Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften, insbesondere Sicherheitsempfehlungen für NGO-Kleinfahrzeuge
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen in Bezug auf die Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften, insbesondere die Sicherheitsempfehlungen für NGO-Kleinfahrzeuge, insbesondere:
- Protokolle und Gesprächszusammenfassungen
- (Leitungs-)Vorlagen
- Gutachten und Studien
- interne ministerielle Kommunikation
- interministerielle Austausche
- Kommunikation mit EU-Institutionen, Einrichtungen
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass der Informationszugang nur ausgeschlossen ist, soweit und solange Beratungen beeinträchtigt sind. Mit der Veröffentlichung des Entwurfes (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/erste-verordnung-zur-aenderung-schiffssicherheitsrechtlicher-vorschriften.html?nn=508840 ) und der Einleitung der Verbändebeteiligung hat der Entwurf offensichtlich den Bereich der Beratungen verlassen. Somit ist der Informationszugang zu gewähren.
Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse können unkenntlich gemacht werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum1. März 2024
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3. April 2024
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