Erstellung eines Rechtsgutachtens über das Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Bundesbehörde

Das Rechtsgutachten über das Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Bundesbehörde (vgl. BT-Drucksache 20/7145)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2023
  • Frist
    2. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Rechtsgutachten über das Vorliege…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Erstellung eines Rechtsgutachtens über das Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Bundesbehörde [#285118]
Datum
31. Juli 2023 11:57
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Rechtsgutachten über das Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Bundesbehörde (vgl. BT-Drucksache 20/7145)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 285118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285118/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesministerium der Finanzen
Antwortbescheid IFG Rechtsgutachten Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre E-Mail-Nachricht vom 31. Juli 2023 ist im B…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid IFG Rechtsgutachten
Datum
6. September 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre E-Mail-Nachricht vom 31. Juli 2023 ist im Bundesministerium der Finanzen (BMF) eingegangen und wird unter dem oben genannten Geschäftszeichen bearbeitet. Sie stellen folgenden Antrag unter Bezugnahme auf das IFG: „bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Rechtsgutachten über das Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Bundesbehörde (vgl. BT-Drucksache 20/7145)“ Über Ihren Antrag entscheide ich nach §1 Absatz 1 Satz 1 IFG wie folgt: I. Ihrem Antrag gebe ich statt. II. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Zu I. Sie beantragen die Übersendung des Rechtsgutachtens „über das Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine neue Bundesbehörde (vgl. BT-Drucksache 20/7145)“. Der Zugang zu diesem Dokument wird Ihnen hiermit gewährt. Zu II. Der Bescheid ergeht als einfache Auskunft gemäß §10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesministerium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Widerspruch erhoben werden.

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