Erste Corona Tote im Rhein Erft Kreis laut Meldung im Pulheimer Wochenende in der 15 Woche

Laut der Meldung im Pulheimer Wochenende (Seite 1) verstarb in der KW 14 eine 87-jährige Frau. Die Todesumstände werden in dem Artikel in einen Zusammenhang mit der derzeitigen Corona Pandemie gebracht.
Frage:
1. Gibt es Erkenntnisse ob die betagte Dame "An" oder "MIT" einer belegten Covid-19 Infektion gestorben ist?
2. Hatte die Dame Vorerkrankungen die ebenfalls zum ableben führen konnten?

Da ihr Amt in dieser Meldung als Quelle genannt wurde, besteht ein Interesse an den Umständen um Spekulationen entgegnen zu können

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erste Corona Tote im Rhein Erft Kreis laut Meldung im Pulheimer Wochenende in der 15 Woche [#184471]
Datum
13. April 2020 09:51
An
Gesundheitsamt Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut der Meldung im Pulheimer Wochenende (Seite 1) verstarb in der KW 14 eine 87-jährige Frau. Die Todesumstände werden in dem Artikel in einen Zusammenhang mit der derzeitigen Corona Pandemie gebracht. Frage: 1. Gibt es Erkenntnisse ob die betagte Dame "An" oder "MIT" einer belegten Covid-19 Infektion gestorben ist? 2. Hatte die Dame Vorerkrankungen die ebenfalls zum ableben führen konnten? Da ihr Amt in dieser Meldung als Quelle genannt wurde, besteht ein Interesse an den Umständen um Spekulationen entgegnen zu können
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184471 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184471 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!