Erstattungsanträge nach § 57 Abs. 3 S. 3 Infektionsschutzgesetz

Wie viele Anträge nach § 57 Abs. 3 S. 3 Infektionsschutzgesetzes sind seit Einführung der Vorschrift im Zuständigkeitsbereich Ihrer Behörde gestellt worden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erstattungsanträge nach § 57 Abs. 3 S. 3 Infektionsschutzgesetz [#261182]
Datum
17. Oktober 2022 19:17
An
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Anträge nach § 57 Abs. 3 S. 3 Infektionsschutzgesetzes sind seit Einführung der Vorschrift im Zuständigkeitsbereich Ihrer Behörde gestellt worden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261182/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre oben benannte Anfrage und kann Ihnen mitteilen, …
Von
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Betreff
Ihre Anfrage vom 17. Oktober 2022 - Erstattungsanträge nach § 57 Abs. 3 S. 3 Infektionsschutzgesetz [#261182
Datum
16. November 2022 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre oben benannte Anfrage und kann Ihnen mitteilen, dass die Antwort Sie in Kürze per Post erreichen sollte. Mit freundlichen Grüßen