Erstattung von Gebühren für Anfragen nach ThürIFG bzw. ThürTG bei Schülern, Jugendlichen, Studierenden und Auszubildenden

(1) Im Gesetzesentwurf zum ThürTG § 4 (1) ist davon die Rede, dass "jeder" einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat. Angesichts der Tatsache, dass manche Kommunen in Thüringen aber sehr gern jede Information als gebührenpflichtig ansehen und in dem Gesetzentwurf keine Deckelung der Gebühren vorgesehen ist, stellt sich mir die Frage welchen Grad an Geschäftsunfähigkeit man besitzen muss um IFG-/TG-Anfragen stellen zu können. Muss man Angesichts drohender Gebühren im hohen 3-stelligen Bereich davon ausgehen, dass IFG- und TG-Anfragen nur von Volljährigen gestellt werden können?

(2) Welche Sozialregelungen und Förderungen sieht ihr Ministerium für das zukünftige ThürTG vor, damit sowohl Jugendliche als auch BürgerInnen aus finanziell schwächeren Familien ihr Recht auf Informationszugang wahrnehmen können?

(3) Welche Bedeutung für den Unterricht an Thüringer Schulen sieht ihr Ministerium für das ThürTG? Gibt es bereits konkrete Pläne das ThürTG und damit die Themen Informationsfreiheit, transparenter Staat, digitale Demokratie in den Fächerkanon aufzunehmen? Wie könnte ein praktischer Unterricht zu diesen Themen aussehen?

(4) Wie plant Ihr Ministerium mit den Gebühren für IFG-&TG-Anfragen umzugehen, wenn SchülerInnen in Rahmen des Schulunterrichtes, Hausaufgaben, eigener Projekte oder Forschungstägigkeiten (Jugend Forscht etc.pp) IFG-&TG-Anfragen stellen müssen?

(5) Wie plant Ihr Ministerium mit den Gebühren für IFG-&TG-Anfragen nach (4) bei finanziell schwächeren Familien umzugehen um eine Chancengleichheit beim Recht auf Informationszugang zu erreichen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. August 2018
  • Frist
    28. September 2018
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Im G…
An Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erstattung von Gebühren für Anfragen nach ThürIFG bzw. ThürTG bei Schülern, Jugendlichen, Studierenden und Auszubildenden [#33082]
Datum
25. August 2018 02:23
An
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Im Gesetzesentwurf zum ThürTG § 4 (1) ist davon die Rede, dass "jeder" einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat. Angesichts der Tatsache, dass manche Kommunen in Thüringen aber sehr gern jede Information als gebührenpflichtig ansehen und in dem Gesetzentwurf keine Deckelung der Gebühren vorgesehen ist, stellt sich mir die Frage welchen Grad an Geschäftsunfähigkeit man besitzen muss um IFG-/TG-Anfragen stellen zu können. Muss man Angesichts drohender Gebühren im hohen 3-stelligen Bereich davon ausgehen, dass IFG- und TG-Anfragen nur von Volljährigen gestellt werden können? (2) Welche Sozialregelungen und Förderungen sieht ihr Ministerium für das zukünftige ThürTG vor, damit sowohl Jugendliche als auch BürgerInnen aus finanziell schwächeren Familien ihr Recht auf Informationszugang wahrnehmen können? (3) Welche Bedeutung für den Unterricht an Thüringer Schulen sieht ihr Ministerium für das ThürTG? Gibt es bereits konkrete Pläne das ThürTG und damit die Themen Informationsfreiheit, transparenter Staat, digitale Demokratie in den Fächerkanon aufzunehmen? Wie könnte ein praktischer Unterricht zu diesen Themen aussehen? (4) Wie plant Ihr Ministerium mit den Gebühren für IFG-&TG-Anfragen umzugehen, wenn SchülerInnen in Rahmen des Schulunterrichtes, Hausaufgaben, eigener Projekte oder Forschungstägigkeiten (Jugend Forscht etc.pp) IFG-&TG-Anfragen stellen müssen? (5) Wie plant Ihr Ministerium mit den Gebühren für IFG-&TG-Anfragen nach (4) bei finanziell schwächeren Familien umzugehen um eine Chancengleichheit beim Recht auf Informationszugang zu erreichen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 25. August 2018 bitten Sie u.a. unter Berufung auf das Thüringer…
Von
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Betreff
AW: Erstattung von Gebühren für Anfragen nach ThürIFG bzw. ThürTG bei Schülern, Jugendlichen, Studierenden und Auszubildenden [#33082]
Datum
6. September 2018 13:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 25. August 2018 bitten Sie u.a. unter Berufung auf das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) vom 14. Dezember 2012 (GVBl. 2012, 464), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229, 260) um Auskünfte, die den aktuellen Entwurf des Thüringer Transparenzgesetzes betreffen. Als das hierfür federführende Ressort verweise ich Sie mit Ihren Fragen zum Gesetzentwurf an das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales. Zu Ihrer Frage, welche Bedeutung das TMBJS für den Unterricht an Thüringer Schulen für das ThürTG sieht, ob es bereits konkrete Pläne zur Aufnahme des ThürTG und damit der Themen Informationsfreiheit, transparenter Staat, digitale Demokratie in den Fächerkanon gibt und wie praktischer Unterricht zu diesen Themen aussehen könnte, teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Thüringer Lehrpläne weisen vielfältige Kompetenzen aus, die die Schülerinnen und Schüler erwerben sollen. Unter anderem sollen Schüler durch lebensnahe Inhalte zu aktiver Auseinandersetzung mit aktuellen Problemen motiviert werden. Darüber hinaus werden Themen wie Informationsfreiheit, transparenter Staat und digitale Demokratie in unterschiedlichen Fächern eingebunden. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Fächer Wirtschaftslehre/Recht, Wirtschaftslehre/Technik und Sozialkunde. Zusätzlich verweise ich auf die unten angeführten Auszüge aus den entsprechenden Ausbildungscurricula (AC). Diese spiegeln die hohe Bedeutung der von Ihnen genannten Themenbereiche schon in der Ausbildung der Lehrkräfte wider, um die dort genannten Ziele in den Unterricht transportieren zu können. Mit freundlichen Grüßen