Erstattung der Strafanzeige gem. § 94 StGB zur Stärkung der Glaubwürdigkeit von netzpolitik.org
Unterlagen, aus denen die Absichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz hervorgehen, die zur Erstattung der Strafanzeige gem. § 94 StGB gegen die Betreiber des Blogs netzpolitik.org geführt haben. Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob dem Blog nahestehende Personen aus Parteien und/oder Regierung das Bundesamt für Verfassungsschutz veranlaßt haben, die Strafanzeige als "PR-Maßnahme" für den Blog zu erstatten.
In dem am 2.8.2015 veröffentlichten Artikel "Netzpolitik.org und der Landesverrat: Alles nur Show?" von Dr. Morris Gessnerhttp://krisenfrei.de/gruenes-proamerikanisches-gedankengut-hinter-netzpolitik-org/
wird ausgeführt:
"Zusammengefasst noch einmal von hinten nach vorne. Ein Grünen-Politiker der oberen Reihen gründet ein Unternehmen für Kommunikation. Selbst arbeitet er mit der Großindustrie und der Politik bis heute eng zusammen. Sein Unternehmen gründet und bezahlt anscheinend einen Politik-Blog, der super professionell ist und super viele Mitarbeiter beschäftigt, dabei aber direkt auf die eigene Seite schreibt: „SEO-Fuzzis und ‚Kooperationsangebote‘ brauchen wir nicht“. Es handelt sich also um eine ideologisch abgeschlossene Einheit. Dieser Blog bekommt Mainstream-Auszeichnungen und hetzt gegen Putin (was wohl sehr im Interesse der Grünen sein dürfte). Und dann bekommt er eine Anzeige der Bundesanwaltschaft und alle Mainstreammedien verteidigen ihn und vor allem total viele grüne Politiker. Daher komme ich zum Fazit: Dieser Blog ist weder alternativ noch neutral, sondern ein grünes Sprachrohr. Und die Aktion dient gerade wohl dazu, den Blog so richtig bekannt und über jeden Zweifel erhaben zu machen."
Anfrage abgelehnt
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Datum10. August 2015
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11. September 2015
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