Erscheinungen am Tageshimmel

Anfrage an: Luftfahrt-Bundesamt

Am klaren Tageshimmel kann man immer häufiger Flugzeuge beobachten, deren Kondensstreifen sich nicht wie bisher innerhalb kurzer Zeit verflüchtigen, sondern mitunter stundenlang zu sehen sind. Dabei zerfasern sie und bedecken den Himmel mit einer Dunst- bzw. Schleierschicht (Schleierwolken). Dies geschieht auffällig oft im Tagesverlauf am südlichen Himmel und in systematischen Formationsflügen, so dass diese Schleier nach Stunden flächendeckend den südlichen Himmel bedecken und sich oftmals vor die Sonne legen und eine "Halo" um die Sonne bilden. Dabei schimmert diese "Halo" oftmals in verschiedenen Farben.
Bitte teilen Sie mir mit um was es sich dabei handelt, wer diese Flüge zu welchem Zweck veranlasst und welche Stoffe dabei in die Atmosphäre ausgebracht werden.
Sollten Sie sich für meine Fragestellung nicht zuständig fühlen, bitte ich Sie um die Weiterleitung an die zuständige Behörde.
Herzlichen Dank!

Ergebnis der Anfrage

Obwohl meine geschilderten Beobachtungen von tausenden bewusst nach oben in den Tageshimmel schauenden Menschen bestätigt werden können und meine Fragestellung in keiner Weise auf die Bestätigung der Ausbringung giftiger Substanzen im Luftraumg abzielte, teilt das Luftfahrt-Bundesamt mir mit, dass es über keine belastbaren Erkenntnisse durch amtliche Informationen verfügt, die das Absprühen "giftiger Substanzen" aus Flugzeugen in der beschriebenen Art belegen würden.
Ich deute diese Antwort so, dass "ungiftige Substanzen" durchaus aus Flugzeugen abgesprüht werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
Friedrich Uhlig
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am klaren Tageshimmel kann man immer …
An Luftfahrt-Bundesamt Details
Von
Friedrich Uhlig
Betreff
Erscheinungen am Tageshimmel [#267210]
Datum
7. Januar 2023 16:44
An
Luftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am klaren Tageshimmel kann man immer häufiger Flugzeuge beobachten, deren Kondensstreifen sich nicht wie bisher innerhalb kurzer Zeit verflüchtigen, sondern mitunter stundenlang zu sehen sind. Dabei zerfasern sie und bedecken den Himmel mit einer Dunst- bzw. Schleierschicht (Schleierwolken). Dies geschieht auffällig oft im Tagesverlauf am südlichen Himmel und in systematischen Formationsflügen, so dass diese Schleier nach Stunden flächendeckend den südlichen Himmel bedecken und sich oftmals vor die Sonne legen und eine "Halo" um die Sonne bilden. Dabei schimmert diese "Halo" oftmals in verschiedenen Farben. Bitte teilen Sie mir mit um was es sich dabei handelt, wer diese Flüge zu welchem Zweck veranlasst und welche Stoffe dabei in die Atmosphäre ausgebracht werden. Sollten Sie sich für meine Fragestellung nicht zuständig fühlen, bitte ich Sie um die Weiterleitung an die zuständige Behörde. Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Friedrich Uhlig Anfragenr: 267210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267210/ Postanschrift Friedrich Uhlig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Friedrich Uhlig
Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Uhlig, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.01.2023 ist am 09.01.2023 …
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
IFG-Antrag zu Erscheinungen am Tageshimmel [#267210]
Datum
9. Januar 2023 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Uhlig, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 07.01.2023 ist am 09.01.2023 eingegangen. Ihr Anliegen befindet sich in der weiteren Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Luftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Uhlig, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt. Ihren Antrag auf Zugang zu am…
Von
Luftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: Erscheinungen am Tageshimmel [#267210]
Datum
13. Januar 2023 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Uhlig, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt. Ihren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen werte ich nach Prüfung als kostenfreie auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die wie folgt beantwortet wird: Das Luftfahrt-Bundesamt verfügt über keine belastbaren Erkenntnisse durch amtliche Informationen, die das Absprühen giftiger Substanzen aus Flugzeugen in der beschriebenen Art belegen würden. Sollten Sie einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen Bescheid nach dem Informationszugangsgesetz (IFG) wünschen, teilen Sie uns dies bitte separat mit. Ein förmlicher Bescheid nach dem IFG eröffnet die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen