Erreichbarkeit der externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Die Postanschrift, telefonische Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse der externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Hamburg. Den Zeitpunkt, ab dem die externe Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Hamburg für potentielle Hinweisgeber*innen erreichbar ist sowie, ob die Meldestelle anonyme Meldewege zur Verfügung stellt und anonyme Meldungen bearbeitet.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Paul Rabe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. November 2023
  • Frist
    30. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Betreff
Erreichbarkeit der externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Hamburg [#293705]
Datum
28. November 2023 12:11
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Die Postanschrift, telefonische Erreichbarkeit und E-Mail-Adresse der externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Hamburg. Den Zeitpunkt, ab dem die externe Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Hamburg für potentielle Hinweisgeber*innen erreichbar ist sowie, ob die Meldestelle anonyme Meldewege zur Verfügung stellt und anonyme Meldungen bearbeitet. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Rabe
Gesellschaft für Freiheitsrechte Anfragenr: 293705 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293705/ Postanschrift Gesellschaft für Freiheitsrechte << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Rabe, vielen Dank für Ihre Anfrage (Anfragenr: 293705) vom 28.11.2023 über das Portal „FragDen…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Anfragenr: 293705 AW: [EXTERN] Erreichbarkeit der externen Meldestelle gemäß § 20 Hinweisgeberschutzgesetz des Landes Hamburg [#293705]
Datum
14. Dezember 2023 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rabe, vielen Dank für Ihre Anfrage (Anfragenr: 293705) vom 28.11.2023 über das Portal „FragDenStaat“. Sie bitten in Ihrem Antrag auf Zugang von Informationen gemäß § 1 HmbTG bzw. § 1 HmbUIG um die Kontaktdaten der externen Meldestelle der Freien und Hansestadt Hamburg. Da die Freie und Hansestadt Hamburg über keine externe Meldestelle im Sinne des § 20 HmbHinschG verfügt, kann ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt die gewünschten Auskünfte leider nicht erteilen. Der Senat hat jedoch mit der Senats-Drs. (Nr. 2023/1956) vom 10.10.2023 die Umsetzung des HinSchG in Landesrecht (mithin u.a. die Organisationseinheiten für die internen Meldestellen) abgeschlossen. Auch vor Umsetzung in nationales Recht hat die Freie und Hansestadt Hamburg, in ihrer Funktion als Beschäftigungsgeberin, schon frühzeitig interne Meldestellen in ihren Behörden, Verwaltungsstellen, Betrieben und Gerichten eingerichtet. Mit freundlichen Grüßen