Erreichbarkeit der Lebensmittelbehörde von Krefeld

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die elektronische Postadresse (E-Mail) und der Netzauftritt der Lebensmittelbehörde von Krefeld.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2023
  • Frist
    7. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erreichbarkeit der Lebensmittelbehörde von Krefeld [#280463]
Datum
4. Juni 2023 18:00
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die elektronische Postadresse (E-Mail) und der Netzauftritt der Lebensmittelbehörde von Krefeld. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280463 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280463/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Krefeld
Sehr << Antragsteller:in >> heute erreichte mich Ihre unten anhängende Mail vom 04.06.2023. Die von …
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
Antwort: Erreichbarkeit der Lebensmittelbehörde von Krefeld [#280463]
Datum
12. Juni 2023 18:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> heute erreichte mich Ihre unten anhängende Mail vom 04.06.2023. Die von Ihnen gewünschten allgemeinen Informationen finden sich grundsätzlich auf der Internetseite der Stadt Krefeld (www.krefeld.de ( www.krefeld.de )); sollten Sie ggf. zukünftig weitere allgemeine Infos benötigen, können Sie diese dort zeitnah auf direktem Wege selbst recherchieren. Zur Ihren Fragen: Die E-Mail-Adresse der amtlichen Lebensmittelüberwachung ("Lebensmittelbehörde") lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Die zugehörige Web-Präsenz findet sich unter der URL: https://www.krefeld.de/de/umwelt/lebensmittel%C3%BCberwachung-chemikalienrecht-trinkwasser ( https://www.krefeld.de/de/umwelt/lebensmittel%C3%BCberwachung-chemikalienrecht-trinkwasser ) Mit freundlichen Grüßen