Erstattung der Strafanzeige gem. § 94 StGB zur Stärkung der Glaubwürdigkeit von netzpolitik.org

Unterlagen, aus denen die Absichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz hervorgehen, die zur Erstattung der Strafanzeige gem. § 94 StGB gegen die Betreiber des Blogs netzpolitik.org geführt haben. Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob dem Blog nahestehende Personen aus Parteien und/oder Regierung das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlaßt haben, die Strafanzeige als "PR-Maßnahme" für den Blog zu erstatten.

In dem am 2.8.2015 veröffentlichten Artikel "Netzpolitik.org und der Landesverrat: Alles nur Show?" von Dr. Morris Gessnerhttp://krisenfrei.de/gruenes-proamerikanisches-gedankengut-hinter-netzpolitik-org/
wird ausgeführt:

"Zusammengefasst noch einmal von hinten nach vorne. Ein Grünen-Politiker der oberen Reihen gründet ein Unternehmen für Kommunikation. Selbst arbeitet er mit der Großindustrie und der Politik bis heute eng zusammen. Sein Unternehmen gründet und bezahlt anscheinend einen Politik-Blog, der super professionell ist und super viele Mitarbeiter beschäftigt, dabei aber direkt auf die eigene Seite schreibt: „SEO-Fuzzis und ‚Kooperationsangebote‘ brauchen wir nicht“. Es handelt sich also um eine ideologisch abgeschlossene Einheit. Dieser Blog bekommt Mainstream-Auszeichnungen und hetzt gegen Putin (was wohl sehr im Interesse der Grünen sein dürfte). Und dann bekommt er eine Anzeige der Bundesanwaltschaft und alle Mainstreammedien verteidigen ihn und vor allem total viele grüne Politiker. Daher komme ich zum Fazit: Dieser Blog ist weder alternativ noch neutral, sondern ein grünes Sprachrohr. Und die Aktion dient gerade wohl dazu, den Blog so richtig bekannt und über jeden Zweifel erhaben zu machen."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2015
  • Frist
    11. September 2015
  • Ein:e Follower:in
Christoph Marloh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus …
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Erstattung der Strafanzeige gem. § 94 StGB zur Stärkung der Glaubwürdigkeit von netzpolitik.org [#11013]
Datum
10. August 2015 22:16
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen die Absichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz hervorgehen, die zur Erstattung der Strafanzeige gem. § 94 StGB gegen die Betreiber des Blogs netzpolitik.org geführt haben. Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob dem Blog nahestehende Personen aus Parteien und/oder Regierung das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlaßt haben, die Strafanzeige als "PR-Maßnahme" für den Blog zu erstatten. In dem am 2.8.2015 veröffentlichten Artikel "Netzpolitik.org und der Landesverrat: Alles nur Show?" von Dr. Morris Gessnerhttp://krisenfrei.de/gruenes-proamerikanisches-gedankengut-hinter-netzpolitik-org/ wird ausgeführt: "Zusammengefasst noch einmal von hinten nach vorne. Ein Grünen-Politiker der oberen Reihen gründet ein Unternehmen für Kommunikation. Selbst arbeitet er mit der Großindustrie und der Politik bis heute eng zusammen. Sein Unternehmen gründet und bezahlt anscheinend einen Politik-Blog, der super professionell ist und super viele Mitarbeiter beschäftigt, dabei aber direkt auf die eigene Seite schreibt: „SEO-Fuzzis und ‚Kooperationsangebote‘ brauchen wir nicht“. Es handelt sich also um eine ideologisch abgeschlossene Einheit. Dieser Blog bekommt Mainstream-Auszeichnungen und hetzt gegen Putin (was wohl sehr im Interesse der Grünen sein dürfte). Und dann bekommt er eine Anzeige der Bundesanwaltschaft und alle Mainstreammedien verteidigen ihn und vor allem total viele grüne Politiker. Daher komme ich zum Fazit: Dieser Blog ist weder alternativ noch neutral, sondern ein grünes Sprachrohr. Und die Aktion dient gerade wohl dazu, den Blog so richtig bekannt und über jeden Zweifel erhaben zu machen."
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh
Bundesamt für Verfassungsschutz
IFG-Anfrage vom 31.7.2015 (Dienstfähigkeit Maaßen) und 10.8.2015 (Schein-Strafanzeige gegen netzpolitik.org)
Von
Bundesamt für Verfassungsschutz
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage vom 31.7.2015 (Dienstfähigkeit Maaßen) und 10.8.2015 (Schein-Strafanzeige gegen netzpolitik.org)
Datum
12. August 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
75,3 KB
Christoph Marloh
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Erstattung der Strafanzeige gem. § 94 StGB zur Stärkung der Glaubwürdigkeit von netzpolitik.org " [#11013]
Datum
18. August 2015 20:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11013 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Anfrage folgendes betrifft: "Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob dem Blog [netzpolitik.org] nahestehende Personen aus Parteien und/oder Regierung das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlaßt haben, die Strafanzeige als "PR-Maßnahme" für den Blog zu erstatten." Erkennbar hat dieser Sachverhalt nichts mit der Sicherheitsüberprüfung von Funktionsträgern zu tun. Damit greift der Ablehnungsgrund gem §3 (8) IFG nicht. Die Anfrage ist fristgerecht zu beantworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh Anfragenr: 11013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Christoph Marloh
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrem Bescheid vom 12.8.2015 widerspreche ich. Die Anfrage wurde zu Unrecht in di…
An Bundesamt für Verfassungsschutz Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Erstattung der Strafanzeige gem. § 94 StGB zur Stärkung der Glaubwürdigkeit von netzpolitik.org " [#11013]
Datum
18. August 2015 21:00
An
Bundesamt für Verfassungsschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrem Bescheid vom 12.8.2015 widerspreche ich. Die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil sie folgendes betrifft: "Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob dem Blog [netzpolitik.org] nahestehende Personen aus Parteien und/oder Regierung das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlaßt haben, die Strafanzeige als "PR-Maßnahme" für den Blog zu erstatten." Erkennbar hat dieser Sachverhalt nichts mit der Sicherheitsüberprüfung von Funktionsträgern zu tun. Damit greift der Ablehnungsgrund gem §3 (8) IFG nicht. Die Anfrage ist fristgerecht zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh Anfragenr: 11013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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