Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2023 in der Stadt Kempten

Laut Ihrem Anschreiben werden meine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels in der Stadt Kempten erhoben.
Die Erhebung erfolgt auf Grundlage von Art. 238 § 1 EGBGB.

Ich bin nach Art. 238 § 2 Abs. 1 und 2 EGBGB zur Teilnahme an der Befragung verpflichtet.
Sollte ich der Auskunftspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommen, handele ich ordnungswidrig.
Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden (Art. 238 § 4 Abs. 1 und 2 EGBGB).

Um die Befragung für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Kempten durchführen zu können, wurden folgende Daten von der Stadt Kempten zur Verfügung gestellt:
Stammdaten (z. B. Vor- und Zuname, Adresse), Grundsteuerdaten, sowie Angaben zu Adressen, die für die Befragung nicht relevant sind.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 238 § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde nach Art. 238 § 2 Abs. 3 EGBGB mit der Erhebung beauftragt und erhält die Daten.
Bei ALP erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihre Daten, für deren Aufgabenerfüllung die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist.

Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn der qualifizierte Mietspiegel vorliegt.

Mein Anliegen:

1) Bitte stellen Sie die Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bereit.

2) Wie ist der Zeitplan zur Vorlage des qualifizierten Mietspiegels 2023 ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Ihrem Ans…
An Stadt Kempten (Allgäu) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2023 in der Stadt Kempten [#263618]
Datum
20. November 2022 19:09
An
Stadt Kempten (Allgäu)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Ihrem Anschreiben werden meine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels in der Stadt Kempten erhoben. Die Erhebung erfolgt auf Grundlage von Art. 238 § 1 EGBGB. Ich bin nach Art. 238 § 2 Abs. 1 und 2 EGBGB zur Teilnahme an der Befragung verpflichtet. Sollte ich der Auskunftspflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig oder nicht vollständig nachkommen, handele ich ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden (Art. 238 § 4 Abs. 1 und 2 EGBGB). Um die Befragung für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Kempten durchführen zu können, wurden folgende Daten von der Stadt Kempten zur Verfügung gestellt: Stammdaten (z. B. Vor- und Zuname, Adresse), Grundsteuerdaten, sowie Angaben zu Adressen, die für die Befragung nicht relevant sind. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 238 § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) Das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH wurde nach Art. 238 § 2 Abs. 3 EGBGB mit der Erhebung beauftragt und erhält die Daten. Bei ALP erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf Ihre Daten, für deren Aufgabenerfüllung die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, wenn der qualifizierte Mietspiegel vorliegt. Mein Anliegen: 1) Bitte stellen Sie die Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bereit. 2) Wie ist der Zeitplan zur Vorlage des qualifizierten Mietspiegels 2023 ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263618/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Kempten (Allgäu)
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Nachfragen zur Erstellung eines qual…
Von
Stadt Kempten (Allgäu)
Betreff
Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2023 in der Stadt Kempten [#263618]
Datum
24. November 2022 18:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Nachfragen zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels in der Stadt Kempten (Allgäu). Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen: Zu 1. - Datenschutz: Selbstverständlich wurde im Vorfeld des Projektes der Datenschutz geprüft. In diesem Zusammenhang informieren wir die Betroffenen über ein Formblatt, das Sie auf der Website der Stadt Kempten finden (unter: https://www.kempten.de/datenschutzerklarungen-der-fachbereiche-15712.html) https://www.kempten.de/file/Datenschutz_Mietspiegel_0922.pdf zu 2. - Zeitplan Mietspiegel: Inkrafttreten des Mietspiegels: voraussichtlich zum 01.Mai 2023 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Zu 1. - Datenschutz: Das von Ihnen …
An Stadt Kempten (Allgäu) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2023 in der Stadt Kempten [#263618]
Datum
24. November 2022 21:06
An
Stadt Kempten (Allgäu)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Zu 1. - Datenschutz: Das von Ihnen verlinkte Formblatt ist mir bekannt. Das Formblatt beinhaltet aber nicht die Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) . Ich möchte Sie daher nochmals bitten, mir die Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) bereitzustellen. Siehe dazu auch das Musterbeispiel des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unter: https://www.lda.bayern.de/media/themen/03_dsfa_fallbeispiel_baylda_iso29134.pdf Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263618/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Kempten (Allgäu)
Sehr << Antragsteller:in >> vor der Erstellung des Mietspiegels haben wir eine Schwellwertanalyse dur…
Von
Stadt Kempten (Allgäu)
Betreff
WG: Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2023 in der Stadt Kempten [#263618]
Datum
25. November 2022 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vor der Erstellung des Mietspiegels haben wir eine Schwellwertanalyse durchgeführt und damit ermittelt, inwieweit die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO notwendig ist. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass diese Verarbeitungstätigkeit kein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat und somit keine Datenschutzfolgeabschätzung erforderlich ist. Die in Art. 35 Abs. 3 DSGVO genannten Fälle treffen hier nicht zu. Sie können sich sicher sein, dass wir auch Ihre Daten mit größter Sorgfalt und nur im Rahmen geltender Gesetze verarbeiten. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antrag…
An Stadt Kempten (Allgäu) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2023 in der Stadt Kempten [#263618]
Datum
25. November 2022 13:51
An
Stadt Kempten (Allgäu)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263618 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263618/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>