Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Vorhaben zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen in Bezug auf die Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften und das aktuelle Vorhaben zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung, insbesondere:
- Protokolle und Gesprächszusammenfassungen
- (Leitungs-)Vorlagen
- Gutachten und Studien
- interne ministerielle Kommunikation
- interministerielle Austausche
- Kommunikation mit EU-Institutionen, Einrichtungen

Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse können unkenntlich gemacht werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. November 2023
  • Frist
    3. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
Bérénice Gaudin (Sea-Watch e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen in…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Bérénice Gaudin (Sea-Watch e.V.)
Betreff
Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Vorhaben zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung [#293935]
Datum
30. November 2023 16:43
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen in Bezug auf die Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften und das aktuelle Vorhaben zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung, insbesondere: - Protokolle und Gesprächszusammenfassungen - (Leitungs-)Vorlagen - Gutachten und Studien - interne ministerielle Kommunikation - interministerielle Austausche - Kommunikation mit EU-Institutionen, Einrichtungen Personenbezogene Daten sowie Geschäftsgeheimnisse können unkenntlich gemacht werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bérénice Gaudin Anfragenr: 293935 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293935/ Postanschrift Bérénice Gaudin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 479-2023 | 1. VO zur Änd. schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften ... 505-511.03 E IFG 479-2023 S…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 479-2023 | 1. VO zur Änd. schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften ...
Datum
1. Dezember 2023 13:56
Status
Warte auf Antwort
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505-511.03 E IFG 479-2023 Sehr geehrte Frau Gaudin, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer 479-2023 an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
Bérénice Gaudin (Sea-Watch e.V.)
AW: IFG-Anfrage 479-2023 | 1. VO zur Änd. schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften ... [#293935] Sehr geehrte Da…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Bérénice Gaudin (Sea-Watch e.V.)
Betreff
AW: IFG-Anfrage 479-2023 | 1. VO zur Änd. schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften ... [#293935]
Datum
4. Januar 2024 10:29
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Vorhaben zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung“ vom 30.11.2023 (#293935) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bérénice Gaudin
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 479-2023 | 1. VO zur Änd. schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften Sehr geehrte Frau Gaudin, die Be…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 479-2023 | 1. VO zur Änd. schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
Datum
5. Januar 2024 09:23
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte Frau Gaudin, die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. Das Auswärtige Amt kommt unaufgefordert wieder auf Ihre Anfrage zurück. Mit freundlichem Gruß
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Vorhaben zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Vorhaben zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
Datum
15. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Bérénice Gaudin (Sea-Watch e.V.)
AW: IFG-Anfrage 479-2023 | 1. VO zur Änd. schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften [#293935] Sehr geehrte Damen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Bérénice Gaudin (Sea-Watch e.V.)
Betreff
AW: IFG-Anfrage 479-2023 | 1. VO zur Änd. schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften [#293935]
Datum
30. Januar 2024 18:19
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 05.01. Leider muss ich feststellen, dass meine Informationsfreiheitsanfrage „Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Vorhaben zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung“ vom 30.11.2023 (#293935) von Ihnen noch nicht beantwortet wurde. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Bérénice Gaudin

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Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 479-2023 | 1. VO zur Änd. schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften [#293935] 505-511.03 E IFG 479-20…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 479-2023 | 1. VO zur Änd. schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften [#293935]
Datum
30. Januar 2024 18:38
Status
Anfrage abgeschlossen
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505-511.03 E IFG 479-2023 Sehr geehrte Frau Gaudin, haben Sie vielen Dank für Ihre Erinnerung. Ihre Anfrage wurde mit Bescheid des Auswärtigen Amts vom 15. Januar 2024 beantwortet. Dieser befindet sich möglicherweise noch auf dem Postweg zu Ihnen, da er erst vor einigen Tagen zur Post aufgegeben wurde. Ich bitte, die verzögerte Bearbeitung zu entschuldigen. Mit freundlichem Gruß