Erstverteilung Asylsuchende

Die Erstverteilung der Asylsuchenden vor der Antragstellung beim Bundesamt erfolgt seit dem 01.04.1993 durch ein computergestütztes System – EASY (Erstverteilung Asylbegehrende) – nach einer festgelegten Aufnahmequote auf die Bundesländer. So soll eine angemessene und gerechte Verteilung auf die Bundesländer sichergestellt werden.

Welche Daten werden seit 1993 zur Zuteilung herangezogen und wie häufig werden diese Daten einem Update herangezogen? Berücksichtigt dieses System auch topografische Anpassungen in Gemeinden? Wenn beispielsweise eine Gemeinde zu 2/3 aus einem Tagebau besteht und nur noch 1/3 besiedelt ist, erhält diese Gemeinde dann die gleiche Anzahl an Flüchtlingen wie eine Gemeinde mit gleicher Flächenbemessung aber ohne Tagebau?

Ich bitte um kostenfreie Auskunft über mein Ersuchen. Sollten mit dem Ersuch Kosten einhergehen, bitte ich um kostenfreie Mitteilung darüber.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. November 2023
  • Frist
    23. Dezember 2023
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Robert Erdmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Erstverteilung der Asylsuchenden …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
Erstverteilung Asylsuchende [#292838]
Datum
21. November 2023 09:41
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Erstverteilung der Asylsuchenden vor der Antragstellung beim Bundesamt erfolgt seit dem 01.04.1993 durch ein computergestütztes System – EASY (Erstverteilung Asylbegehrende) – nach einer festgelegten Aufnahmequote auf die Bundesländer. So soll eine angemessene und gerechte Verteilung auf die Bundesländer sichergestellt werden. Welche Daten werden seit 1993 zur Zuteilung herangezogen und wie häufig werden diese Daten einem Update herangezogen? Berücksichtigt dieses System auch topografische Anpassungen in Gemeinden? Wenn beispielsweise eine Gemeinde zu 2/3 aus einem Tagebau besteht und nur noch 1/3 besiedelt ist, erhält diese Gemeinde dann die gleiche Anzahl an Flüchtlingen wie eine Gemeinde mit gleicher Flächenbemessung aber ohne Tagebau? Ich bitte um kostenfreie Auskunft über mein Ersuchen. Sollten mit dem Ersuch Kosten einhergehen, bitte ich um kostenfreie Mitteilung darüber.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann Anfragenr: 292838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292838/ Postanschrift Robert Erdmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Erdmann, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheit…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Erstverteilung Asylsuchende [#292838]
Datum
22. November 2023 09:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Erdmann, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.11.2023, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1134 in dem für IFG-Verfahren zuständigen Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 21.12.2023. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen
Robert Erdmann
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Robert Erdma…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Robert Erdmann
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Erstverteilung Asylsuchende [#292838]
Datum
22. November 2023 10:18
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen Robert Erdmann Anfragenr: 292838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292838/

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Erdmann, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG, der hier unter dem Aktenzeichen 13B-IF…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] Erstverteilung Asylsuchende [#292838]
Datum
8. Dezember 2023 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Erdmann, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG, der hier unter dem Aktenzeichen 13B-IFG-1134 geführt wird. Nachfolgend übersende ich Ihnen die erbetene Information. Seit dem Jahr 1993 basiert die Aufnahmequote des EASY-Verteilsystems auf dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel". Die Berechnung und Fortschreibung des Schlüssels liegt allerdings nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes, sondern obliegt der Gemeinsamen Wissenskonferenz GWK (www.gwk-bonn.de). Der Berechnung des "Königsteiner Schlüssels" liegen allgemein die Finanzkraft sowie die Einwohnerzahlen der Kommunen zugrunde. Weitere Berechnungsdetails sind dem Bundesamt nicht bekannt. Dies betrifft insbesondere auch Detailfragen zur Berücksichtigung bestimmter Berechnungsgrößen des "Königsteiner Schlüssels" wie bspw. die von Ihnen benannte "topografische Anpassung in Gemeinden". Für entsprechende Informationen bitte ich Sie, sich an die GWK zu wenden. Im Übrigen berücksichtigt der nicht personenspezifische Algorithmus im Rahmen des EASY-Verteilvorgangs folgende Daten: - Herkunftsland des/der jeweiligen Asylsuchenden - Anzahl der gleichzeitig an einem Verteilstandort ankommenden Personen desselben Herkunftslandes - den Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer zugeordnete Herkunftsländer. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen