Ersatzneubau der Brücken A480/B3 Gießener Nordkreuz

Unterlagen über den Ersatzneubau der Brücken A480/B3 Gießener Nordkreuz (hier insbesondere Pläne für die Art des Neubaus und Informationen zum Verfahrensstand des Ersatzneubaus, z.B. Planfeststellungsbeschluss, Unterlagen, in denen festgelegt wurde, dass die Fußgängerbrücke nicht wieder errichtet wird, Abstimmungen mit der Stadt Lollar oder Gießen zur Nicht-Wiedererrichtung der Fußgängerbrücke sowie etwaige Zählungen der Anzahl der Fußgänger auf der bisherigen Fußgängerbrücke)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juli 2022
  • Frist
    3. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen über d…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ersatzneubau der Brücken A480/B3 Gießener Nordkreuz [#252468]
Datum
1. Juli 2022 12:52
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen über den Ersatzneubau der Brücken A480/B3 Gießener Nordkreuz (hier insbesondere Pläne für die Art des Neubaus und Informationen zum Verfahrensstand des Ersatzneubaus, z.B. Planfeststellungsbeschluss, Unterlagen, in denen festgelegt wurde, dass die Fußgängerbrücke nicht wieder errichtet wird, Abstimmungen mit der Stadt Lollar oder Gießen zur Nicht-Wiedererrichtung der Fußgängerbrücke sowie etwaige Zählungen der Anzahl der Fußgänger auf der bisherigen Fußgängerbrücke)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252468 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252468/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer IFG-Anfrage per E-Mail am 01.07.202…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
Eingangsbestätigung, IFG-Anfrage: Ersatzneubau der Brücken A480/B3 Gießener Nordkreuz [#252468]
Datum
12. Juli 2022 09:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer IFG-Anfrage per E-Mail am 01.07.2022. Der Vorgang befindet sich aktuell in Bearbeitung. Ihre Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit: Frau Claudia Haber <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> 02602 924-562 Viele Grüße