Erstattung öffentlicher Mittel wegen Vorliegens einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG

Alle verfügbaren statistische Angaben zu folgenden Fragen:
In wie vielen Fällen haben die zuständigen Sozialleistungsträger seit 1.1.2017 erbrachte Leistungen auf der Grundlage einer aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungserklärung (§ 68 AufenthG) von der verpflichteten Person zurückgefordert?
In wie vielen Fällen war die Rückforderung erfolgreich?
In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Verpflichtungserklärungen, die im Rahmen eines Bundes- oder Landesaufnahmeprogramms abgegeben wurden?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. September 2023
  • Frist
    24. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle verfügbaren statisti…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Erstattung öffentlicher Mittel wegen Vorliegens einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG [#288669]
Datum
20. September 2023 13:06
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren statistische Angaben zu folgenden Fragen: In wie vielen Fällen haben die zuständigen Sozialleistungsträger seit 1.1.2017 erbrachte Leistungen auf der Grundlage einer aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungserklärung (§ 68 AufenthG) von der verpflichteten Person zurückgefordert? In wie vielen Fällen war die Rückforderung erfolgreich? In wie vielen Fällen handelte es sich dabei um Verpflichtungserklärungen, die im Rahmen eines Bundes- oder Landesaufnahmeprogramms abgegeben wurden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 288669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288669/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann
Holger Dieckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstattung öffentlicher Mittel wegen Vorliegens einer Verpflichtun…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
AW: Erstattung öffentlicher Mittel wegen Vorliegens einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG [#288669]
Datum
24. Oktober 2023 10:03
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstattung öffentlicher Mittel wegen Vorliegens einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG“ vom 20.09.2023 (#288669) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Holger Dieckmann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstattung öffentlicher Mittel wegen Vorliegens einer Verpflichtun…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
AW: Erstattung öffentlicher Mittel wegen Vorliegens einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG [#288669]
Datum
4. Januar 2024 23:09
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erstattung öffentlicher Mittel wegen Vorliegens einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG“ vom 20.09.2023 (#288669) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann