Errechnung Inzidenzwert / Bezug zu Anzahl der Testungen?
auf https://www.sueddeutsche.de/muenchen/coronavirus-sieben-tage-inzidenz-berechnen-1.4909107 wird beschrieben, dass der Inzidenzwert mit einem einfachen Dreisatz berechnet wird.
Ich bitte Sie, das zu verifizieren.
Frage 1) Wird der Inzidenzwert durch ein einfaches "in-Verhältnis-setzen" von Einwohnern und pcr-Test-Positiven ermittelt?
Frage 2) Wenn ja, wieso wird nicht zusätzlich die Zahl der Testungen mit einbezogen, um eine echte Vergleichbarkeit zu erreichen?
Einfaches fiktives Beispiel:
Landkreis 1 hat 50.000 Einwohner. Es wurden 1000 Tests durchgeführt, davon waren 15 Test-Positiv
Landkreis 2 hat auch 50.000 Einwohner. Es wurden 2.000 Tests durchgeführt, davon waren 30 Test-Positiv.
LK 1 hätte bei einer einfachen Rechnung eine Inzidenz von 30, LK 2 eine Inzidenz 60.
LK 1 wäre im grünen Bereich, LK 2 wäre tiefrot. Obwohl einfach doppelt so viel getestet wurde und entsprechend doppelt so viele PCR-Positive aufgefallen wären.
Frage 3: Werden bei der Ermittlung der Inzidenzwerte tatsächlich Infizierte im Sinne des IFSG herangezogen oder lediglich PCR-Positive, die ja auch einfach nur Bruchstücke oder Reste eines nicht mehr infektiösen Virus usw. in sich tragen können (ein PCR Positiver ist ja nicht automatisch infektiös oder krank im Sinne des IFSG)?
Vielen Dank für eine Klarstellung,
Beste Grüße
Anfrage erfolgreich
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Datum3. November 2020
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5. Dezember 2020
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