Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung

die Kalkulation der Gebührensätze auf die Anpassung der "Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen" beruhen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
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Bob Fried
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kalkula…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Bob Fried
Betreff
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung [#154213]
Datum
3. Juli 2019 23:00
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kalkulation der Gebührensätze auf die Anpassung der "Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen" beruhen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bob Fried <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Bob Fried
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
BMWi-VIC2-62200/005#003 Sehr geehrter Herr Fried, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung [#154213]
Datum
4. Juli 2019 14:07
Status
Warte auf Antwort
BMWi-VIC2-62200/005#003 Sehr geehrter Herr Fried, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach IFG/UIG/VIG vom 03.07.2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VIC2 - "Akkreditierung und Konformitätsbewertung, Messwesen, Fachaufsicht PTB und BAM" zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
VIC2-62200/005#003 Sehr geehrter Herr Fried, in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre IFG-Anfrag…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Erste Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung [#154213]
Datum
30. Juli 2019 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
VIC2-62200/005#003 Sehr geehrter Herr Fried, in der Anlage übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre IFG-Anfrage zur Kalkulation der Gebührensätze im Rahmen der Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung in 2019. Mit freundlichen Grüßen