Erreichbarkeiten der internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Polizei Saarland
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die jeweiligen Postanschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der internen Meldestellen nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz in der Polizei Saarland. Die Art der Meldekanäle mit denen diese internen Meldestellen erreicht werden können. Den Zeitpunkt, ab dem die internen Meldestellen für potentielle Hinweisgeber*innen der Polizei erreichbar sind und, ob eine anonyme Kommunikation durch die internen Meldestellen ermöglicht wird sowie anonyme Meldungen durch diese bearbeitet werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.
Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Paul Rabe
Anfrage erfolgreich
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Datum29. November 2023
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3. Januar 2024
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