erneuter Tes auf Covid-19

mein Verwandter wurde vor 2,5 Monaten nach seiner Einreise aus dem Ausland positiv auf Covid-19 getestet und verbrachte zwei Wochen in Quarantäne. Anschließend wurde er vom Gesundheitsamt ohne erneuten Test aus der Quarantäne entlassen. Aber ihm geht es nicht gut: Schwächigkeit, erhaltenden Husten, Halschmerzen usw. Er galubt, er ist immer noch infiziert und kann die andere Menschen auch infizieren.
Darf er erneut kostenlos getestet werden, gemäß den Regeln der Coronaeinreiseverordnung vom 12. Juli 2020 "Die Einreisende sollen nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, sondern nur nach einem negativen Test"?

Aus Medien habe ich erfahren, wenn der Abstrich zu spät im Infektionsablauf genommen wird, kann die PCR bereits negativ ausfallen, während die Infektion weiter fortschreitet. Für solche Fälle sind inzwischen zuverlässige und aussagefähige Antikörperbestimmungen aus dem Blut verfügbar. Seit dem 10.5.2020 stehen sie unter bestimmten Voraussetzungen auch als Kassenleistung für GKV-Versicherte zur Verfügung.
Ist mein Verwandter für einen solchen Test berechtigt?

Für Ihre ausfürliche schnelle Antwort würde ich Ihnen sehr dankbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
erneuter Tes auf Covid-19 [#194892]
Datum
10. August 2020 10:33
An
Gesundheitsamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mein Verwandter wurde vor 2,5 Monaten nach seiner Einreise aus dem Ausland positiv auf Covid-19 getestet und verbrachte zwei Wochen in Quarantäne. Anschließend wurde er vom Gesundheitsamt ohne erneuten Test aus der Quarantäne entlassen. Aber ihm geht es nicht gut: Schwächigkeit, erhaltenden Husten, Halschmerzen usw. Er galubt, er ist immer noch infiziert und kann die andere Menschen auch infizieren. Darf er erneut kostenlos getestet werden, gemäß den Regeln der Coronaeinreiseverordnung vom 12. Juli 2020 "Die Einreisende sollen nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, sondern nur nach einem negativen Test"? Aus Medien habe ich erfahren, wenn der Abstrich zu spät im Infektionsablauf genommen wird, kann die PCR bereits negativ ausfallen, während die Infektion weiter fortschreitet. Für solche Fälle sind inzwischen zuverlässige und aussagefähige Antikörperbestimmungen aus dem Blut verfügbar. Seit dem 10.5.2020 stehen sie unter bestimmten Voraussetzungen auch als Kassenleistung für GKV-Versicherte zur Verfügung. Ist mein Verwandter für einen solchen Test berechtigt? Für Ihre ausfürliche schnelle Antwort würde ich Ihnen sehr dankbar.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194892/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Angesichts der Ausbreitung d…
Von
Gesundheitsamt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: erneuter Tes auf Covid-19 [#194892]
Datum
10. August 2020 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) verändert sich die Lage auch in Düsseldorf in kurzen Abständen. Für Fragen zum Thema Coronavirus hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse www.duesseldorf.de/corona Das Infotelefon für Tests und allgemeine Fragen (ausgenommen Freitestungen) ist unter folgender Rufnummer für Sie erreichbar: Mo - Fr: 07.30 bis 21.00 Uhr Sa: 08.00 bis 16.00 Uhr 0211 89-96090 Fax für Hörgeschädigte: 0211 89-35674 Versorgungshotline für Hilfebedürftige: Mo - Fr 9 - 16 Uhr. 0211 89-98999 Informationsdienst für Düsseldorfer Unternehmen: Mo - Fr 9 bis 16 Uhr 0211 89-90136 <<E-Mail-Adresse>> Beratungshotline für Erziehungsfragen, familiäre Konflikte und Umgangsprobleme: Mo - Fr: 9 bis 16 Uhr 0211 89-95334 Pflegebüro-Hotline bei Ausfall von Pflegekräften oder -diensten: Mo - Fr: 9 bis 14 Uhr 0211 89-98998 <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in wir können Ihrem Verwandten keinen weiteren Test anbieten. Falls er noch krank sei,…
Von
Gesundheitsamt Düsseldorf
Betreff
Antwort: erneuter Tes auf Covid-19 [#194892]
Datum
12. August 2020 09:11
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir können Ihrem Verwandten keinen weiteren Test anbieten. Falls er noch krank sei, bedeutet dies aber nicht, dass er noch infektiös ist. Laut RKI heißt es: Anhand der bisher verfügbaren Datenlage lässt sich abschließend eine durchschnittliche Infektiositätsdauer von 8-9 Tage ableiten (210, 214, 215). Bei schweren Verläufen und in Einzelfällen wurden allerdings Ansteckungszeiträume von bis zu 20 Tagen beobachtet. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen