Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof

den Erschließungsvertrag der in der Begründung zum Bebauungsplan "Ehemaliger Güterbahnhof in Köln- Ehrenfeld" 63469.07.000.00 auf Seite 35 unter Punkt 9 erwähnt wird. (https://geoportal.stadt-koeln.de/pdf/begruendung_bplan/63469.07.000.00_b.pdf)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: de…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
7. November 2023 22:15
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Erschließungsvertrag der in der Begründung zum Bebauungsplan "Ehemaliger Güterbahnhof in Köln- Ehrenfeld" 63469.07.000.00 auf Seite 35 unter Punkt 9 erwähnt wird. (https://geoportal.stadt-koeln.de/pdf/begruendung_bplan/63469.07.000.00_b.pdf)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291841/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Email: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist im zuständigen Amt angekommen. Der Antrag wird zurzeit ge…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Mü. / Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
8. November 2023 11:33
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist im zuständigen Amt angekommen. Der Antrag wird zurzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Da inzwischen zwei Wochen vergangen sind u…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mü. / Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
20. November 2023 16:22
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Da inzwischen zwei Wochen vergangen sind und IFG Anfragen häufig nicht fristgerecht beantwortet werden, erinnere ich hiermit an die Erledigung. Wie sie auf FragdenStaat sehen können ist die Frist der 12. Dezember. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291841/
Kommunalverwaltung Köln
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Hier: Zwischenbescheid Guten Tag << Antragsteller:in >> mit Bezug au…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
4. Dezember 2023 14:07
Status
Warte auf Antwort
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Ihr Antrag auf Akteneinsicht Hier: Zwischenbescheid Guten Tag << Antragsteller:in >> mit Bezug auf Ihren Antrag vom 07.11.2023 nach dem IFG NRW möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Umfang der gewünschten Akteneinsicht derzeit noch geprüft wird und sich eine abschließende Beantwortung daher verzögert. Ich komme unaufgefordert auf Ihren Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof“ [#291841]
Datum
14. Dezember 2023 19:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291841/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil trotz mehrfacher Erinnerung keine fristgerechte Bearbeitung der Anfrage erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291841.pdf - 2023-11-08_1-image001.png - 2023-12-04_1-image002.png Anfragenr: 291841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291841/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.12.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof“ [#291841]
Datum
15. Dezember 2023 07:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.12.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 7.11.2023…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof"
Datum
19. Dezember 2023 15:46
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 7.11.2023 Aktenzeichen: 14.209.2.3.2.1-9123/23 ________________________________ Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Zugang zu dem im Betreff genannten Vertrag über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/erschliessungsvertrag-am-alten-gueterbahnhof/) gestellt zu haben. Bislang habe er nur zwei Zwischennachrichten vom 8.11./4.12. erhalten, ein Informationszugang sei jedoch noch nicht erfolgt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Alternativ zu der erbetenen Stellungnahme können Sie mich bei der Antwort an [geschwärzt] auch gerne ins „cc“ nehmen. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Ihnen Frohe Festtage und mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Hier: Erschließungsvertrag Guten Tag << Antragsteller:in >> mit Bezu…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
20. Dezember 2023 11:09
Status
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Ihr Antrag auf Akteneinsicht Hier: Erschließungsvertrag Guten Tag << Antragsteller:in >> mit Bezug auf Ihren Antrag vom 07.11.2023 nach dem IFG NRW übersende ich Ihnen den angefragten Erschließungsvertrag. Dem Vertragspartner wurde ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, weshalb Sie erst heute meine Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung des Vertrages. Leider sind einige Stellen geschwär…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
20. Dezember 2023 12:54
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung des Vertrages. Leider sind einige Stellen geschwärzt. Bitte lassen Sie mir einen Bescheid zukommen in dem die Schwärzungen nach IFG NRW begründet werden. Auch fehlen die Anlagen. Diese sind ebenfalls Bestandteil des Vertrages. Zitat: "Der Lageplan ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Vertrages." Bitte lassen Sie mir daher die Anlagen zukommen. Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass der Reinigungspflicht nach § 10 des Vertrages nicht nachgekommen wird. Auch ist die Beleuchtung im Anfangsbereich der Straße (Ecke Vogelsangerstr.) weiterhin unzureichend. In der Grünfläche hinter den Gebäuden gibt es Gefahren durch offene Schachtdeckel bzw. Wassereinrichtungen, nicht gegen Wegrollen gesicherte Betonröhren und es liegt bzw. fliegt Müll herum. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291841/
Kommunalverwaltung Köln
Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihr Antrag richtete sich auf Übermittlung des 'Erschließungsve…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
21. Dezember 2023 12:04
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> Ihr Antrag richtete sich auf Übermittlung des 'Erschließungsvertrag der in der Begründung zum Bebauungsplan "Ehemaliger Güterbahnhof in Köln-Ehrenfeld" 63469.07.000.00 auf Seite 35 unter Punkt 9 erwähnt wird'. Sie haben den Erschließungsvertrag mit geringfügigen Schwärzungen hinsichtlich der schützenswerten Daten des Vertragspartners erhalten. Bitte führen Sie mir vor Erlass eines etwaigen Bescheides kurz aus, womit Sie Ihr Interesse an den geschwärzten, konkreten vertraglichen Summen und den Daten des Vertragspartners i.e.S. begründen. Im Nachgang übermittle ich Ihnen wie gewünscht den Lageplan (Vertragsanlage). Wie Ihnen aus der Einwohneranfrage bereits bekannt ist, hat sich die Fertigstellungsfrist nachfolgend verlängert. So Sie die schriftliche Bestätigung der Stadt Köln hierzu (keine Vertragsanlage also solche) ebenfalls einsehen wollen, bitte ich um kurzen Hinweis. Die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht trägt aktuell der Erschließungsträger, ich gebe Ihre Hinweise zu Reinigung, Beleuchtung, Sicherung entsprechend weiter. Falls ich annehmen darf, dass Ihr Hauptanliegen primär die ordnungsgemäße Gewährleistung der Unterhaltung und Verkehrssicherung ist, kann ich mich ggf. um eine konkrete Ansprechperson beim Erschließungsträger bemühen. Falls dies gewünscht ist, bitte ich um einen kurzen Hinweis. (Diese Kontakt-Daten wären nicht zur Veröffentlichung bestimmt.) Für erneute Rückmeldungen verwenden Sie bitte das bekannte Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Veröffentlichungen erfolgen bitte ohne Offenlegung meiner Kontaktdaten. Bei Rückfragen erreichen Sie mich betriebsferienbedingt ab dem 02.01.2024 wieder. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: nach § …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
29. Dezember 2023 00:40
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: nach § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW („Die Ablehnung eines Antrages nach Absatz 1 oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist schriftlich zu erteilen und zu begründen“) ist die Beschränkung des Informationszugangs (Schwärzung) zu begründen. Dass der Antragsteller das Interesse an den angefragten Informationen begründen muss, sieht das IFG nicht vor und lehne ich daher ab. Da ich davon ausgehe, dass die von Ihnen genannten Summen ohnehin unter diverse Ausschlussgründe des IFG und anderer Gesetze fallen, verzichte ich auf eine ausführliche Begründung Ihrerseits. Ich bin jedoch der Meinung, dass es keine Rechtsgrundlage für die übrigen Schwärzungen, insbesondere der Firma, welche den Vertragspartner darstellt, gibt. Daher meine Bitte nach einem förmlichen Bescheid mit der Begründung dieser Schwärzungen. Der Erschließungsvertrag erwähnt unter § 1 Absatz 6 mehrere Anlagen. „Der Erschließer wird der Stadt auf Anforderung die Anlagen des Vertrages in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen.“ Ich bitte daher die noch fehlenden Anlagen ebenfalls zu übersenden oder die Ablehnung zu begründen. Bezüglich der Einwohnerfrage muss ich Ihnen widersprechen. Aus der Antwort auf die Einwohnerfrage geht weder hervor, dass es eine Vereinbarung bezüglich eines Fertigstellungstermins der Planstraße gibt, noch, dass diese Frist seitens der Stadt verlängert wurde. Ich bin tatsächlich an dem Schriftwechsel (nicht nur der Bestätigung) bezüglich der Fristverlängerung (oder auch der Fristverlängerungen) interessiert und bitte um Übersendung. Gerne können Sie mir einen Ansprechpartner beim Erschließungsträger nennen. Etwas verwundert bin ich darüber, dass diese Kontaktdaten nicht zur Veröffentlichung bestimmt sein sollen. Der Erschließungsvertrag schreibt explizit die öffentliche Bekanntgabe eines Ansprechpartners vor. Viel mehr bin ich jedoch an einem Ansprechpartner bei der Stadt Köln interessiert, der für die Kontrolle der Einhaltung der Pflichten seitens des Erschließungsträgers zuständig ist. Momentan werden folgende Pflichten aus dem Vertrag nicht oder nur unzureichend erfüllt: 1. § 10 Reinigung. Die Straße ist mit Baudreck, Sand, Steinen und Müll verunreinigt. Die künftigen Grünanlagen sind ebenfalls vermüllt. Ein Rattenbefall ist bereits eingetreten und den Anliegern entstehen Kosten durch die Rattenbekämpfung und die außergewöhnlich häufig notwendige Reinigung der Tiefgarage. Darüber hinaus fand bisher (trotz Schnee) kein Winterdienst statt. 2. § 17 Absatz 1. Die Straße ist, nachdem nun vier Baufelder bezogen wurden, völlig unzureichend. Es fehlen Gehwege und Parkplätze. Die Fahrbahnbreite ist zu gering für den Begegnungsverkehr. Die provisorischen Straßenquerungen für die Versorgungsleitungen sind nur mit lockerem Material gefüllt, so dass immer wieder gefährlich tiefe Schlaglöcher entstehen. Die Flächen abseits des Asphalts sind so uneben, dass sie weder sicher befahrbar noch für Fußgänger geeignet sind. 3. § 1 Absatz 3. Die Beleuchtung zwischen Vogelsanger Straße und Am Alten Güterbahnhof 4 ist nicht vorhanden und somit unzureichend. 4. § 17 Absatz 5. Es findet keine Information der Öffentlichkeit statt. Mir ist kein Schaukasten, Schild oder eine Internetseite bekannt. Somit gibt es auch keinen öffentlichen Ansprechpartner 5. Sicherheit. Auf den künftigen Grünflächen befinden sich unzureichend gesicherte Schächte und Betonrohre. 6. Ich hoffe der Boden im Bereich der zukünftigen Grünflächen ist bereits unbedenklich, da hier Kinder spielen und der Staub durch das Müllfahrzeug der AWB regelmäßig in die Wohnungen und Gärten geweht wird. Ihrer Bitte Ihre Kontaktdaten nicht zu veröffentlichen, versuche ich nachzukommen. Da die Anfrage öffentlich auf FragdenStaat geführt wird (https://fragdenstaat.de/anfrage/erschliessungsvertrag-am-alten-gueterbahnhof/), weise ich Sie jedoch darauf hin, dass Ihre Nachrichten automatisch durch FragdenStaat veröffentlicht werden. FragdenStaat entfernt automatisiert alle personenbezogenen Daten. Sollte Ihnen ein Fehler bei der automatisierten Schwärzung Ihrer Nachrichten auffallen, teilen Sie mir und FragdenStaat dies bitte umgehend mit, damit die Informationen manuell geschwärzt werden können. Freundliche Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291841/
Kommunalverwaltung Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, wir machen Betriebsferien und sind daher erst am 02.01.2023 wieder für Sie erreich…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Automatische Antwort: WG: Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
29. Dezember 2023 00:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir machen Betriebsferien und sind daher erst am 02.01.2023 wieder für Sie erreichbar. Wir wünschen Ihnen schöne und besinnliche Weihnachtstage und einen guten Start ins neue Jahr. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das ausführliche Gespräch. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern verz…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
11. Januar 2024 22:26
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das ausführliche Gespräch. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern verzichte ich auf einen förmlichen Bescheid unter der Voraussetzung, dass Sie mir die juristischen Personen von Seite 1 des Erschließungsvertrages durch Übersendung der in diesen Punkten ungeschwärzten Seite zukommen lassen. Die natürlichen Personen können gerne geschwärzt bleiben. Ergänzend zu Punkt 3 meiner Aufzählung (Beleuchtung) finden Sie ein Foto im Anhang. Da nun leider die öffentliche Laterne auf der Vogelsanger Str. auf Höhe der Einfahrt ausgefallen ist, ist es jetzt noch dunkler. Sie sagten, dass der Erschließungsträger lediglich die Pflicht hat die Beleuchtung bei der RheinEnergie zu beantragen und es im Ermessen der RheinEnergie liegt, ob der aktuelle Stand ausreichend ist. Nach § 9 Absatz 4 trägt der Erschließungsträger jedoch auch die Verkehrssicherungspflicht. Dieser kommt er mit einer so schlechten Beleuchtung sicherlich nicht nach. Zu Punkt 4: Sie sagten, dass Sie die große Tafel an der Ostspitze als ausreichende Information der Öffentlichkeit betrachten. Diese Tafel bezieht sich nicht auf die Straße sondern alleinig auf das Baufeld "Ostspitze". Sie nennt keine Ansprechperson für die Öffentlichkeit und auch keinen Zeitplan. Daher erfüllt Sie in keiner Weise die Anforderungen des Vertrages. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> unter folgendem Link finden Sie Bilder zur Erläuterung der von mir beschriebenen Pr…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
14. Januar 2024 20:02
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr << Anrede >> unter folgendem Link finden Sie Bilder zur Erläuterung der von mir beschriebenen Probleme. Ich fordere Sie erneut auf, als Eigentümerin der Flächen (Stadt Köln) die Probleme zu beseitigen bzw. Ihren Vertragspartner (Aurelis) zur Erfüllung seiner Pflichten aus dem Erschließungsvertrag zu bewegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hier der zweite Teil der Bilder. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
14. Januar 2024 20:04
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr << Anrede >> hier der zweite Teil der Bilder. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hier der dritte Teil der Bilder. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
14. Januar 2024 20:13
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr << Anrede >> hier der dritte Teil der Bilder. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hier der vierte und letzte Teil der Bilder. Mit freundlichen Grüßen << Antra…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
14. Januar 2024 20:19
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Sehr << Anrede >> hier der vierte und letzte Teil der Bilder. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Guten Tag << Antragsteller:in >> mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 29.12.2023, das gemeinsame Telefona…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
15. Januar 2024 12:32
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 29.12.2023, das gemeinsame Telefonat (10.01.2024) und die nachfolgenden Emails vom 11. Und 14.01.2024, melde ich mich erneut. Zur gewünschten Nachreichung weiterer Vertragsanlagen: Der Erschließungsvertrag hat lediglich eine Anlage, den Lageplan. Das erkennen Sie auch daran, dass die Anlage nicht nummeriert ist, eine Nummerierung erfolgt erst bei mindestens zwei Anlagen. Der unter § 1 Ziff. 6 gewählte Plural (Anlagen) ist leider irreführend und wurde damals vom hiesigen Vertragsmuster ohne Anpassung übernommen. Sie finden jedoch im gesamten Vertragstext nur den Lageplan als Anlage benannt (vgl. § 1 Ziff. 1 Erschließungsvertrag). Die unter § 2 Ziff. 3.1 genannten technischen Pläne liegen nicht sämtlich bereits im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vor, sind insbesondere keine Auflistung der Vertragsanlagen und werden in § 2 auch nicht zu Vertragsanlagen bestimmt. Der Erschließungsvertrag samt Anlagen - tatsächlich ist es nur eine - liegt Ihnen somit bereits vor. Die vorgenommenen Schwärzungen enthalten schutzwürdige Daten i.S.v. § 8, § 9 IFG NRW. Im Rahmen der Einwohnerfrage wurden Sie unter anderem über die geplante Bauzeit der Grünanlage informiert, dieser Ausführungszeitraum erfolgt später als im Erschließungsvertrag ursprünglich vorgesehen. Die ursprüngliche Fertigstellungsfrist können Sie § 17 Ziff. 2 des Erschließungsvertrags entnehmen. Die Bestätigung der Verlängerung dieser Fertigstellungsfrist können Sie der beigefügten PDF-Anlage entnehmen. (Sofern Sie weiterführende Einsicht in den Verwaltungsvorgang nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit mir.) Meine Kontaktdaten als für die Erschließungsvertragsangelegenheit zuständige Ansprechpartnerin haben Sie bereits. Die von Ihnen aufgeworfenen Punkten 1-6 habe ich dem Erschließungsträger bereits weitergeleitet. Ich möchte vorab Folgendes anmerken: Die Straße ist noch nicht fertiggestellt, aktuell handelt es sich um eine Baustraße, rechtlich betrachtet liegt eine Privatstraße vor. An beiden Einmündungen wird diese als solche beschildert, Baustellenschilder sind ebenfalls aufgestellt. Die Durchfahrt der Privatstraße (abgesehen von den ausgewiesenen Ausnahmen) und das Parken im gesamten Bereich ist verboten. Soweit vereinzelt Schilder ergänzt werden müssen, ist dies durch den Erschließungsträger nachzuholen. Den Anwohnern steht neben der provisorischen Baustraße auch die ordentliche Durchwegung für Fußgänger zwischen den Wohnhäusern (paralleler Verlauf zur Baustraße) zur Verfügung. Eine Inaugenscheinnahme erfolgte am 03.01.2024. Eine überdurchschnittliche Verschmutzung oder flächendeckende Vermüllung kann vor Ort nicht festgestellt werden. Dem aktuellen Aushang des Hausmeisterservices OPTIMUS Facility adressiert an die Bewohner der Hausnummern 11-17 und 19-23 kann hingegen eine anwohnerverursachte Müllproblematik entnommen werden (Müllübermengen infolge der verstärkten Einzüge, Falschentsorgung/Falschsortierung, notwendig zusätzliche Abfallcontainer im Freien aufgestellt). Im Grünstreifen können vereinzelt geringfügige Mengen an Müll und vereinzelt Baustoffe festgestellt werden. Eine regelmäßige Reinigung der Baustraße, die Gewährleistung des Winterdienstes sowie die Sicherung von Gefahrenquellen obliegt dem Erschließungsträger, ich stehe hierzu bereits im Austausch. Sie rügen eine zu geringe Breite für Begegnungsverkehr. Wenn das im gesamten Bereich herrschende Parkverbot eingehalten würde, ist die Baustraße grundsätzlich breit genug für Begegnungsverkehr zweier Pkw. Auch zum Abschleppen der Falschparker gibt es einen Aushang an die Anwohner der Hausnummern 11-23, der Erschließungsträger hatte in der Vergangenheit ebenfalls widerrechtlich parkende Fahrzeuge an der Baustraße festgestellt. Dem von Ihnen zitierten § 17 Ziff. 1 Erschließungsvertrag ist zu entnehmen, dass die endgültige Fertigstellung erst spätestens sechs Monate nach Fertigstellung des letzten Gebäudes erfolgen muss. Die Hochbebauung ist leider noch nicht abgeschlossen, so dass in der Bauphase zwar eine Nutzbarkeit gesichert werden muss, aber eben noch nicht die Qualität einer fertigen Straße verlangt werden kann. Durch den schweren Baustellenverkehr würde eine vorzeitig hergestellte Straßendeckschicht fortlaufend geschädigt werden. Abgesehen von den Tiefgaragenplätzen, finden sich im Bereich der Hausnummern 4 und 11-15 sowie im angrenzenden öffentlichen Straßenraum der Vogelsanger Straße Parkplätze. Eine provisorische Beleuchtung ist auf der Baustraße vorhanden, der Erschließungsträger hat die Rheinenergie entsprechend beauftragt, auch zur Mängelbeseitigung. Da der Mast in der Nähe der Hausnummer 4 derzeit ohne Leuchte ist, werde ich auch hier noch einmal nachhören. Der Vortrag, es fehle an einem Schild, einer Internetseite o.ä. zur Information der Öffentlichkeit i.S.d. § 17 Ziff. 5 Erschließungsvertrag ist nicht zutreffend. An der Ostspitze informiert ein mehrere Quadratmeter großes Schild zum Ehrenveedel, nennt eine Internetseite mit weiterführenden Informationen - auch das Internet wird vertraglich als geeignete Informationsweise bestimmt. Der genannten Internetseite kann entnommen werden, dass das Projekt nicht lediglich die Ostspitze umfasst (vgl. rote Umgrenzungslinie des Projekts), dem Impressum können Sie dann die verlangte Information zur juristischen Person entnehmen, welche namentlich auch bereits auf dem Schild vor Ort genannt wird. Ihr Informationsanspruch gemäß IFG NRW ist damit auch in diesem Punkt erfüllt (vgl. § 5 Abs. 4 IFG NRW). Bzgl. der Daten zu den natürlichen, vertretungsberechtigten Personen haben Sie keinen Informationsanspruch und machen auch keinen mehr geltend, so dass kein begründenden Bescheid mehr zu den Teilschwärzungen erforderlich ist, da Sie alle beantragten Informationen erhalten haben bzw. sich nachfolgend mit der übrigen Schwärzung einverstanden erklärt haben. Folglich ist Ihr Antrag nach dem IFG abschließend bearbeitet. Die von Ihnen gerügten Mängel werden unabhängig vom IFG-Antrag weiter geprüft und notwendige Schritte eingeleitet. Für einen fortgesetzten Austausch hierzu, nutzen Sie bitte meine direkten Kontaktdaten (vgl. Signatur) und teilen mir bitte auch Ihrerseits entsprechende Kontaktdaten mit (von Ihnen oder von der Eigentümergemeinschaft, wie Sie möchten). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Winterdienst Am Alten Güterbahnhof [#291841] Sehr << Anrede >> die Aurelis kommt erneut nicht Ihrer R…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Winterdienst Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
17. Januar 2024 20:03
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Anrede >> die Aurelis kommt erneut nicht Ihrer Reinigungspflicht (Winterdienst) nach (siehe § 10). Momentan geht eine Gefahr von der Schneeglätte und insbesondere davon aus, dass man wegen der geschlossenen Schneedecke die Unebenheiten und Schlaglöcher nicht mehr sehen kann. Warum dieser Zustand nun trotz der weit im Voraus angekündigten Schneefälle eingetreten ist, ist nicht nachvollziehbar. Ich möchte Sie daher bitten, von der Klausel aus dem Erschliefungsvertrag, einen eigenen Winterdienst auf Kosten der Aurelis beauftragen zu dürfen, Gebrauch zu machen. Im Anhang finden Sie ein Bild vom Zustand heute Abend. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Winterdienst Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche N…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Winterdienst Am Alten Güterbahnhof [#291841]
Datum
19. Januar 2024 00:21
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die ausführliche Nachricht und die Übermittlung der Bestätigung der Fristverlängerung. Leider sind Sie nicht auf mein Angebot eingegangen mir die erste Seite des Erschließungsvertrages ungeschwärzt bezüglich der Daten juristischer Personen zukommen zu lassen. Dies war Voraussetzung für meinen Verzicht auf den Bescheid. Bitte lassen Sie mir daher den Bescheid inklusive Begründung zukommen. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Begründung die Ausführungen der LDI NRW unter folgendem Link: https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/_8_1_0_1.pdf . Wie ich aus der Bearbeitung anderer Anfragen durch die Stadt Köln entnehmen kann, ist eine Verbescheidung auch per E-Mail möglich. Wenn Sie auf eine postalische Zusendung bestehen, finden Sie meine Adresse im initialen Antrag. Zusätzlich weise ich darauf hin, dass die Frist zur Erstellung des Bescheides inzwischen um 38 Tage überschritten wurde. Ich hatte Sie gebeten mir nicht nur die Bestätigung der Fristverlängerung, sondern auch den vorausgegangenen Schriftverkehr zukommen zu lassen. Ich bitte Sie meinen Wunsch gemäß Ihrer Dienstanweisung, Seite 8 (IFG Leitfaden Verwaltung) als neuerlichen IFG-Antrag unter denselben Einschränkungen des IFG-Antrages vom 07.11.2023 aufzufassen. Der Hinweis auf die bestehende Durchwegung ist nicht zielführend, da die Eingänge von einem großen Teil der Häuser nun mal an der Baustraße liegen. Ihrer Argumentation, dass die Vermüllung des Gebietes mit der hausinternen Mengen- und Sortierproblematik des Mülls von Baufeld 2.4 zusammenhängt, kann ich logisch nicht folgen. Ich hatte Ihnen Bilder angehangen, die belegen, dass die Anwohner eine Müllsammelgruppe ins Leben gerufen und bereits zig volle Müllsäcke gesammelt haben. Ebenfalls habe ich Ihnen Bilder von mehr als geringfügigen Müllmengen entlang der Mauer zukommen lassen. Der Aushang bezüglich der Falschparker Problematik seitens der Aurelis (Aushänge zur Falschparkerproblematik seitens der Hausverwaltungen spielen keine Rolle für die Baustraße) verweist auf das ab dem 24.11.2023 geltende Haltverbot. An diesem Datum lässt sich ablesen, dass der Erschließungsträger selbst davon ausgeht, dass der vorher anzutreffende Schilderwald kein rechtssicheres Haltverbot dargestellt hat. Das ab dem 24.11.2023 geltende Haltverbot wurde anlässlich der neuen Einrichtung (Absperrschranken zur Abgrenzung von Gehwegen, Ausweisen von Parkplätzen etc.) eingerichtet. Zu diesem Anlass wurde auch am 24.11.2023 einmalig abgeschleppt. Vor und nach diesem Datum wurde die Falschparkerproblematik durch den Erschließungsträger ignoriert. Bezüglich der Breite der Straße ist auch darauf hinzuweisen, dass es für die Baustelle der LEG regelmäßig notwendig ist große Baufahrzeuge auf der Straße abzustellen. Der dadurch verlorene Platz steht dann nicht mehr für einen Begegnungsverkehr zur Verfügung. Darüber hinaus ist die Straße laut Erschließungsvertrag entsprechend den Erfordernissen der Bebauung herzustellen. Bei einem inzwischen bewohnten Gebiet mit über 400 Wohnungen gehören hierzu auch Halte- und Parkflächen in der Nähe aller Baufelder. Wo sonst sollen Handwerker oder Lieferdienste halten oder parken? Die von Ihnen genannten Parkplätze befinden sich im schlimmsten Falle 300 bis 400m entfernt. Dies ist keinem Paketboten zuzumuten. Der bereits von mehreren Anwohnern an die Aurelis herangetragene Wunsch ist es, dass die gesamte Straße mit einer provisorischen Asphaltschicht von Hauskante bis Stützmauer bzw. nördlichen Ende überzogen wird, so wie dies bereits bei Baufeld 2.1 der Fall ist. Dann ließen sich nutzbare provisorische Gehwege abgrenzen und es bliebe auch noch Platz für Haltebuchten und den Begegnungsverkehr. Die Problematik des Drecks und der Schlaglöcher wäre damit ebenfalls deutlich gemindert. Mein Vortrag bezüglich § 17 Ziff. 5 ist sehr wohl zutreffend. Das von Ihnen genannte Schild ist zwar tatsächlich sehr groß, ist jedoch weder von der Zufahrt der Vogelsanger Str. noch vom Maarweg aus zu lesen bzw. sehen. Auch bewirbt das Schild im Wesentlichen die Ostspitze. Dies trifft ebenfalls auf die genannte Internetseite zu. Weder auf dem Schild noch auf der Internetseite sind die im Vertrag geforderten Informationen zu Zeitabläufen und Durchführung zu entnehmen. Im Anhang lasse ich Ihnen erneut Bilder vom völlig unzureichend ausgeführten Winterdienst zukommen. Die Gehwege an der bereits fertiggestellten Zufahrt am Maarweg wurden nicht geräumt. Da es keinen durchgängigen Gehweg an den Zufahrten gibt, hätte wenigstens ein Randbereich vom Schnee gereinigt werden müssen. Nur vor den Häusern von Baufeld 2.1 wurde adäquat gereinigt. Es besteht momentan eine erhebliche Unfallgefahr. Ich fordere Sie daher erneut auf von der Klausel aus dem Erschließungsvertrag, einen eigenen Winterdienst auf Kosten der Aurelis beauftragen zu dürfen, Gebrauch zu machen. Die Kontaktdaten des Verwaltungsbeirats des Projektes Pandion Neun Freunde werde ich Ihnen nach Rücksprache mit allen übrigen Beiratsmitgliedern zukommen lassen. Dieser kann jedoch auch nur für die Eigentümer (nicht Bewohner) eben dieses Baufeldes sprechen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof“ [#291841]
Datum
29. Januar 2024 18:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291841/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir kein Bescheid zu der Anfrage zugegangen ist. Eine Begründung für die Schwärzung des Erschließungsträgers (juristische Person) wurde nicht geliefert. Es wurde lediglich auf den Gesetzestext verwiesen. "Die vorgenommenen Schwärzungen enthalten schutzwürdige Daten i.S.v. § 8, § 9 IFG NRW." Mündlich wurde mir vor einer Woche ein Bescheid versprochen. Diesen habe ich bis heute nicht erhalten. Der Verweis auf die an der Baustelle ausgehangene Internetseite und deren Impressum ist nicht zielführend. Es ist für mich nicht nachprüfbar, ob diese Informationen übereinstimmen. Aus der Tatsache, dass die (schlecht geschwärzte) Adresse des Erschließungsträgers auf dem Lageplan nicht mit der im Impressum übereinstimmt folgere ich, dass meine Zweifel berechtigt sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 291841.pdf - 2023-11-08_1-image001.png - 2023-12-04_1-image002.png - 2023-12-20_1-ifg-ev.pdf - 2023-12-20_1-image001.png - 2023-12-21_1-image001.png - 2023-12-21_1-lageplan-ifg-antrag.pdf - 2024-01-11_1-20240110-190156524.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2024-01-14_1-1.jpg - 2024-01-14_1-2.jpg - 2024-01-14_1-3.jpg - 2024-01-14_1-4.jpg - 2024-01-14_2-100.jpg - 2024-01-14_2-5.jpg - 2024-01-14_2-6.jpg - 2024-01-14_2-7.jpg - 2024-01-14_2-8.jpg - 2024-01-14_3-101.jpg - 2024-01-14_3-102.jpg - 2024-01-14_3-103.jpg - 2024-01-14_3-104.jpg - 2024-01-14_3-105.jpg - 2024-01-14_3-106.jpg - 2024-01-14_4-107.jpg - 2024-01-14_4-108.jpg - 2024-01-14_4-109.jpg - 2024-01-14_4-110.jpg - 2024-01-14_4-111.jpg - 2024-01-14_4-112.jpg - 2024-01-14_4-113.jpg - 2024-01-14_4-114.jpg - 2024-01-15_1-fristverlngerung-1662-geschw.pdf - 2024-01-15_1-image001.png - 2024-01-17_1-pxl-20240117-165321025.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-162537726-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-162606993-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-162626547-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-162639880-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-162704603-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-162721078-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-162749564-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-162838446-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-162908301-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-162930358-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-162947636-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163017768-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163039722-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163043400-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163052602-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163112932-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163134725-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163155854-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163216421-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163232899-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163250239-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163309732-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163341695-pixel-8-durch-4.jpg - 2024-01-18_1-pxl-20240118-163353332-pixel-8-durch-4.jpg Anfragenr: 291841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291841/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> leider habe ich den versprochenen Bescheid bis heute nicht erhalten.…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof“ [#291841]
Datum
31. Januar 2024 12:28
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> leider habe ich den versprochenen Bescheid bis heute nicht erhalten. Ebenfalls warte ich auf den angefragten Schriftverkehr. Zitat 19.01.2024 "Ich hatte Sie gebeten mir nicht nur die Bestätigung der Fristverlängerung, sondern auch den vorausgegangenen Schriftverkehr zukommen zu lassen. Ich bitte Sie meinen Wunsch gemäß Ihrer Dienstanweisung, Seite 8 (IFG Leitfaden Verwaltung) als neuerlichen IFG-Antrag unter denselben Einschränkungen des IFG-Antrages vom 07.11.2023 aufzufassen." An den geschilderten Problemen hat sich bis heute nichts geändert. Lediglich das Schlagloch in der provisorischen Straßenquerung wurde beseitigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291841/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> leider habe ich den versprochenen Bescheid bis heute nicht erhalten.…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage „Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof“ [#291841]
Datum
31. Januar 2024 12:29
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> leider habe ich den versprochenen Bescheid bis heute nicht erhalten. Ebenfalls warte ich auf den angefragten Schriftverkehr. Zitat 19.01.2024 "Ich hatte Sie gebeten mir nicht nur die Bestätigung der Fristverlängerung, sondern auch den vorausgegangenen Schriftverkehr zukommen zu lassen. Ich bitte Sie meinen Wunsch gemäß Ihrer Dienstanweisung, Seite 8 (IFG Leitfaden Verwaltung) als neuerlichen IFG-Antrag unter denselben Einschränkungen des IFG-Antrages vom 07.11.2023 aufzufassen." An den geschilderten Problemen hat sich bis heute nichts geändert. Lediglich das Schlagloch in der provisorischen Straßenquerung wurde beseitigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291841/
Kommunalverwaltung Köln
Guten Tag << Antragsteller:in >> den Bescheid hab ich auf den Postweg gegeben, er wird Ihnen kurzfri…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Anfrage „Erschließungsvertrag Am Alten Güterbahnhof“ [#291841]
Datum
1. Februar 2024 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
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Guten Tag << Antragsteller:in >> den Bescheid hab ich auf den Postweg gegeben, er wird Ihnen kurzfristig vorliegen. Zu Ihrem ‚Zitat 19.01.2024‘ / erneutem IFG-Antrag verweise ich zunächst auf mein Emailschreiben vom 15.01.2024, Sie erhalten auch hierzu noch ein gesondertes Schreiben. Ihre Beschwerdepunkte vor Ort sind nicht Gegenstand des IFG-Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Bescheid
Von
Kommunalverwaltung Köln
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
3. Februar 2024
Status
geschwärzt
2,0 MB
Kommunalverwaltung Köln
Anfragenr: 291841 Guten Tag << Antragsteller:in >> mit Bezug auf Ihr erweitertes Informationsbegehren…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Anfragenr: 291841
Datum
5. Februar 2024 11:29
Status
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Guten Tag << Antragsteller:in >> mit Bezug auf Ihr erweitertes Informationsbegehren teile ich Ihnen mit, dass der Antrag auf Verlängerung der Fertigstellungsfrist mit zeitintensiven Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren mit den Fachämtern, Pandemie bedingte Vermarktungserschwernisse und angrenzende Projekte der LEG und DKW begründet wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 291841 [#291841] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Informationen. Meine Anfrage be…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 291841 [#291841]
Datum
5. Februar 2024 12:04
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Informationen. Meine Anfrage bezog sich jedoch ersichtlich auf die originalen Schriftstücke. Ich bitte Sie daher mir diese, so wie Sie es schon für die Fristverlängerung getan haben, zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291841 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291841/
Kommunalverwaltung Köln
Am Alten Güterbahnhof Guten Tag << Antragsteller:in >> nach interner Abstimmung die Anlage z.K. Mit …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Am Alten Güterbahnhof
Datum
29. Februar 2024 14:10
Status
183,5 KB
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Guten Tag << Antragsteller:in >> nach interner Abstimmung die Anlage z.K. Mit freundlichen Grüßen

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