Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vor dem Grundstück Kaiserstraße 4c / Ecke Heinersdorfer Straße in Berlin-Lichterfelde wurde vor kurzem eine Reihe nagelneuer silberner Poller mit rotem Umlaufband aufgestellt, insgesamt 6 Stück.
Der Sinn dieser Maßnahme ist für den Betrachter nicht erkennbar. Die Poller erwecken den Eindruck, hier musste noch schnell Geld ausgegeben werden. Ein Nutzen, etwa das sichere Abstellen von Fahrrädern ist nicht erkennbar. Vielmehr erschweren sie wohl der BSR die Arbeit, die dort den Zugang zum Hof hat, wo Mülltonnen und Müllcontainer stehen.
Frage: Welchen Zweck verfolgt der Bezirk Steglitz-Zehlendorf durch die Aufstellung der Poller? Welchen Nutzen haben die Bewohner davon?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 184740
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Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
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Ich denke da kann man auf weitere Unterlagen verzichten, es ist ja deutlich was passiert ist und wieviel Geld letztendlich ausgegeben werden musste.
Danke fürs freigeben!