Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften, insbesondere Sicherheitsempfehlungen für NGO-Kleinfahrzeuge

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen in Bezug auf die Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften, insbesondere die Sicherheitsempfehlungen für NGO-Kleinfahrzeuge, insbesondere:

- Protokolle und Gesprächszusammenfassungen
- (Leitungs-)Vorlagen
- Gutachten und Studien
- interne ministerielle Kommunikation
- interministerielle Austausche
- Kommunikation mit EU-Institutionen, Einrichtungen

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Informationszugang nur ausgeschlossen ist, soweit und solange Beratungen beeinträchtigt sind. Mit der Veröffentlichung des Entwurfes (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/erste-verordnung-zur-aenderung-schiffssicherheitsrechtlicher-vorschriften.html?nn=508840 ) und der Einleitung der Verbändebeteiligung hat der Entwurf offensichtlich den Bereich der Beratungen verlassen. Somit ist der Informationszugang zu gewähren.

Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse können unkenntlich gemacht werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. März 2024
  • Frist
    3. April 2024
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Bérénice Gaudin (Sea-Watch e.V.)
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen in Bezug auf die Erste …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Bérénice Gaudin (Sea-Watch e.V.)
Betreff
Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften, insbesondere Sicherheitsempfehlungen für NGO-Kleinfahrzeuge [#301627]
Datum
1. März 2024 11:47
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen in Bezug auf die Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften, insbesondere die Sicherheitsempfehlungen für NGO-Kleinfahrzeuge, insbesondere: - Protokolle und Gesprächszusammenfassungen - (Leitungs-)Vorlagen - Gutachten und Studien - interne ministerielle Kommunikation - interministerielle Austausche - Kommunikation mit EU-Institutionen, Einrichtungen Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Informationszugang nur ausgeschlossen ist, soweit und solange Beratungen beeinträchtigt sind. Mit der Veröffentlichung des Entwurfes (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/erste-verordnung-zur-aenderung-schiffssicherheitsrechtlicher-vorschriften.html?nn=508840 ) und der Einleitung der Verbändebeteiligung hat der Entwurf offensichtlich den Bereich der Beratungen verlassen. Somit ist der Informationszugang zu gewähren. Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse können unkenntlich gemacht werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bérénice Gaudin Anfragenr: 301627 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301627/ Postanschrift Bérénice Gaudin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Gaudin, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften, insbesondere Sicherheitsempfehlungen für NGO-Kleinfahrzeuge [#301627]; Vg. 89-2024
Datum
1. März 2024 14:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Gaudin, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrte Frau Gaudin, die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage dauert noch an. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften, insbesondere Sicherheitsempfehlungen für NGO-Kleinfahrzeuge [#301627]; Vg. 89-2024
Datum
3. April 2024 16:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Gaudin, die Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage dauert noch an. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Ich komme unaufgefordert wieder auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen