Errichtungsanordnungen und Sofort-Anordnungen zu automatisierten Dateien nach § 39 Absatz 1 Satz 1 Geldwäschegesetz
(1) Bitte listen Sie alle nach § 39 Absatz 1 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG) existierenden Dateien auf.
(2) Für welche der Dateien aus (2) bestehen Errichtungsanordnungen nach § 39 Absatz 1 Satz 1 GwG, wann wurden diese erlassen?
(3) Für welche Dateien aus (2) wurden Sofort-Anordnungen nach § 39 Absatz 3 Satz 2 GwG erlassen, wann wurden diese erlassen?
(4) Bitte zeigen Sie mir für jede Errichtungsanordnungen aus (2) und jede Sofort-Anordnungen aus (3) auf, wo diese jeweils für mich nachlesbar veröffentlicht sind. Alternativ zeigen Sie mir bitte auf, durch welchen Antrag bei wem ich an deren Wortlaut kommen kann und mit welchen Kosten dieser Antrag voraussichtlich verbunden ist.
Ergebnis der Anfrage
Klage auf Auskunft vor Verwaltungsgericht Berlin 2. Kammer
Aktenzeichen 2 K 189/23 anhängig.
Klage-Erwiderung durch BMF vom 19.09.2023 liegt vor
(0) Die Software goAML verwenden diejenigen,
die Geldwäsche-Verdachts-Meldungen abgeben, siehe
https://goaml.fiu.bund.de/Home
Es wird eine entsprechende Datei mit Errichtungsanordnung geben.
Aus dieser Datei werden auch Auskünfte erteilt, siehe
https://fragdenstaat.de/a/278251
(1) Es wurden keine Sofort-Anordnungen nach § 39 Absatz 3 Satz 2 GwG erlassen.
(2) Die Errichtungsanordnungen nach § 39 Absatz 1 Satz 1 GwG sind als VS-NfD deklariert. Wann diese erlassen wurden und welche Einstufungsfrist nach § 16 Absatz 1 Satz 2 VSA (max. 30 Jahre) gilt, ist seit 26.02.2023 unbeantwortet.
(3) In der Bundestag Drucksache 20/5191 vom 13.01.2023 heißt es: „Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (§ 39 GwG in Verbindung mit der zugehörigen Errichtungsanordnung) sind Verdachtsmeldungen, die ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs binnen drei Jahren nicht an zuständige Behörden abgegeben wurden, zu löschen; Verdachtsmeldungen, die die Abgabevoraussetzungen ausgelöst haben, sind demgegenüber nach fünf Jahren zu löschen. Gemessen hieran hat die FIU bis zum Stichtag 18. Dezember 2022 insgesamt rund 207.360 Verdachtsmeldungen/Informationen gelöscht.“
Antwort verspätet
-
Datum1. Januar 2023
-
4. Februar 2023
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- Von
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- Betreff
- Errichtungsanordnungen und Sofort-Anordnungen zu automatisierten Dateien nach § 39 Absatz 1 Satz 1 Geldwäschegesetz [#266669]
- Datum
- 1. Januar 2023 15:35
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
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- Bundesministerium der Finanzen
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- Betreff
- Ablehnung des Antrags
- Datum
- 23. Januar 2023
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Briefpost
- Betreff
- Widerspruch
- Datum
- 26. Februar 2023
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
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- Betreff
- Widerspruch zu VB5-O1319/23/10002 2023/0054263 [#266669]
- Datum
- 7. Mai 2023 15:42
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesministerium der Finanzen
- Betreff
- AW: Widerspruch zu VB5-O1319/23/10002 2023/0054263 [#266669]
- Datum
- 8. Mai 2023 15:46
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Widerspruch zu VB5-O1319/23/10002 2023/0054263 [#266669]
- Datum
- 8. Mai 2023 17:14
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Widerspruch kostenpflichtig (30€) abgelehnt
- Datum
- 16. Mai 2023
- Status
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- Klage
- Datum
- 5. Juni 2023
- An
- Verwaltungsgericht Berlin
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- Klage-Eingang
- Datum
- 20. Juni 2023
- Status
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- Verwaltungsgericht Berlin
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- Betreff
- Kostenrechnung 483 Euro
- Datum
- 4. Juli 2023
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- Betreff
- Ein Klage-Gegenstand
- Datum
- 6. Juli 2023
- An
- Verwaltungsgericht Berlin
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- Fristverlängerung
- Datum
- 6. Juli 2023
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- Bundesministerium der Finanzen
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- Datum
- 19. September 2023
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- Datum
- 20. September 2023
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- Datum
- 19. Oktober 2023
- Status
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- Datum
- 29. Oktober 2023
- An
- Bundesministerium der Finanzen
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- Datum
- 31. Oktober 2023
- An
- Verwaltungsgericht Berlin
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- Datum
- 8. November 2023
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- IFG-Antrag #266669-2 [#266669]
- Datum
- 24. Dezember 2023 00:50
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Generalzolldirektion der Bundeszollverwaltung
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- Datum
- 2. Januar 2024
- Status
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- Datum
- 2. Januar 2024
- An
- Bundesministerium der Finanzen
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- Bundesministerium der Finanzen
- Betreff
- IFG-Antrag #266669-2 [#266669]
- Datum
- 15. Januar 2024 09:59
- Status
- Warte auf Antwort
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- Datum
- 19. Januar 2024
- An
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- Datum
- 22. Januar 2024
- Status
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- Datum
- 5. Februar 2024
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- Datum
- 19. Februar 2024
- Status
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- Datum
- 19. Februar 2024
- An
- Verwaltungsgericht Berlin
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- Betreff
- Datum
- 22. Februar 2024
- Status
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- Betreff
- GZ VB3-01319/23/10002 DOK 2024/0180572 [#266669]
- Datum
- 28. Februar 2024 17:14
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- Ihr Schreiben GZ:VB3-O1004/24/10011 DOK:2024/0077750 Ihre Nachricht vom 05.02.2024 / 15.01.2024 [#266669]
- Datum
- 26. März 2024 09:22
- An
- Bundesministerium der Finanzen
- Status
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