Errichtungsanordnung und Verträge für das "einheitliche Fallbearbeitungssystem" und den "Polizeilichen Informations- und Analyseverbund" (PIAV)

Die Errichtungsanordnung für das "einheitliche Fallbearbeitungssystem" und den "Polizeilichen Informations- und Analyseverbund" (PIAV), deren Umsetzung durch die rola security solutions GmbH erfolgt,

die Errichtungsanordnung für am 1. Juli 2021 in den Wirkbetrieb gegangene "PIAV-Strategisch",

den Rahmenvertrag mit rola security solutions GmbH zur Durchführung etwaiger Dienste,

die Korrespondenz mit rola security solutions GmbH zur technischen Implementierung der Dienste in Eigenleistung des BMI bzw. des Bundeskriminalamtes.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Oktober 2021
  • Frist
    27. November 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Errichtungsan…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Errichtungsanordnung und Verträge für das "einheitliche Fallbearbeitungssystem" und den "Polizeilichen Informations- und Analyseverbund" (PIAV) [#231577]
Datum
23. Oktober 2021 12:05
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Errichtungsanordnung für das "einheitliche Fallbearbeitungssystem" und den "Polizeilichen Informations- und Analyseverbund" (PIAV), deren Umsetzung durch die rola security solutions GmbH erfolgt, die Errichtungsanordnung für am 1. Juli 2021 in den Wirkbetrieb gegangene "PIAV-Strategisch", den Rahmenvertrag mit rola security solutions GmbH zur Durchführung etwaiger Dienste, die Korrespondenz mit rola security solutions GmbH zur technischen Implementierung der Dienste in Eigenleistung des BMI bzw. des Bundeskriminalamtes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231577/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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