Erschließung/Bebauung/Einzelhandelsstandort "Seite" in Wiernsheim

Anfrage an: Landratsamt Enzkreis

<< Adresse entfernt >>. Welche Genehmigungen wurden für die Erschließung bzw. Bebauung des Einzelhandelsstandorts "Seite" in Wiernsheim bisher erteilt?
2. Wann wurden diese Genehmigungen erteilt?
3. Welche Pläne liegen dafür vor?
4. Liegen Pläne der Außenansicht der jeweiligen genehmigten Gebäude, Anlagen und der Gesamtanlage vor?
5. Wo können die jeweiligen Pläne der Außenansicht der jeweiligen genehmigten Gebäude, Anlagen und der Gesamtanlage eingesehen werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: << Adres…
An Landratsamt Enzkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erschließung/Bebauung/Einzelhandelsstandort "Seite" in Wiernsheim [#252356]
Datum
29. Juni 2022 11:47
An
Landratsamt Enzkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
<< Adresse entfernt >>. Welche Genehmigungen wurden für die Erschließung bzw. Bebauung des Einzelhandelsstandorts "Seite" in Wiernsheim bisher erteilt? 2. Wann wurden diese Genehmigungen erteilt? 3. Welche Pläne liegen dafür vor? 4. Liegen Pläne der Außenansicht der jeweiligen genehmigten Gebäude, Anlagen und der Gesamtanlage vor? 5. Wo können die jeweiligen Pläne der Außenansicht der jeweiligen genehmigten Gebäude, Anlagen und der Gesamtanlage eingesehen werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § << Adresse entfernt >> Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252356/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Enzkreis
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Fragen teilen wir Ihnen wie gewünscht per E-Mail mit: Zu <&l…
Von
Landratsamt Enzkreis
Betreff
WG: Erschließung/Bebauung/Einzelhandelsstandort "Seite" in Wiernsheim [#252356]
Datum
30. Juni 2022 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Fragen teilen wir Ihnen wie gewünscht per E-Mail mit: Zu << Adresse entfernt >>.: Es wurde eine Baugenehmigung erteilt. Zu 2.: Diese Genehmigung wurde am 03.06.2022 erteilt. Zu 3.: Es liegen Planunterlagen gemäß § 2 LBOVVO vor. Zu 4.: siehe dazu Nr. 3 Zu 5.: Gemeinde Wiernsheim Freundliche Grüße