Erschließungsvertrag Bonnstraße Fa. Lichius

Anfrage an: Stadt Brühl

den städtebaulichen Vertrag der Stadt Brühl mit der Erschließungsträgerin Fa. Lichius über die Erschließung der im Bau befindlichen Erschließungsanlage „Bonnstraße“.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2021
  • Frist
    8. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Stadt Brühl Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erschließungsvertrag Bonnstraße Fa. Lichius [#219891]
Datum
5. Mai 2021 23:41
An
Stadt Brühl
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den städtebaulichen Vertrag der Stadt Brühl mit der Erschließungsträgerin Fa. Lichius über die Erschließung der im Bau befindlichen Erschließungsanlage „Bonnstraße“.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219891/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Brühl
Ihr Antrag nach den IFG NRW vom 05.05.2021 Sehr Antragsteller/in gemäß Ihres Antrags nach dem Informationsfreihei…
Von
Stadt Brühl
Betreff
Ihr Antrag nach den IFG NRW vom 05.05.2021
Datum
31. Mai 2021 16:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gemäß Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) vom 05.05.2021 erhalten Sie den Erschließungsvertrag ( v. 20.09.2017 ) bezüglich des Bebauungsplanes 01.16, Teilbereich II "Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18" als PDF-Datei. Bitte beachten Sie, dass die Seite 1 des Vertrages aufgrund personenbezogener Daten nicht übersandt wird und auf Seite 2 aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Schwärzung vorgenommen wurde. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen