Sehr
Antragsteller/in
ich nehme Bezug auf Ihre erneute Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch formuliert in § 1 einen eindeutigen Auftrag: „Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und unter Berücksichtigung von geschlechts-, alters- und behinderungsspezifischen Besonderheiten auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.“
Diese Grundsätze sind leitmotivisch auch für das Handeln in der Zeit der Coronapandemie, in der das Infektionsschutzgesetz und die verschiedenen Corona-Verordnungen ein erhebliches Gewicht entfalten. Gesonderte amtliche Informationen im Sinne der Fragestellungen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor, da alle Maßnahmen der Bundesregierung in der Coronapandemie darauf zielen, Menschen vor Ansteckung, Erkrankung oder Tod zu schützen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat ausschließlich Impfstoffe erworben, die von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassen worden sind und damit deren Wirksamkeit, Sicherheit und Unbedenklichkeit durch ein behördliches Genehmigungsverfahren nach den in der Europäischen Union regulatorischen Vorgaben geprüft und bestätigt worden ist.
Der Impfstoff der Firma Sinovac befindet sich weiterhin im Bewertungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Für den Fortgang des Verfahrens stehen nach hiesiger Kenntnis weitere Prüfungen aus.
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat in enger Zusammenarbeit mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und den allergologischen Fachgesellschaften Deutschlands Handlungsanweisungen zum empfohlenen Vorgehen bei positiver Allergieanamnese vor COVID-19-mRNA-Impfung entwickelt. Das Flussdiagramm kann unter
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COV... abgerufen werden. Nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung können in diesen Fällen geeignete Alternativ-Impfstoffe in Erwägung gezogen werden. Bei Kontraindikation gegen einen COVID-19-Impfstoff kann gemäß der 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung ein anderer zugelassener COVID-19-Impfstoff einer anderen Impfstofftechnologie eingesetzt werden. Beispielsweise kann bei einer bestätigten IgE-vermittelten Allergie gegen Inhaltsstoffe der mRNA-Impfstoffe die COVID-19 Vaccine Janssen® oder Nuvaxovid® verwendet werden (
www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull...<
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/E...>).
Um Personen, bei denen aufgrund von Grunderkrankung oder immunsuppressiver Therapie eine unzureichende eigene Immunantwort auf SARS-CoV-2 erwartet wird oder eine aktive COVID-19-Impfung aufgrund von schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen in der Krankengeschichte nicht indiziert ist, die Möglichkeit zu bieten, sich besser gegen COVID-19 schützen zu können, stellt das Bundesministerium für Gesundheit Kontingente des Arzneimittels Evusheld® (Tixagevimab/Cilgavimab) zur Präexpositionsprophylaxe für bestimmte Personengruppen zur Anwendung im Rahmen der ärztlichen Therapieentscheidung zur Verfügung. Das Arzneimittel soll ab Ende Februar auf ärztliche Anforderung bestellbar sein.
Damit die Arzneimittel möglichst gleichmäßig in der Fläche zur Verfügung stehen, wird das etablierte Verteilsystem an die Apotheken von Universitätskliniken und bestimmten Behandlungszentren (STAKOB Zentren) auch hier genutzt werden. Weitere Informationen zur Bereitstellung ausgewählter Arzneimittel durch das Bundesministerium für Gesundheit finden Sie unter
www.rki.de/covid-19-arzneimittelbevor...<
http://www.rki.de/covid-19-arzneimitt...>.
Wichtig zu wissen ist, dass bei Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen nahezu alle Risikopatienten geimpft werden können. Die Studie von Harald Brüning, Käte de Buhr-Lange und Juliana Giraldo am MVZ Derma Kiel kommt diesbezüglich zu einem eindeutigen Ergebnis (
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/arti... ).
Mit freundlichen Grüßen