Erreichbarkeiten der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Polizei Rheinland-Pfalz

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die jeweiligen Postanschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der internen Meldestellen nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz in der Polizei Rheinland-Pfalz. Die Art der Meldekanäle mit denen diese internen Meldestellen erreicht werden können. Den Zeitpunkt, ab dem die internen Meldestellen für potentielle Hinweisgeber*innen der Polizei erreichbar sind und, ob eine anonyme Kommunikation durch die internen Meldestellen ermöglicht wird sowie anonyme Meldungen durch diese bearbeitet werden.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Paul Rabe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 4 Follower:innen
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die jeweiligen Postanschriften, E-…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Betreff
Erreichbarkeiten der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Polizei Rheinland-Pfalz [#293783]
Datum
29. November 2023 08:27
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die jeweiligen Postanschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der internen Meldestellen nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz in der Polizei Rheinland-Pfalz. Die Art der Meldekanäle mit denen diese internen Meldestellen erreicht werden können. Den Zeitpunkt, ab dem die internen Meldestellen für potentielle Hinweisgeber*innen der Polizei erreichbar sind und, ob eine anonyme Kommunikation durch die internen Meldestellen ermöglicht wird sowie anonyme Meldungen durch diese bearbeitet werden. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Rabe
Gesellschaft für Freiheitsrechte Anfragenr: 293783 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293783/ Postanschrift Gesellschaft für Freiheitsrechte << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügt übersende ich das Antwortschreiben zur Anfrage Nr. 293783. Mit freundlic…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Erreichbarkeiten der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Polizei Rheinland-Pfalz [#293783]
Datum
21. Dezember 2023 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, beigefügt übersende ich das Antwortschreiben zur Anfrage Nr. 293783. Mit freundlichen Grüßen