Erreichbarkeit der externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Bremen

Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG

Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Postanschrift, telefonische Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse der externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Bremen. Den Zeitpunkt, ab dem die externe Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Bremen für potentielle Hinweisgeber*innen erreichbar ist sowie, ob die Meldestelle anonyme Meldewege zur Verfügung stellt und anonyme Meldungen bearbeitet.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Paul Rabe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Postanschrift, telefo…
An Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen Details
Von
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Betreff
Erreichbarkeit der externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Bremen [#293704]
Datum
28. November 2023 12:06
An
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Postanschrift, telefonische Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse der externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Bremen. Den Zeitpunkt, ab dem die externe Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Bremen für potentielle Hinweisgeber*innen erreichbar ist sowie, ob die Meldestelle anonyme Meldewege zur Verfügung stellt und anonyme Meldungen bearbeitet. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Rabe
Gesellschaft für Freiheitsrechte Anfragenr: 293704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293704/ Postanschrift Gesellschaft für Freiheitsrechte << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Guten Tag Paul Rabe, im Bundesland Bremen existiert derzeit keine eigene externe Meldestelle nach § 20 Hinweisgeb…
Von
Die Senatorin für Justiz und Verfassung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] Erreichbarkeit der externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Bremen [#293704]
Datum
4. Dezember 2023 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Paul Rabe, im Bundesland Bremen existiert derzeit keine eigene externe Meldestelle nach § 20 Hinweisgeberschutzgesetz, die die Bremische Landesverwaltung und Kommunalverwaltung betrifft. Eine Übersendung der angeforderten Informationen ist daher leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen