Erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung

1. Informationen zum Planungsstand des ersten Abschnittes der pharmazeutischen Prüfung.

2. Informationen über den Verlauf der Terminfindung des ersten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung (Organisationsstruktur der Landesprüfungsämter).

3. Planungsstand über die Verschiebung des ersten Abschnittes der pharmazeutischen Prüfung.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Juni 2020
  • Frist
    17. Juli 2020
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Max Müller
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin Details
Von
Max Müller
Betreff
Erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung [#188874]
Datum
13. Juni 2020 19:18
An
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Informationen zum Planungsstand des ersten Abschnittes der pharmazeutischen Prüfung. 2. Informationen über den Verlauf der Terminfindung des ersten Abschnittes der Pharmazeutischen Prüfung (Organisationsstruktur der Landesprüfungsämter). 3. Planungsstand über die Verschiebung des ersten Abschnittes der pharmazeutischen Prüfung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Müller Anfragenr: 188874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188874
Mit freundlichen Grüßen Max Müller
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Sehr geehrter Herr Müller, ich bestätige den Eingang ihrer E-Mail vom 15.06.2020. Ich bitte um weitere Informatio…
Von
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Betreff
WG: Erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung [#188874]
Datum
15. Juni 2020 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Müller, ich bestätige den Eingang ihrer E-Mail vom 15.06.2020. Ich bitte um weitere Informationen: Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort an. Sind Sie Student an der Freien Universität Berlin im Fachbereich Pharmazie bzw. haben Sie an der Freien Universität Berlin studiert bzw. möchten Sie sich zum Staatsexamen in der Pharmazie anmelden? Das Landesprüfungsamt und das Referat für die Angelegenheiten der Gesundheitsberufe sind geschlossen. Die Sprechstunden sowie sonstiger Publikumsverkehr finden nicht statt. Beratungen oder Auskünfte werden ggf. telefonisch, elektronisch oder schriftlich im Rahmen der derzeit eingeschränkten Möglichkeiten gegeben. Unterlagen können per Post übersandt oder in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10557 Berlin eingeworfen werden.   Mit freundlichen Grüßen
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Schrumpf, Elke möchte die Nachricht "Erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung [#188874]" zurückrufe…
Von
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Betreff
Rückruf: Erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung [#188874]
Datum
15. Juni 2020 13:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Schrumpf, Elke möchte die Nachricht "Erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung [#188874]" zurückrufen.
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Schrumpf, Elke möchte die Nachricht "Erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung [#188874]" zurückrufe…
Von
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Betreff
Rückruf: Erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung [#188874]
Datum
15. Juni 2020 13:10
Status
Schrumpf, Elke möchte die Nachricht "Erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung [#188874]" zurückrufen.

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Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage ist an mich zur Beantwortung weitergeleitet worden. Gern beantworte ic…
Von
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe Berlin
Betreff
AW: Erster Abschnitt der pharmazeutischen Prüfung [#188874]
Datum
15. Juni 2020 14:19
Status
Sehr geehrter Herr Müller, Ihre Anfrage ist an mich zur Beantwortung weitergeleitet worden. Gern beantworte ich Ihre Fragen: 1. Das LPA Berlin liegt, nachdem die Anmeldefrist für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P1) am 10.06.2020 abgelaufen ist, mit der Planung und Bearbeitung der eingegangenen Anträge voll im Plan, d.h. alle Antragstellenden, die die Voraussetzungen erfüllen, werden rechtzeitig vor den Prüfungsterminen zur Prüfung zugelassen und geladen. 2. Die Terminfindung ist bereits abgeschlossen. Die bundesweit gleichzeitig stattfindenden Prüfungen sind schon vor langer Zeit auf den 18., 19., 20. und 21.08.2020 festgelegt worden. 3. Einen Planungsstand für eine Verschiebung der Prüfungen gibt es im LPA Berlin nicht. Zu Ihren Fragen gibt es im LPA keine Akten oder Vorgänge. Die Auskunft verursacht hier keine Kosten, der Aufwand ist minimal. Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten. Mit freundlichen Grüßen