020 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre rasche Reaktion. Es irritiert mich allerdings, dass ich für ein…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Az..... Erneuter Lockdown beschlossen? [#194037]
Datum
3. August 2020 14:42
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre rasche Reaktion. Es irritiert mich allerdings, dass ich für eine weitere Bearbeitung eine Postanschrift angeben soll, ohne zu wissen, ob hierzu überhaupt ein zustellungsfähiger Bescheid ergehen wird und ob hierfür Kosten anfallen werden. Gerne können Sie mir weitere Informationen auch per Mail zusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194037/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2020/NA 190 Sehr geehrteAntragsteller/in für die abschließende Bearbeitung Ihres…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: WG: Az..... Erneuter Lockdown beschlossen? [#194037]
Datum
14. August 2020 12:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundeskanzleramt 13IFG-02814-In 2020/NA 190 Sehr geehrteAntragsteller/in für die abschließende Bearbeitung Ihres IFG-Antrages ist eine Postanschrift erforderlich. Hintergrund ist, dass das Bundeskanzleramt - um den Zugang beim Antragsteller sicherzustellen sowie um Rechtssicherheit zu gewährleisten - seine Bescheide ausschließlich schriftlich durch Postzustellungsurkunde zustellt. Ich bitte daher letztmalig um Angabe einer Postanschrift bis 28. August 2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], wunschgemäß meine zustellungsfähige Anschrift. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfrag…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Az..... Erneuter Lockdown beschlossen? [#194037]
Datum
17. August 2020 19:46
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], wunschgemäß meine zustellungsfähige Anschrift. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 194037 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrteAntragsteller/in "Floskel und Text der Anfrag…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
18. August 2020
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in "Floskel und Text der Anfrage ... Das Bundeskanzleramt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Grundsätzlich erfolgt diese entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats. Vereinzelt kann die Bearbeitung länger dauern, insbesondere wenn sehr umfangreiches Material gesichtet und geprüft werden muss, sowie Dritte zu beteiligen sind, zu denen sich persönliche Daten in den Unterlagen befinden. Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage Kosten entstehen können. Einzelheiten regelt hier die Informationsgebührenverordnung (IFGGebV), die Sie im Internet unter xxx einsehen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#194037] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 1…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#194037]
Datum
25. August 2020 19:08
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Schreiben vom 18.08.2020 habe ich erhalten. Herzlichsten Dank für NICHTS. Da ich schon vor einiger Zeit eine Städtereise für das kommende Wochenende geplant habe, bringt mich dieses Schreiben natürlich sehr weit ... innerhalb Ihrer "Bearbeitungszeit" hat sich meine Anfrage selbstverständlich in Wohlgefallen aufgelöst. Oder auch nicht, ich werde es dann sehen. Es drängt sich aber abschließend dennoch die Frage auf, weshalb diese "Auskunft" oder als was auch immer man das bezeichnen möchte, mit der Post versandt werden musste. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194037/
Bundeskanzleramt
WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#194037] 13IFG-028 14 - In 2020 - NA 190 Sehr geehrteAntr…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#194037]
Datum
28. August 2020 13:17
Status
13IFG-028 14 - In 2020 - NA 190 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie bis zum 4. September 2020 um Mitteilung, ob Sie an Ihrer IFG-Anfrage weiterhin festhalten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#194037] Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Si…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#194037]
Datum
6. September 2020 11:00
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir mit, welche Kosten mit einer brauchbaren Antwort meiner Anfrage verbunden sind. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194037/