Erreichbarkeiten der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Polizei Saarland

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die jeweiligen Postanschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der internen Meldestellen nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz in der Polizei Saarland. Die Art der Meldekanäle mit denen diese internen Meldestellen erreicht werden können. Den Zeitpunkt, ab dem die internen Meldestellen für potentielle Hinweisgeber*innen der Polizei erreichbar sind und, ob eine anonyme Kommunikation durch die internen Meldestellen ermöglicht wird sowie anonyme Meldungen durch diese bearbeitet werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Paul Rabe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 3 Follower:innen
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die jeweiligen Postanschriften, E-…
An Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland Details
Von
Gesellschaft für Freiheitsrechte
Betreff
Erreichbarkeiten der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Polizei Saarland [#293782]
Datum
29. November 2023 08:27
An
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die jeweiligen Postanschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der internen Meldestellen nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz in der Polizei Saarland. Die Art der Meldekanäle mit denen diese internen Meldestellen erreicht werden können. Den Zeitpunkt, ab dem die internen Meldestellen für potentielle Hinweisgeber*innen der Polizei erreichbar sind und, ob eine anonyme Kommunikation durch die internen Meldestellen ermöglicht wird sowie anonyme Meldungen durch diese bearbeitet werden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paul Rabe
Gesellschaft für Freiheitsrechte Anfragenr: 293782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293782/ Postanschrift Gesellschaft für Freiheitsrechte << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Ihre Anfrage zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG bei der Polizei Saarland Sehr geehrter He…
Von
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport Saarland
Betreff
Ihre Anfrage zur Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem HinSchG bei der Polizei Saarland
Datum
30. November 2023 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Rabe, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 29.11.2023 teile ich Ihnen folgendes mit: Die interne Meldestelle für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes (wozu auch die Polizei des Saarlandes zählt) wurde mit Organisationserlass vom 14. November 2023 eingerichtet und meine Person sowie Frau RAFr Caroline Alsfasser namentlich als Ansprechpartner benannt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereichs wurden über die Einrichtung der internen Meldestelle zu diesem Datum unterrichtet. Die interne Meldestelle ist wie folgt erreichbar: Postanschrift: Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz, Regierungsrat Alexander Szliska o.i.V. RAFr Caroline Alsfasser Franz-Josef-Röder-Straße 21 66119 Saarbrücken Telefon: 0681-501-2165 E-Mail: hinweisgeberschutz@innen.saarland.de<mailto:hinweisgeberschutz@innen.saarland.de> Anonyme Meldungen sind möglich und werden durch die Meldestelle bearbeitet. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]>[[geschwärzt], [geschwärzt]]<[geschwärzt]><[geschwärzt]>[[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]'[geschwärzt]'[geschwärzt] [geschwärzt]