Errichtung modularer Unterkünfte für Flüchtlinge

1. Von welchen Unternehmen werden Unterkünfte für Flüchtlinge/Asylbegehrende in modularer Bauweise errichtet, an welchen Standorten errichten diese Unternehmen die modularen Unterkünfte?

2. Wie viele Unterkünfte werden nach dem Typenentwurf von der Hochbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (h17-2594.A) insgesamt errichtet, an welchem Standorten werden diese errichtet?

3. Wie viele Wohnungen für Familien sollen in modularer Bauweise insgesamt errichtet werden, wie viele an welchem Standort?

4. Wie viele Plätze in Gemeinschaftsunterkünften sollen insgesamt in modularer Bauweise entstehen, wie viele an welchem Standort?

5. Was sind die Entwürfe für die Unterkünfte für Flüchtlinge, die nicht nach dem Typenentworf von SenStadtUm errichtet werden, an welchen Standorten werden sie errichtet?

6. An welchen Standorten, ist welche Nachnutzung der modularen Bauten vorgesehen?

7. Wie hoch sind die Kosten für den Bau modularer Unterkünfte und deren Betrieb insgesamt und je nach Standort?

Bitte schlüsseln Sie die Antworten soweit möglich nach Standorten in folgender Form auf:
Standort – Unternehmen – Entwurf – Wohnungen für Familien – Gemeinschaftsunterkunftsplätze - Nachnutzungspläne

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. August 2016
  • Frist
    27. September 2016
  • Kosten dieser Information:
    70,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Errichtung modularer Unterkünfte für Flüchtlinge [#17679]
Datum
24. August 2016 19:25
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Von welchen Unternehmen werden Unterkünfte für Flüchtlinge/Asylbegehrende in modularer Bauweise errichtet, an welchen Standorten errichten diese Unternehmen die modularen Unterkünfte? 2. Wie viele Unterkünfte werden nach dem Typenentwurf von der Hochbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (h17-2594.A) insgesamt errichtet, an welchem Standorten werden diese errichtet? 3. Wie viele Wohnungen für Familien sollen in modularer Bauweise insgesamt errichtet werden, wie viele an welchem Standort? 4. Wie viele Plätze in Gemeinschaftsunterkünften sollen insgesamt in modularer Bauweise entstehen, wie viele an welchem Standort? 5. Was sind die Entwürfe für die Unterkünfte für Flüchtlinge, die nicht nach dem Typenentworf von SenStadtUm errichtet werden, an welchen Standorten werden sie errichtet? 6. An welchen Standorten, ist welche Nachnutzung der modularen Bauten vorgesehen? 7. Wie hoch sind die Kosten für den Bau modularer Unterkünfte und deren Betrieb insgesamt und je nach Standort? Bitte schlüsseln Sie die Antworten soweit möglich nach Standorten in folgender Form auf: Standort – Unternehmen – Entwurf – Wohnungen für Familien – Gemeinschaftsunterkunftsplätze - Nachnutzungspläne
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
29. August 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
629,6 KB