Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur

Anfrage an: Berliner Stadtwerke

zu Ihrem Standort Olivaer Platz habe ich folgende Fragen:

1. Warum wurde statt einer Cito DUO eine Cito DUO IMS (mit Hauanschlusskasten eingesetzt)
2. Wurden an der DUO IMS Umbauten durchgeführt um sie für die Anwendung (Anschluss an einen Hausanschlusskasten statt Verteilnetz) zu ertüchtigen. Wenn Ja. welche Kosten hat dies verursacht.
3. Ist den Stadtwerken bekannt, dass eine für diesen Anwendungszweck vorgesehene Ladestation des gleichen Herstellers 4729€ pro Stück weniger kostet (gerechnet von UVP)
4. Werden weitere ähnliche Standorte (mehrere Ladestation an eine Lokation) auch mit der am Olivaer Platz genutzten Ladestation geplant? Falls ja, bitte begründen.
5. Warum wurden die Mehrkosten von ca. 14.000€ gegenüber einer Neubestellung von passender Hardware bevorzugt.

Ich habe folgende Fragen zum Backendwechsel der Ladestationen
1. Was waren die Gründe für einen Wechsel des Backends
2. Welche Gesamtkosten hat die Umstellung des Backends verursacht und wie hoch war der Kostenanteil für die Umstellung der Ladestationen vor Ort (Umstellen der BackendURL, CPI und ggf. APN bei SIM-Anbindung)
3. Wurde auf eine SIM-Karte gewechselt die nicht vom Backendbetreiber angeboten wird . Falls nein begründen sie die Entscheidung

Generelle Fragen zum Betrieb:
1. Möchten die Stadtwerke weiterhin überwiegend AC Ladeinfrastruktur Errichten und Betreiben.
2. Sind den Stadtwerken die Ergebnisse der Agora Studie https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2022/Ladeinfrastruktur/Agora-Verkehrswende_Schnellladen-foerdern-Wettbewerb-staerken.pdf bekannt. Insbesondere die Kostenberechnung die zugunsten der DC Ladeinfrastruktur ausfällt.
3. Bitte übersenden sie mir einen Maschinenlesbaren Datensatz aus denen sich folgende Informationen die für von Ihnen betriebene Ladeinfrastuktur entnehmen lassen: Umsatz pro Ladepunkt, Anzahl Ladevorgänge pro Ladepunkt, Dauer je Ladevorgang. Alle Daten maximal Monatsscharf auf Mittelwerte aggregiert oder unaggregierte Rohdaten excl. personenbeziehbarer Daten (RFID Kennungen).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: zu Ihr…
An Berliner Stadtwerke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur [#291441]
Datum
1. November 2023 11:55
An
Berliner Stadtwerke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
zu Ihrem Standort Olivaer Platz habe ich folgende Fragen: 1. Warum wurde statt einer Cito DUO eine Cito DUO IMS (mit Hauanschlusskasten eingesetzt) 2. Wurden an der DUO IMS Umbauten durchgeführt um sie für die Anwendung (Anschluss an einen Hausanschlusskasten statt Verteilnetz) zu ertüchtigen. Wenn Ja. welche Kosten hat dies verursacht. 3. Ist den Stadtwerken bekannt, dass eine für diesen Anwendungszweck vorgesehene Ladestation des gleichen Herstellers 4729€ pro Stück weniger kostet (gerechnet von UVP) 4. Werden weitere ähnliche Standorte (mehrere Ladestation an eine Lokation) auch mit der am Olivaer Platz genutzten Ladestation geplant? Falls ja, bitte begründen. 5. Warum wurden die Mehrkosten von ca. 14.000€ gegenüber einer Neubestellung von passender Hardware bevorzugt. Ich habe folgende Fragen zum Backendwechsel der Ladestationen 1. Was waren die Gründe für einen Wechsel des Backends 2. Welche Gesamtkosten hat die Umstellung des Backends verursacht und wie hoch war der Kostenanteil für die Umstellung der Ladestationen vor Ort (Umstellen der BackendURL, CPI und ggf. APN bei SIM-Anbindung) 3. Wurde auf eine SIM-Karte gewechselt die nicht vom Backendbetreiber angeboten wird . Falls nein begründen sie die Entscheidung Generelle Fragen zum Betrieb: 1. Möchten die Stadtwerke weiterhin überwiegend AC Ladeinfrastruktur Errichten und Betreiben. 2. Sind den Stadtwerken die Ergebnisse der Agora Studie https://www.agora-verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2022/Ladeinfrastruktur/Agora-Verkehrswende_Schnellladen-foerdern-Wettbewerb-staerken.pdf bekannt. Insbesondere die Kostenberechnung die zugunsten der DC Ladeinfrastruktur ausfällt. 3. Bitte übersenden sie mir einen Maschinenlesbaren Datensatz aus denen sich folgende Informationen die für von Ihnen betriebene Ladeinfrastuktur entnehmen lassen: Umsatz pro Ladepunkt, Anzahl Ladevorgänge pro Ladepunkt, Dauer je Ladevorgang. Alle Daten maximal Monatsscharf auf Mittelwerte aggregiert oder unaggregierte Rohdaten excl. personenbeziehbarer Daten (RFID Kennungen).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291441/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berliner Stadtwerke
Herzlich willkommen bei den Berliner Stadtwerken! Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir freuen uns, dass Sie sich f…
Von
Berliner Stadtwerke
Betreff
Antw: Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur [#291441] (Vielen Dank für Ihre Nachricht!)
Datum
1. November 2023 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Herzlich willkommen bei den Berliner Stadtwerken! Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir freuen uns, dass Sie sich für die Berliner Stadtwerke und eine sichere Versorgung mit kommunalem Ökostrom interessieren. So leisten wir gemeinsam einen wichtigen Beitrag für ein klimaneutrales Berlin. Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Die Beantwortung Ihres Anliegens wird Sie innerhalb der nächsten 48h erreichen. Wissenswertes rund um unseren Ökostrom für Berlin und Brandenburg finden Sie auch auf unserer Website unter www.berlinerstadtwerke.de. Wollen Sie eine Störung melden? Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihren örtlichen Netzbetreiber. Mit klimafreundlichen Grüßen
Berliner Stadtwerke
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Empfang ich Ihnen, wie gewünscht, bes…
Von
Berliner Stadtwerke
Betreff
Wtrlt: Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur [#291441]
Datum
3. November 2023 09:59
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Empfang ich Ihnen, wie gewünscht, bestätige. Die Beantwortung aufgrund der Fülle der angefragten Informationen wird voraussichtlich 14 Tage betragen. Mit klimafreundlichen Grüßen
Berliner Stadtwerke
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der öffentlichen Ladeinfrastruktur, die w…
Von
Berliner Stadtwerke
Betreff
Antw: Wtrlt: Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur [#291441]
Datum
10. November 2023 09:55
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Interesse an der öffentlichen Ladeinfrastruktur, die wir im Auftrag des Landes Berlin errichten und betreiben. Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt. Auf die Erhebung einer Gebühr für diese Auskunft verzichten wir. Wir betreiben und errichten öffentliche Ladeinfrastruktur auf Grundlage eines Vertrages, der im Dezember 2021 zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, und der Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH geschlossen wurde. Wir haben im Juli und August 2022 die 1062 bestehenden AC-Ladepunkte übernommen. Zudem haben uns vertraglich dazu verpflichtet, weitere 1.815 AC-Ladepunkten bis 2030 sowie zusätzlich HPC-Ladepunkte zu errichten. Wir setzen uns mit großer Anstrengung dafür ein, dieser vertraglichen Verpflichtung gerecht zu werden. Für die Lieferung von Hardware zur Errichtung neuer Ladestationen haben wir nach einer europaweiten Ausschreibung einen Rahmenvertrag mit der Firma Compleo geschlossen. In der Regel errichten wir eine einzelne Ladestation pro Standort, sodass ein Hausanschlusskasten erforderlich ist. Deshalb beschränkt sich der Rahmenvertrag auf die Lieferung von Hardware des Typs Compleo DUO IMS (mit Hausanschlusskasten). Die Preise, die wir über unseren Rahmenvertrag zahlen, entsprechen nicht denjenigen, zu denen die Allgemeinheit einzelne Ladestationen im Handel erwerben kann. Am Olivaer Platz, dem ersten Standort, an dem wir mehr als eine Ladestation errichtet haben, wäre – wie von Ihnen dargestellt – die Hardware des Typs Compleo DUO (ohne Hausanschlusskasten) technisch ausreichend gewesen. Wegen des bestehenden Rahmenvertrags war es jedoch wirtschaftlicher, Hardware des Typs Compleo DUO IMS aus dem Rahmenvertrag abzurufen statt einzelne Hardware des Typs Compleo DUO zu beschaffen. Am Olivaer Platz werden die verbauten Hausanschluss-kästen nicht genutzt. Hierfür waren keine Umbauten erforderlich und es sind folglich auch keine entsprechenden Kosten entstanden. Aktuell sind keine weiteren Standorte mit mehr als einer Ladestation in der konkreten Errichtungsplanung. Im Juli und August 2022 haben wir vertragsgemäß den Betrieb der bestehenden öffentlichen Ladeinfrastruktur übernommen. Das Backend der Firma Allego stand hierbei nicht zur Übernahme zur Verfügung. Als Teil der Betriebsübernahme sind die Ladestationen deshalb in ein System migriert worden, welches ein Dienstleister in unserem Auftrag betreibt. Dazu haben wir auch die Ladestationen vor Ort umgerüstet. Teil dieser Umrüstung war der Wechsel auf SIM-Karten, die uns vom Backend-Dienstleister zur Verfügung gestellt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen unseres Unternehmens und unserer Geschäftspartner keine Daten zur Hardware- und Backend-Beschaffung sowie zur Nutzung einzelner Ladepunkte zur Verfügung stellen können (§ 7 IFG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen dank für die Beantwortung einiger meiner Fragen. Offen ist bisher meine Fragen wie hoch die K…
An Berliner Stadtwerke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur [#291441]
Datum
13. November 2023 09:38
An
Berliner Stadtwerke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
signal-2023-11-13-091831.jpeg
403,0 KB
Guten Tag, vielen dank für die Beantwortung einiger meiner Fragen. Offen ist bisher meine Fragen wie hoch die Kosten für die Backendumstellung waren. Ein Wettbewerblicher Nachteil durch die Veröffentlichung der Gesamtkosten der Umstellung für Sie oder Geschäftspartner welchen einen Auschluss nach §7 IFG begründen würden ist für mich hier nicht erkennbar. Die Umstellung wird mehrere Kostenbestandteile enthalten welchen einen Rückschluss auf einzelne Dienstleister nicht ermöglichen. Auch die Begründung mir keine Auslastungsdaten ihrer Ladeinfastruktur zu geben halte ich für nicht haltbar. Die Belegungsdaten Ihrer Ladeinfrastruktur werden von Ihnen bereits veröffentlicht. Der Status jedes Ladepunktes lässt sich Live im Internet einsehen. Auch werden diese Daten bereits von diversen Anbietern wie https://chargingradar.com/ gespeichert und sind Mittbewerbern einsehbar. Auch (aggregierte) Zählerstände der Ladepunkte können kein Geschäftsgeheimniss sein da sie ohne weiteres Zugänglich sind. Aus dem MessEG ( vorgaben des Eichrechts) ergibt sich, dass die Zählerstände außen an der Ladestation für jeden ablesbar sein müssen. Im Anhang finden sie ein Beispielbild des Compleo SAM Moduls in dem der aggregierte Gesamtzählerstand ablesbar ist. Diese Zählerstände lassen sich bei allen Ladestationen die Eichrechtkonform sind ablesen! Ich fordere Sie daher nochmals auf mir den folgenden Datensatz zu übermitteln. Den Status jedes Ladepunktes so wie er zu dem Roaming Plattformen von Ihnen übermittelt wird (Available, Charging, Unavailable) für die letzten zwei Jahre. Alternativ Start und Ende jedes Ladevorgang der letzten zwei Jahre. Zweiteres lässt sich erfahrungsgemäß einfacher aus den Backends exportieren. Die jeweiligen aggregierten Endzählerstände eines jeden Ladepunktes am Ende eines Monats. Alle angeforderten Daten könnten gegen Geld legal beschafft werden (Daten sind Zugänglich). Somit können diese Daten auch kein Geschäftsgeheimniss sein! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - signal-2023-11-13-091831.jpeg Anfragenr: 291441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291441/
Berliner Stadtwerke
Herzlich willkommen bei den Berliner Stadtwerken! Vielen Dank für Ihre Nachricht, dies ist eine automatisch gener…
Von
Berliner Stadtwerke
Betreff
Antw: AW: Antw: Wtrlt: Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur [#291441] (Vielen Dank für Ihre Nachricht!)
Datum
13. November 2023 09:39
Status
Herzlich willkommen bei den Berliner Stadtwerken! Vielen Dank für Ihre Nachricht, dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Wenn Sie uns über einen Notfall informieren möchten, der Leib, Leben oder die Verkehrssicherheit betrifft, rufen sie uns bitte umgehend unter 0800 537 3000 an. Alle anderen Anliegen beantworten wir sehr gerne am folgenden Werktag. Wissenswertes rund um die öffentliche Ladeinfrastruktur für Ihr E-Fahrzeug finden Sie auf unserer Website unter https://berlinerstadtwerke.de/oeffentliche-ladeinfrastruktur/. Mit klimafreundlichen Grüßen
Berliner Stadtwerke
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachfrage dazu, warum es sich bei den von Ihnen erbetenen Daten um Be…
Von
Berliner Stadtwerke
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur [#291441]
Datum
23. November 2023 14:01
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Nachfrage dazu, warum es sich bei den von Ihnen erbetenen Daten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 7 IFG handelt, beantworten wir wie folgt: Zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zählen alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig sind und an deren Nichtverbreitung das Unternehmen ein berechtigtes Interesse hat. Ein solches Interesse besteht, wenn die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (Vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.02.2014 - 20 F 11.13 Rn. 9). Keine Umstellung des Backends: Zum einen bitten Sie um Auskunft über die Kosten für die Umstellung unseres Backends. Wir stellen hiermit ausdrücklich klar, dass wir unser Backend nicht umgestellt haben. Seit wir Ladeinfrastruktur betreiben, nutzen wir dasselbe Backend. Als Teil der Etablierung unseres Geschäftsfelds Ladeinfrastruktur in der ersten Jahreshälfte 2023 und der Betriebsübernahme der bestehenden öffentlichen Ladeinfrastruktur haben wir auch ein Backend aufgebaut, in das die bestehenden Ladestationen als Teil unserer Betriebsübernahme im Sommer 2023 migriert sind. Aufbau des Backends: Bei den Kosten des Aufbaus unseres Backends handelt es sich um eine Tatsache, die nicht offenkundig ist und an deren Nichtverbreitung sowohl wir als auch unser Dienstleister ein berechtigtes Interesse haben. Offenkundig ist eine Tatsache, deren Feststellung für die Allgemeinheit ohne nennenswerten Aufwand möglich ist. Die Allgemeinheit kann unsere Aufbaukosten nicht feststellen. An der Nichtverbreitung haben wir ein berechtigtes Interesse, da Marktkonkurrenten ein differenziertes Verständnis unserer Kostenstruktur strategisch in der Kalkulation ihrer wettbewerblichen Ladeentgelte zu unserem Nachteil einsetzen könnten. Gleichzeitig hat auch unser Dienstleister ein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung. Auch wenn die Kosten des Dienstleisters nur einer mehrere Kostenbestandteile sind, erlaubt die Summe Rückschlüsse auf die Dienstleistungskosten. Mindestens ist daraus möglich abzuleiten, wie hoch das Dienstleistungsentgelt maximal sein kann. Diese Erkenntnis könnten andere potenzielle Kunden bei einer Beauftragung zum Nachteil unseres Dienstleisters einsetzen. Daten zum Belegungsstatus und zu Zählerständen: Zum anderen bitten Sie um detaillierte Daten zum Belegungsstatus oder den Zählerständen der einzelnen Ladestationen. Korrekt ist, dass der Belegungsstatus der einzelnen Ladesäulen über unsere Website in Echtzeit einsehbar ist. Korrekt ist ebenfalls, dass die Zählerstände der einzelnen Ladestationen in Erfüllung der eichrechtlichen Anforderungen am Display für jede Person einsehbar sind. Es wäre jedoch fehlerhaft deshalb anzunehmen, bei den Daten zu Belegungsstatus und Zählerständen handle es sich um offenkundige Tatsachen. Insbesondere werden diese nicht aufgrund des Mess-EG offenkundig. Das MessEG schreibt lediglich den Einsatz geeichter Messeinrichtungen vor. Durch geeichte Geräte sollen falsche oder manipulierte Messergebnisse verhindert werden. Die Ermöglichung der Zählerablesung führt noch nicht zur Offenkundigkeit, sondern liegt in der Natur der Sache der Aufstellung einer Ladesäule im öffentlichen Raum und soll den Nutzer:innen die Möglichkeit der Prüfung der geladenen Menge verschaffen und ob es ggf. Hinweise auf Fehlfunktionen des Messgerätes gibt. Offenkundig ist eine Tatsache, deren Feststellung für die Allgemeinheit ohne nennenswerten Aufwand möglich ist. Der Belegungsstatus und Zählerstand einer einzelnen Ladestation zum aktuellen Zeitpunkt ist wie dargestellt an der Ladestation einsehbar. Im Gegensatz dazu ist die stichtagsscharfe und rückwirkende Zusammenstellung dieser Daten für alle Ladestationen für die Allgemeinheit mit erheblichem Aufwand verbunden. Für aggregierte Daten zu Belegungsstatus müsste die Allgemeinheit in kurzen Intervallen Echtzeitdaten von unserer Website herunterladen und aufbereiten. Dies bedeutet mindestens signifikanten technischen Aufwand. Für aggregierte Daten zu Zählerständen müsste die Allgemeinheit monatlich stichtagsscharf alle über 500 auf ganz Berlin verteilten Ladestationen physisch aufsuchen und die abgelesenen Zählerstände dokumentieren. Auch dies ist nur mit erheblichem Aufwand möglich. Weder für Belegungsstatus noch für Zählerstände ist der Allgemeinheit die Feststellung rückwirkend möglich. Sie weisen zurecht darauf hin, dass es am Markt kommerzielle Anbieter von Daten zu Ladeinfrastruktur gibt. Dies ist nicht als Indikator von Offenkundigkeit zu werten. Vielmehr ist die Tatsache, dass Dienstleister diese Informationen entgeltlich anbieten, ein Beleg dafür, dass es sich um Informationen handelt, auf die Marktkonkurrenten trotz eines wirtschaftlichen Interesses nicht ohne nennenswerten Aufwand zugreifen können. Der Marktpreis dieser Daten spiegelt den Aufwand ihrer Feststellung wider und bestätigt, dass sie nicht offenkundig sind. Gleichzeitig belegt die Existenz eines Marktes für diese Daten, ihren Wert für Marktkonkurrenten. Es würde unsere Wettbewerbsposition erheblich schwächen, wenn Marktkonkurrenten auf die Auslastungsdaten unserer Ladestationen zugreifen könnten, um sie bei ihrer eigenen strategischen Errichtungsplanung zu nutzen. Dies könnte nämlich beispielsweise zu einem Rückgang der Anzahl von Ladevorgängen an unseren Ladestationen führen. Wir haben also ein berechtigtes Interesse an der Nichtverbreitung dieser Tatsachen. Mithin handelt es sich bei den Ihnen erbetenen Daten zu unserem Backend und zur Auslastung unserer Ladestationen um geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Wir danken für Ihr Verständnis, dass wir diese im Einklang mit § 7 IFG nicht offenlegen werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, über die Feiertage hatte ich mal wieder etwas Zeit mich mit dieser Thematik hier auseinander zu setzen…
An Berliner Stadtwerke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur [#291441]
Datum
11. Januar 2024 20:57
An
Berliner Stadtwerke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, über die Feiertage hatte ich mal wieder etwas Zeit mich mit dieser Thematik hier auseinander zu setzen. 1. Ihre Auffassung, dass Daten gleichzeitig Geschäftsgeheimnisse ein können und Kaufbar über Dienstleister sind ist für mich nicht nachvollziehbar und interessiert ggf. auch Stark die entsprechenden Stellen. Wurde ein Abfluss von Geschäftgeheimnissen denn von Ihnen bereits bei den ensptrechenden Stellen gemeldet ? 2. Sie referenzieren auf den Aufwand der Entstünde die von mir Angefragten Belegungsdaten zu erheben. Diese Aufwände hab ich mal ermittelt und schätze Sie auf ca. 10 Minuten. Auf Ihrer Homepage haben Sie ja eine Ladekarte mit allen Ladestationen, diese Daten müssen ja irgendwo her kommen. Diese kommen aus einer völlig ungesicherten Schnittstelle von Ihrem Backenandbieter Chargecloud. Hier der nötige API Call. Link können sie einfach in Ihrem Browsern öffnen : https://api.chargecloud.de/rest:contract/db8de5025029b6e88d5e9eaaf78c6993/getEmobilityLocationsDataDetails?offset=0&limit=1000&latitude=52.51193&longitude=13.41665&radius=14000 Den dort als Antwort kommenden Datensatz kann man ohne weitere Probleme alle 5-15 Minuten abspeichern und kommt auch ohne große Aufwände an die von mir angefragten Daten. Die Schnittstelle ist im Grunde genau das was man sich als "OpenData Aktivist" auch wünschen würde. Viel besser gehts gar nicht ;) Problematisch ist halt nur, dass die Daten Ihrer auffwassung nach ja Geschäftsgeheimnisse seinen und Sie die an dieser Stelle einfach so ins Internet stellen --- schwierig! 4. Die AFIR fordert ab Mitte diesen Jahres ohnehin die Bereitstellung der Daten die sie gerade über die Schnittstelle herausgeben. Damit würde ein geheimhalten dieser Daten zwangsweise zur Illegalität Ihrer Ladepunkte führen. Wenn sie mir nun bitte einfach alle Ladevorgänge mit Anfangs und Endzeit und Adresse des Ladepunktes zulassen kommen könnten die sie seit der Übernahme der Ladepunkte abgewickelt haben. Danke Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291441/
Berliner Stadtwerke
Guten Tag, die von Ihnen angeforderten Daten zu einzelnen Ladevorgängen sind nach unserem Kenntnisstand weder kos…
Von
Berliner Stadtwerke
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur [#291441]
Datum
9. Februar 2024 17:25
Status
Guten Tag, die von Ihnen angeforderten Daten zu einzelnen Ladevorgängen sind nach unserem Kenntnisstand weder kostenfrei noch über kommerzielle Anbieter für Dritte verfügbar. Wie bereits erläutert sind wir gemäß IFG nicht zur Herausgabe verpflichtet. Auch die Veröffentlichungspflichten gemäß AFIR umfassen nicht die von Ihnen erbetenen Daten. Wir danken deshalb für Ihr Verständnis, dass wir Geschäftsgeheimnisse nicht offenlegen, und betrachten diese Anfrage hiermit als abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich erkläre nochmal welche Daten ich genau haben möchte, falls das hier irgendwie untergegangen ist. …
An Berliner Stadtwerke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur [#291441]
Datum
21. Februar 2024 08:12
An
Berliner Stadtwerke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erkläre nochmal welche Daten ich genau haben möchte, falls das hier irgendwie untergegangen ist. Ich möchte Start und Ende eines jeden Ladevorgangs OHNE die abgegebenen Energiemengen. Diese Daten werden von kommerziellen Anbietern wie Cirrantic bereits erfasst (was sie mir auch schonmal bestätigt haben) und lassen sich über von Ihnen bereitgestellte Schnittstellen erzeugen. In Ihrer Schnittstelle zeigen sie den Status eines Ladepunktes. Fragt man diese Schnittstelle einmal in der Minute ab kann ich einen Wechsel von Belegt auf Frei oder Defekt erkennen. Damit lassen sich einzelne Ladevorgänge identifizieren. Genau diese Daten veröffentlichen sie wie erwähnt bereits und müssen ab April auch durch die AFIR veröffentlicht werden. Daher fordere ich Sie nochmal auf mir einen maschinenlesbaren Datensatz der von Ihnen durchgeführten Ladevorgänge pro Ladepunkt mit Anfangs und Endzeitpunkt, exclusiv der abgegebenen Energiemengen, zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291441 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291441/