Erster Bürgermeister bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Ersten Bürgeremeister bzw. der Senatskanzlei

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

1. Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen und welcher Art in den letzten Jahren an den Ersten Bürgermeister bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Ersten Bürgeremeister bzw. der Senatskanzlei herangetragen wurden.

2. Übersicht/Liste der Eingaben/Beschwerden/Petitionen wie in den letzten Jahren die an Ersten Bürgermeister bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Ersten Bürgeremeister bzw. der Senatskanzlei abgeholfen bzw. beantwortet wurden.

3. Übersicht/Liste der konkreten thematischen, inhaltlichen Schwerpunkte und Anliegen der Eingaben/Beschwerden/Petitionen, der letzten Jahren an Ersten Bürgermeister bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Ersten Bürgeremeister bzw. der Senatskanzlei herangetragen wurden.

4.
Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...?

5. Wie viele Personen sind für Bearbeitung von Eingaben/Beschwerden/Petitionen, die in den letzten Jahren an den Ersten Bürgermeister bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Ersten Bürgeremeister bzw. der Senatskanzlei herangetragen wurden zuständig bzw. angestellt (Vollzeit/Teilzeit)?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. August 2014
  • Frist
    16. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erster Bürgermeister bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Ersten Bürgeremeister bzw. der Senatskanzlei [#7071]
Datum
14. August 2014 14:31
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Statistik der Eingaben/Beschwerden/Petitionen und welcher Art in den letzten Jahren an den Ersten Bürgermeister bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Ersten Bürgeremeister bzw. der Senatskanzlei herangetragen wurden. 2. Übersicht/Liste der Eingaben/Beschwerden/Petitionen wie in den letzten Jahren die an Ersten Bürgermeister bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Ersten Bürgeremeister bzw. der Senatskanzlei abgeholfen bzw. beantwortet wurden. 3. Übersicht/Liste der konkreten thematischen, inhaltlichen Schwerpunkte und Anliegen der Eingaben/Beschwerden/Petitionen, der letzten Jahren an Ersten Bürgermeister bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Ersten Bürgeremeister bzw. der Senatskanzlei herangetragen wurden. 4. Sind diese Informationen bereits unabhängig von dieser Anfrage öffentlich zugänglich bzw. vorhanden z.B. auf entsprechenden Internetseiten etc...? 5. Wie viele Personen sind für Bearbeitung von Eingaben/Beschwerden/Petitionen, die in den letzten Jahren an den Ersten Bürgermeister bzw. das Eingabenbüro/Bürgerbüro des Ersten Bürgeremeister bzw. der Senatskanzlei herangetragen wurden zuständig bzw. angestellt (Vollzeit/Teilzeit)?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatskanzlei Hamburg
WG: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank fü…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Datum
22. August 2014 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. August 2014 an Herrn Staatsrat Dr. Christoph Krupp, Zu Ihren Fragen hinsichtlich Statistiken und Übersichten über Eingaben, Beschwerden und Petitionen möchte ich Ihnen mitteilen, dass derartige Statistiken und Übersichten in Senatskanzlei nicht geführt werden und somit nicht vorliegen. Da sich das Informationsrecht nach § 1 HmbTG auf "vorhandene Informationen" bezieht, kann eine Zusammenstellung nicht vorhandener Informationen nicht verlangt werden. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20.11.2012 ausdrücklich bestätigt (5 Bs 246/12). Wir müssten Ihren Antrag daher ablehnen. Falls Sie hierüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich Sie um Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift, da das HmbTG (§ 13, Abs. 2) für die Ablehnung oder Beschränkung der erbetenen Informationen einen schriftlichen Bescheid vorsieht und verlangt. Abschließend möchte ich Ihnen zu Ihrer Frage 5 mitteilen, dass mit der an den Ersten Bürgermeister, die Senatskanzlei und das Bürgerbüro gerichteten Eingaben, Beschwerden und Petitionen im Bürgerbüro 2 Mitarbeiter in Vollzeit und ein Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt sind. Mit freundlichen Grüßen