Erstattung von Gebühren für Anfragen nach ThürIFG bzw. ThürTG bei Schülern, Jugendlichen, Studierenden und Auszubildenden
(1) Im Gesetzesentwurf zum ThürTG § 4 (1) ist davon die Rede, dass "jeder" einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat. Angesichts der Tatsache, dass manche Kommunen in Thüringen aber sehr gern jede Information als gebührenpflichtig ansehen und in dem Gesetzentwurf keine Deckelung der Gebühren vorgesehen ist, stellt sich mir die Frage welchen Grad an Geschäftsunfähigkeit man besitzen muss um IFG-/TG-Anfragen stellen zu können. Muss man Angesichts drohender Gebühren im hohen 3-stelligen Bereich davon ausgehen, dass IFG- und TG-Anfragen nur von Volljährigen gestellt werden können?
(2) Welche Sozialregelungen und Förderungen sieht ihr Ministerium für das zukünftige ThürTG vor, damit sowohl Jugendliche als auch BürgerInnen aus finanziell schwächeren Familien ihr Recht auf Informationszugang wahrnehmen können?
(3) Welche Bedeutung für den Unterricht an Thüringer Schulen sieht ihr Ministerium für das ThürTG? Gibt es bereits konkrete Pläne das ThürTG und damit die Themen Informationsfreiheit, transparenter Staat, digitale Demokratie in den Fächerkanon aufzunehmen? Wie könnte ein praktischer Unterricht zu diesen Themen aussehen?
(4) Wie plant Ihr Ministerium mit den Gebühren für IFG-&TG-Anfragen umzugehen, wenn SchülerInnen in Rahmen des Schulunterrichtes, Hausaufgaben, eigener Projekte oder Forschungstägigkeiten (Jugend Forscht etc.pp) IFG-&TG-Anfragen stellen müssen?
(5) Wie plant Ihr Ministerium mit den Gebühren für IFG-&TG-Anfragen nach (4) bei finanziell schwächeren Familien umzugehen um eine Chancengleichheit beim Recht auf Informationszugang zu erreichen?
Anfrage erfolgreich
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Datum25. August 2018
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28. September 2018
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